Datenschutzexperten kritisieren Kommission für Abkommen mit den USA [DE]

Experten auf den Gebieten Datenschutz und Recht haben die Kommission für ihre nachgiebige Haltung bei den Verhandlungen mit den USA bezüglich der Übermittlung von personenbezogenen Daten von Fluggästen auf transatlantischen Flügen kritisiert. 

Experten auf den Gebieten Datenschutz und Recht haben die Kommission für ihre nachgiebige Haltung bei den Verhandlungen mit den USA bezüglich der Übermittlung von personenbezogenen Daten von Fluggästen auf transatlantischen Flügen kritisiert. 

In einer Anhörung  vor dem Ausschuss des Europäischen Parlaments zu Bürgerlichen Freiheiten, Justiz und Inneres  am 26. März 2007 kritisierten Datenschutzexperten die Bedingungen der ersten beiden Abkommen, die die Kommission mit den USA ausgehandelt hatte und äußerten ihre Beunruhigung hinsichtlich des künftigen Abkommens, das die Kommission derzeit hinter verschlossenen Türen mit den USA verhandelt. 

Im Rahmen der ersten beiden Abkommen hatten die USA Zugang zu 34 unterschiedlichen personenbezogenen Daten erhalten, unter anderem zu Informationen über Kreditkarten, Telefonnummern, Flugmeilen-Sammelprogramme, Essensgewohnheiten und Haustiere. Die Datenschutzexperten bemängelten, dass die Übermittlung dieser Daten sich nicht im Einklang mit der Charta für Grundrechte  und der EU-Richtlinie über Datenschutz  befände. 

Laut der Charta und der Richtlinie dürfen die Daten nur für „festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecken ausgewertet werden, die dem Zweck des Eingriffs entspricht, dafür erheblich ist und nicht darüber hinausgeht“; Personenbezogene Daten dürfen nicht länger aufbewahrt werden, als es für die Realisierung der Zwecke, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet werden, erforderlich ist.