Während laufender EU-Verhandlungen: Deutschlands neues Effizienzgesetz

Deutschland treibt sein eigenes Energiespargesetz voran, während in Brüssel die Verhandlungen über das Flaggschiff der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) weitergehen, wie aus Dokumenten hervorgeht, die EURACTIV vorliegen.

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Bundeskanzler Olaf Scholz hat seine Regierung angewiesen, ein "sehr ehrgeiziges" Energieeffizienzgesetz voranzutreiben. Doch während die EU-Verhandlungen laufen, zeigen Dokumente, die EURACTIV einsehen konnte, dass es Berlin an Ehrgeiz mangeln könnte. [EPA-EFE/CARSTENSEN JOERG ]

Deutschland treibt sein eigenes Energiespargesetz voran, während in Brüssel die Verhandlungen über die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) weitergehen, wie aus Dokumenten hervorgeht, die EURACTIV vorliegen.

Am Montag (17. Oktober) wies Bundeskanzler Olaf Scholz seine Regierung an, ein „sehr ambitioniertes Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz“ vorzulegen.

Ein Entwurf liegt eigentlich bereits seit Juni vor, aber die Regierung konnte sich aufgrund des Widerwillens der FDP nicht darauf einigen, so EURACTIV.

Doch trotz Scholz’ Vorstoß für mehr Ehrgeiz deutet der Entwurf, der EURACTIV vorliegt, darauf hin, dass Deutschland hinter den EU-Zielen zurückbleiben könnte, die derzeit in Brüssel verhandelt werden.

Bis 2030 will Deutschland dank der im neuen Gesetz vorgesehenen Maßnahmen mindestens 500 Terawattstunden (TWh) Energie einsparen, eine Zahl, die einer Energieeinsparung von 2020 bis 2030 von neun Prozent entspricht.

Dies entspricht zwar dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission für die EED vom Juli 2021, doch das Ziel der EU wurde aufgrund des Krieges in der Ukraine inzwischen nach oben korrigiert.

2021 hatte die Kommission vorgeschlagen, den Endenergieverbrauch zwischen 2020 und 2030 um neun Prozent zu senken. Dieses Ziel wurde im Rahmen des im Mai vorgelegten REPowerEU-Plans der Kommission auf 13 Prozent erhöht.

Im Juni einigten sich die EU-Länder allerdingauf einen gemeinsamen Standpunkt, der das 9-Prozent-Ziel beibehielt, während das Europäische Parlament im September für ein 14,5-Prozent-Ziel stimmte.

In Brüssel bereiten sich die politischen Entscheidungsträger auf schwierige Verhandlungen vor, um die EED noch vor Jahresende abzuschließen.

„Wir haben dem Rat klargemacht, dass wir im Parlament eine starke gemeinsame Position haben, und der Rat weiß, dass er sich bewegen muss“, sagte Niels Fuglsang, ein dänischer Europaabgeordneter, der der leitende Verhandler des Parlaments für die EED ist.

Fuglsang äußerte sich am 13. Oktober im Rahmen einer Nachbesprechung mit dem Industrieausschuss des Parlaments nach der ersten Verhandlungsrunde zur EED.

Neues deutsches Energieeffizienzgesetz

Die deutsche Regierung steht inzwischen allerdings vor dem Abschluss des eigenen Energieeffizienzgesetzes. Und aus BMWK-Kreisen heißt es, dass das Gesetz nach der Verabschiedung der EED möglicherweise angepasst werden muss.

Das von EURACTIV eingesehene Dokument sieht Primär- und Endenergieziele für 2030, 2040 und 2045 vor. Diese Ziele sollen mit den „nationalen Klimazielen“ vereinbar sein und dem „aktuellen Vorschlag“ der Europäischen Kommission für die Überarbeitung der EED entsprechen.

Bis 2030 verspricht das Gesetz Einsparungen von mindestens 500 TWh. Der Deutsche Bundestag soll „regelmäßig“ über den Stand der Umsetzung informiert werden und „gegebenenfalls“ über eine Anpassung des Instrumentenmixes entscheiden.

Ab 2024 muss der Bund jährlich 45 TWh Endenergie einsparen. In der Zwischenzeit müssen die Bundesländer 5 TWh pro Jahr einsparen. Da die einen größer sind als die anderen, soll die Last „angemessen“ verteilt werden. Die Bundesregierung soll ihre Maßnahmen bis März 2023 in einem Energieeffizienz-Aktionsplan bündeln, heißt es in dem Dokument.

Die öffentliche Hand sollte eine Vorreiterrolle übernehmen, heißt es in dem Dokument. Bund, Länder und Gemeinden müssen Maßnahmen ergreifen, um zwei Prozent des Endenergieverbrauchs pro Jahr einzusparen.

Unternehmen, die mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) Energie pro Jahr verbrauchen, müssen Energiemanagementsysteme einführen und Maßnahmen ergreifen, die als wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden. Kleinere Unternehmen mit einem Verbrauch von 2,5 GWh müssen Energieaudits durchführen.

Außerdem müssen Unternehmen Abwärme in Produktionsprozessen entweder vermeiden oder selbst nutzen, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie müssen auch die Betreiber von Fernwärmenetzen informieren, die die Energie zur Beheizung von Wohnungen nutzen könnten.

Rechenzentren werden verpflichtet, diesem Beispiel zu folgen. Neue Rechenzentren müssen 40 Prozent ihrer Abwärme nutzen, die von den Servern im laufenden Betrieb erzeugt wird. Größere Zentren mit einem Verbrauch von 1 Megawatt, bzw. 100 Kilowatt, wenn im Besitz der öffentlichen Hand, müssen Energiemanagementsysteme einführen, validieren und zertifizieren.

Schließlich werden auch Unternehmen wie Stahlhersteller und Kraftwerke, die unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) fallen und bisher davon ausgenommen waren, zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald and Frédéric Simon]