Die Kommission versucht, grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zu vereinfachen
In einem Versuch, grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zu beschleunigen und Kosten zu senken, stimmte die Europäische Kommission am Dienstag (14. Dezember) umfassenden Änderungen der Regelungen über Gerichtsfälle für Unternehmen und Verbraucher zu.
In einem Versuch, grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zu beschleunigen und Kosten zu senken, stimmte die Europäische Kommission am Dienstag (14. Dezember) umfassenden Änderungen der Regelungen über Gerichtsfälle für Unternehmen und Verbraucher zu.
Die Reform der Regeln, die als „Brüssel I“ bekannt und zuerst 2001 umgesetzt worden sind, zielt darauf ab, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zivilgerichten in EU-Ländern zu fördern. Dies sollte helfen, den Handel in der 27-köpfigen Union zu verbessern.
Beinahe 40 Prozent der Unternehmen sagten, sie seien eher geneigt, Handel außerhalb ihrer heimischen Märkte zu treiben, wenn die Verfahren für die Regelung von Gerichtsfällen einfacher wären.
Die Kommission nahm vier große Änderungen an den Regeln aus dem Jahr 2001 vor – die bedeutendste war die Abschaffung des Verfahrens, durch welches ein Gericht einer Regelung, die aus einem Gericht in einem anderen Mitgliedsstaat stammt, zustimmt.
Im Rahmen des existierenden Systems, wenn zum Beispiel ein polnischer Unternehmer einen Fall gegen eine französische Baufirma vor einem Warschauer Gericht gewinnt, mag der Zuschlag noch immer der Zustimmung eines französischen Gerichts bedürfen. Dieses Verfahren nennt sich Exequaturverfahren. Durch die Beseitigung dieses Schrittes, der ein Unternehmen bis zu 3.000 Euro kosten könne, könnte Unternehmen eine Summe von beinahe 50 Millionen Euro pro Jahr gespart werden, sagte die Kommission.
Dies werde die Kosten für KMU stark senken, sagte Maris Cimaglia, Rechtsberaterin für die europäische Organisation des Handwerks und der KMU, UEAPME. Dies stelle eine weitere Garantie für KMU dar, um in anderen Ländern zu arbeiten.
Eine weitere Änderung konzentrierte sich auf Schlichtungsverfahren. Mehr als 60 Prozent der großen europäischen Firmen ziehen Schlichtungsverfahren vor, da sie schneller und billiger sind. Unternehmen, die Streitigkeiten durch eine Schlichtung aus dem Weg räumen wollen, wären daher durch die neuen Regeln vor missbräuchlichen Prozessen geschützt.
Die dritte Änderung würde eine Praxis, die als „italienischer Torpedo“ bekannt ist, drosseln. Da versucht eine Firma, eine Einigung zu verschieben, indem sie die gerichtliche Zuständigkeit des Gerichts, vor dem die beiden Unternehmen sich zuvor geeinigt hatten, ihren Fall zu richten, herausfordert.
Verbraucher werden davon profitieren
Letztlich würden es die vorgeschlagenen neuen Regeln den Verbrauchern ermöglichen, Gerichtsverfahren in ihren Heimatländern gegen Firmen außerhalb der EU einzuleiten. Derzeit ist solche Rechtsprechung von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat völlig verschieden.
Zum Beispiel wenn jemand, der in Großbritannien ansässig ist, im Urlaub einen Vertrag für eine Teilzeitimmobilie („Time-Share“) an der türkischen Riviera unterschreibt, doch nach Hause zurückkehrt und seine Meinung innerhalb von 14 Tagen ändert (die vorgeschriebene Grenze nach der Richtlinie über Teilzeitimmobilien), könnte er den türkischen Verkäufer vor einem englischen Gericht verklagen, wenn ihm der Verkäufer sein Geld nicht erstatten möchte.
Die Änderungen der Kommission müssen nun vom Parlament und dem Rat angenommen werden. Die endgültige Zustimmung soll innerhalb von zwei oder drei Jahren erfolgen.
Getrennt davon veröffentlichte die Kommission auch ein Strategiepapier über den freien Verkehr von Dokumenten in der EU und bat um die Kommentare der Öffentlichkeit.
Den Europäern, die außerhalb ihrer Heimatländer wohnen, stehen häufig bürokratische Hindernisse bevor. Sie müssen auf einen Behördenstempel für eine Grundstücksurkunde warten, die Übersetzung einer Heiratsurkunde bezahlen oder einen Nachnamen anerkennen lassen.
Häufig ist dies mit Gebühren verbunden und manchmal kann ein Land ein Dokument, das in einem anderen Land nicht existiert, erfordern. Solche Hindernisse behindern die Freizügigkeit im täglichen Leben, wie sie durch die EU-Verträge garantiert ist.
Die Öffentlichkeit hat bis zum 30. April Zeit, um das Strategiepapier zu kommentieren, und die Kommission wird diese Kommentare in Betracht ziehen, wenn sie 2013 einen Gesetzesvorschlag macht.