Deutschland gewinnt im Streit um Reform des EU-Stabilitätspakts [DE]
Die Kosten der deutschen Wiedervereinigung sollen künftig als ‚mildernde Umstände’ geltend gemacht werden können. Hierauf einigten sich die EU-Finanzminister nach ihren Gesprächen über die Reform des Stabilitätspakts.
Die Kosten der deutschen Wiedervereinigung sollen künftig als ‚mildernde Umstände’ geltend gemacht werden können. Hierauf einigten sich die EU-Finanzminister nach ihren Gesprächen über die Reform des Stabilitätspakts.
Nachdem sich der Stabilitätspakt in den letzten drei Jahren in einer Krise befunden hat, scheinen sich die Finanzminister der Eurozone am 20. März auf eine Reform des Paktes geeinigt zu haben.
Die 13 Finanzminister der übrigen EU-Mitgliedstaaten erteilten der Einigung anschließend grünes Licht. Die EU-Staats- und Regierungschefs werden die Einigung auf ihrem in dieser Woche stattfindenden Gipfeltreffen billigen.
Die Kernelemente des Paktes – die 3-Prozent-Schwelle für Haushaltsdefizite und die 60-Prozent-Grenze für die Gesamtverschuldung – sollen beibehalten werden. Die Liste ‚mildernder Umstände’ ist jedoch ausgeweitet worden. So soll sie künftig auch die Kosten der ‚europäischen Wiedervereinigung’ – ein versteckter Hinweis auf die Kosten der Wiedervereinigung Deutschlands – umfassen [die Deutschland etwa vier Prozent seines BIP gekostet hat]. Nach französischen Presseberichten sollen künftig auch Verteidigungs- und Forschungsaufgaben berücksichtigt werden.