Carbon-Farming-Pläne der EU-Kommission lassen wichtige Fragen offen
Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag für ein Gesetz zu CO₂-Senken EU-weite Standards im Bereich Carbon Farming festlegen. Wichtige Entscheidungen werden jedoch den Mitgliedstaaten überlassen, wie aus einem Entwurf hervorgeht, den EURACTIV einsehen konnte.
Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag für ein Gesetz zu CO₂-Senken EU-weite Standards im Bereich Carbon Farming festlegen. Wichtige Entscheidungen werden jedoch den Mitgliedstaaten überlassen, wie aus einem Entwurf hervorgeht, den EURACTIV einsehen konnte.
Ende November will die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Zertifizierung von Kohlenstoffsenken, also die Speicherung von CO₂ aus der Atmosphäre, vorlegen. Eine dieser Lösungen zur Entfernung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre ist Carbon Farming – landwirtschaftliche Praktiken, die dazu beitragen, zusätzlichen Kohlenstoff im Boden zu speichern.
Während es in einer Reihe von EU-Ländern auf freiwilliger Basis bereits öffentliche und private Systeme für die Zertifizierung und Vergütung solcher „negativen Emissionen“ gibt, zielt die Verordnung darauf ab, gemeinsame Mindeststandards dafür festzulegen, was als CO₂-Abbau gelten soll.
Dem Entwurf zufolge soll die Harmonisierung der verschiedenen Standards in diesem Bereich dazu beitragen, die Effektivität von Carbon-Farming-Maßnahmen für den Klimaschutz zu gewährleisten und die Qualität der Kohlenstoffspeicher besser bewerten und vergleichen zu können. Dadurch soll das Vertrauen in solche Maßnahmen gestärkt und der Zugang zu Finanzmitteln für diejenigen, die sie durchführen, verbessert werden.
„Aktivitäten zum Abbau von CO₂, insbesondere Carbon Farming, haben ein großes Potenzial, Win-Win-Lösungen für die Wiederherstellung der Artenvielfalt und andere Umweltziele zu liefern“, wird in dem Text betont. Carbon Farming wird gleichzeitig als wertvolle zusätzliche Einkommensquelle für landwirtschaftliche Betriebe angesehen.
Trotz des Bestrebens, einen EU-weiten Rahmen zu schaffen, lässt der Entwurf einige Schlüsselfragen offen – insbesondere, wie Carbon Farming-Maßnahmen vergütet werden sollen.
Über Geld redet man nicht?
Die vorgeschlagene Verordnung selbst ist nicht mit Finanzierungsinstrumenten – wie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – verknüpft, die zur Vergütung oder als Anreiz für Carbon Farming genutzt werden könnten.
Sobald eine Kohlenstoffsenke nach den von der Kommission festgelegten Kriterien zertifiziert ist, bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, wie die Landwirt:innen dafür entlohnt werden – über öffentliche oder private CO₂-Märkte, über Fördermaßnahmen – oder auch gar nicht.
„Es ist unklar, wofür die generierten Zertifikate verwendet werden sollen“, so Jurij Krajcic, Referent für Land und Klima bei European Environment Bureau (EEB).
Im Gespräch mit EURACTIV warnte Krajcic, die Zertifikate dürften nicht auf CO₂-Märkten gehandelt werden. Dies ist eine Option, die die Mitgliedstaaten laut dem Entwurf haben, obwohl der Text betont, dass im Rahmen der Verordnung zertifizierte „negative Emissionen“ nicht Teil des verbindlichen EU-Rahmens zur CO₂-Bepreisung sein sollen.
CO₂-Märkte ermöglichen es Unternehmen in anderen Sektoren, negative Emissionszertifikate aus dem Carbon-Farming-Bereich zu kaufen, um ihren eigenen CO₂-Fußabdruck auszugleichen.
Die Möglichkeit, Emissionen auf diese Weise auszugleichen, lenke aber von den „dringenden Maßnahmen“ ab, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen erforderlich seien, sagte Krajcic.
Klimawirkung sicherstellen
In dem Entwurf legt die Kommission Kriterien für die Zertifizierung von Kohlenstoffsenken fest. Unter anderem muss die Klimawirkung der zertifizierten Reduktionsmaßnahmen „zusätzlich“ sein, sie muss also über die Wirkung hinausgehen, die beispielsweise durch übliche land- oder forstwirtschaftliche Aktivitäten ohnehin erzielt wird.
Die Aufnahme dieses Prinzips der „Zusätzlichkeit“ ist eine zentrale Forderung von Klimaschützer:innen. Die Version im Text der Kommission überzeugte Krajcic jedoch nicht. Er bezeichnete die Definition als „verwirrend.“
Irene de Tovar, politische Beraterin beim EU-Landwirtschaftsverband COPA-COGECA, warnte unterdessen, die Definition einer solchen Basislinie, oberhalb derer der Abbau zertifiziert würde, sei aus Sicht der Landwirt:innen eine Herausforderung.
Sie forderte, das Prinzip der „Zusätzlichkeit“ durch das der „Komplementarität“ zu ersetzen.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Definition des Begriffs Carbon Farming im Entwurf. Diese umfasst nicht nur Aktivitäten, die zu einer Kohlenstoffspeicherung führen, sondern auch solche, die „die Freisetzung von Kohlenstoff in die Atmosphäre reduzieren.“
Die Einbeziehung von Emissionsminderungen in das Konzept des Carbon Farming sei „höchst irreführend und wissenschaftlich falsch“, so Krajcic.
Für die Land- und Forstwirtschaft in der EU sei die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks parallel zur Nahrungsmittel- und Faserproduktion jedoch ein wichtiger Ausgangspunkt, betonte De Tovar. Die Vernachlässigung dieses Aspekts wäre „ein großes Manko für Millionen von Landwirt:innen, die ihre Prozesse im Hinblick auf den Klimawandel nachhaltiger gestalten wollen“, fügte sie hinzu.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]