Datenschutz: Aktivisten schreiben Brandbrief gegen Microtargeting

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Nach Einreichung der Beschwerde stellt sich jetzt die Frage, ob die Parteien tatsächlich bei der Bundestagswahl auf Mikrotargeting zurückgegriffen haben und inwiefern die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt wurde. [Shutterstock/Westlight]

Die gemeinnützige Datenschutzorganisation NOYB warf den deutschen Parteien am Dienstag (21. März) vor, in ihren Werbekampagnen für den Bundestagswahlkampf 2021 auf Facebook gegen die europäischen Datenschutzregeln verstoßen zu haben.

NOYB hat die Beschwerde gegen alle im Bundestag vertretenen Parteien bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin eingereicht. Den Parteien, zu denen die CDU, SPD, AfD, die Grünen, DIE LINKE und die ÖDP gehören, wird vorgeworfen, in der Bundestagswahl 2021 rechtswidrig Mikrotargeting auf Facebook betrieben zu haben, um mehr Wähler zu gewinnen. 

„Ziel der Beschwerdereihe ist es, das politische Mikrotargeting und die Verarbeitung von sensiblen politisch-bezogen Daten zu unterbinden“, so Felix Mikolasch, Projektleiter von NOYB, gegenüber EURACTIV.

Mit Mikrotargeting ist die zielgenaue Anpassung von Werbung aufgrund persönlicher Daten, unter anderem politischer Orientierung, gemeint. 

„Diese Praxis wird bereits seit sehr vielen Jahren international verwendet. So zum Beispiel auch bei den US-Wahlen, dem Brexit Referendum, und jetzt auch den Bundestagswahlen 2021“, Mikolasch.

Mikrotargeting eine Verletzung der DSGVO?

Nach Einreichung der Beschwerde stellt sich jetzt die Frage, ob die Parteien tatsächlich bei der Bundestagswahl auf Mikrotargeting zurückgegriffen haben und inwiefern die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt wurde.

„Die DSGVO schützt Daten zur politischen Einstellung von Personen besonders streng. Solche Daten sind nicht nur extrem sensible, sondern erlauben auch großflächige Manipulation von Wählern, wie Cambridge Analytica gezeigt hat“, so Felix Mikolasch.

Während sich Art. 9 Absatz 1 der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinung hervorgeht, untersagt, ist Mikrotargeting jedoch kein feststehender Terminus innerhalb der DSGVO.

EURACTIV erhielt von der AfD, der SPD und der Partei DIE LINKE eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Laut der AfD gehöre es zum Geschäftsmodell großer, auch in Deutschland vertretener Plattformen wie Facebook, das Kommunikationsverhalten ihrer Nutzer zu dokumentieren und zu analysieren.

„Wer sich auf einer der genannten Plattformen anmeldet, wird in der Regel um die Praxis der eingespielten Beiträge (inklusive Werbung) auf Grundlage des persönlichen Kommunikationsverhaltens wissen und diese akzeptieren. Es liegt in der Entscheidung des einzelnen Nutzers“, schildert AfD-Abgeordnete Barbara Lenk in einem Statement an EURACTIV.

Ein Sprecher der SPD verdeutlichte: „Im Rahmen der Selbstverpflichtung für einen fairen Wahlkampf im digitalen Raum zu dem Grundsatz, niemals Zielgruppen zu nutzen, die auf religiösen oder ethnischen Parametern bestehen oder sexuellen Neigungen von Nutzer*innen basieren.

Tobias Bank, Bundesgeschäftsführer der LINKE, erläuterte: Wir arbeiten nicht mit ‚Dark-Posts‘ und anderen fragwürdigen Mitteln, wie sie Cambridge Analytics laut Berichten eingesetzt hat. Wir verarbeiten Daten nur entsprechend der Einwilligung der Betroffenen.

NOYB, die von dem Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründet wurde, der bereits das EU-US Datenschutzabkommen zu Fall gebracht hatte, gründet ihren Vorwurf auf der fehlenden Einwilligung der Facebook-Nutzer zur Verarbeitung ihrer politisch sensiblen Daten.

Ob die Beschwerde durchgehen wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Die wesentliche Frage ist, wie umfangreich personenbezogenen Datenverarbeitung betrieben wurde und ob die Parteien diese Daten für ihre politischen Werbekampagnen genutzt haben, um Interessengruppen gezielt anzusprechen“, sagte der Rechtsanwalt Stefan Hessel bei reuschlaw gegenüber EURACTIV.

„Unklar bleibt auch, ob die Beschwerde ohne eine hinreichende Rechtsgrundlage der DSGVO Rechtsbestand hat“, fügte er hinzu.

Mikrotargeting eine Gefahr für die demokratische Gesellschaft?

Auch auf europäischer Ebene wurden bereits Forderungen nach einem klareren Verbot von Mikrotargeting lauter.

So hat etwa das EU-Parlament in ihrer Position zur Verordnung über politische Werbung ein Verbot von Mikrotargeting verankert. Anfang Februar wurde der Text von dem EU-Parlament offiziell angenommen.

Bereits 2021 hat zudem der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ein vollständiges Verbot des Mikrotargetings für politische Zwecke gefordert.

NOYB erklärt, dass die Datenverarbeitung zur politischen Einstellung ein Problem sei, dass der Aufmerksamkeit bedürfe. Die Praxis des Mikrotargeting stelle zudem eine Bedrohung für die demokratische Gesellschaft dar: Wähler werden beeinflusst, indem die Politik leere Versprechen wählerspezifisch adressiert, ohne sich jemals in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu müssen, so NOYB.

„Unser Grundsatz ist es, auf die Problematik des Mikrotargetings in demokratischen Wahlprozessen hinzuweisen. Da die Aufsichtsbehörden nicht selber aktiv werden, sehen wir dies als einen guten Zeitpunkt, die Behörden darauf aufmerksam zu machen“, so Felix Mikolasc.

Der Artikel wurde mit einer Stellungnahme der Partei DIE LINKE und SPD aktualisiert.