Deutscher Kläger fürchtet „Selbstaufgabe“ des Bundestags

Das deutsche Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob das griechische Rettungspaket illegal war oder nicht. Kläger Markus Kerber hat sich über Verzögerungen beim Gerichtsurteil und mögliche Auswirkungen auf das deutsche Parlament mit EURACTIV Deutschland unterhalten.

Germany Reichstag Berlin_Picnik.jpg
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob das griechische Rettungspaket illegal war oder nicht. Kläger Markus Kerber hat sich über Verzögerungen beim Gerichtsurteil und mögliche Auswirkungen auf das deutsche Parlament mit EURACTIV Deutschland unterhalten.

Markus Kerber ist Professor für Öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin.

Gemeinsam mit dem Think-Tank Europolis legte er Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabonvertrag, die Griechenlandhilfe und den Rettungsmechanismus der Eurozone, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), ein.

Die 50 Mann starke Gruppe deutscher Aktivisten versucht auch, die Schaffung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) entgleisen zu lassen. Diese EU-Entscheidung würde die Anleihen an in Schwierigkeiten geratene Volkswirtschaften, wie die Griechenlands und Irlands, verewigen.

„Wir können unsererseits – nicht ohne Stolz – berichten, dass sich den von mir verfassten Verfassungsbeschwerden insgesamt 50 Bürger angeschlossen haben“, sagte Kerber in einem Interview mit EURACTIV Deutschland.

„Jüngster Zugang ist der ehemalige Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie Hans-Olaf Henkel, der zu unserer Klägergruppe gestoßen ist. Damit hat Europolis eine wirkliche Bürgerklage zustande gebracht.“

Bisher hat das Gericht noch nicht über die Beschwerden entschieden und Kerber bedauert die Verzögerungen beim Urteil.

„Ich kann die Bearbeitungszeit nur bedauern. Denn der Griechenland-Kredit wurde bereits von drei auf sieben Jahre verlängert, so dass dessen Risiko zugenommen hat. Der Eurostabilisierungsfonds [ESM] ist angezapft worden und wird demnächst angezapft werden, ohne dass das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit dieser Einrichtung gesprochen hat.“

Er sagte, er gehe davon aus, der Rettungsmechanismus werde für andere Eurozonenmitglieder angewandt werden müssen. „Portugal steht schon vor der Tür“ und, was die anderen betreffe, sei es nur eine Frage der Zeit, sagte er.

Begrenzte Vertragsänderung

Als die Staats- und Regierungsoberhäupter im Dezember 2010 der Verwandlung des derzeitigen Mechanismus in eine dauerhafte Fazilität zustimmten, haben sie beschlossen, dies durch eine begrenzte Vertragsänderung zu erwirken.

Dies bedeutet, dass die EU-Chefs ein Referendum in Irland sowie andere komplexen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedsstaaten vermeiden konnten.

Statt einer umfassenden Vertragsänderung haben sie zum Artikel 136 des EU-Vertrags eine Klausel hinzugefügt: „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

„Selbstaufgabe“ des deutschen Parlaments

Die Position Kerbers über diese „Generalermächtigung“ von Brüssel ist, dass der deutsche Steuerzahler „unbefristet und unbegrenzt in Haftung“ genommen werde.

Darüber hinaus bezeichnete er die Annahme einer solchen Vertragsänderung als eine „Selbstaufgabe des deutschen Parlaments“.

„Diese Generalermächtigung ist der Versuch, den deutschen Steuerzahler unbefristet und unbegrenzt in Haftung zu nehmen und Brüssel darüber entscheiden zu lassen. Die Verabschiedung dieser Vertragsänderung ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch. Sie käme der Selbstaufgabe des deutschen Parlaments gleich.“

Der Bundestag prüft derzeit, ob ein entsprechendes Zustimmungsgesetz einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat bedarf.

Kerber sagt, dies sei der Fall, und bezieht sich auf ein Votum des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dem zufolge die Änderung die Grundlagen der EU betreffe und eine einfache Mehrheit ungenügend mache.

„Das Votum des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig. Die Änderung des Artikels 136 AEUV [Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union] bedarf der Zweidrittelmehrheit, weil die Grundlagen der EU geändert werden. Dem schließe ich mich an.“

Die Entscheidung des deutschen Parlaments soll in den kommenden Wochen erfolgen. Für das Urteils über Kerbers Beschwerden durch das Bundesverfassungsgericht ist kein Termin festgelegt worden.