Dieselskandal: Juristen raten von Musterfeststellungsklage ab
Anfang September beginnt der Prozess der Verbraucherschützer gegen Volkswagen wegen manipulierter Dieselmotoren. Doch für Kläger birgt das Verfahren Risiken, mahnen Anwälte.
Anfang September beginnt der Prozess der Verbraucherschützer gegen Volkswagen wegen manipulierter Dieselmotoren. Doch für Kläger birgt das Verfahren Risiken, mahnen Anwälte.
In der laufenden Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen ist die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig für den 30. September angesetzt. Rechtsanwälte raten Klägern nun allerdings, sich aus der laufenden Klage zurückzuziehen.
Mehr als 400.000 Autobesitzer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, deren Wagen eine Manipulation der Abgasreinigung aufweist, haben sich der ersten bundesweiten Musterfeststellungsklage angeschlossen.
Diese Form der Klage ist in Deutschland seit dem 1. November 2018 möglich. Sie erlaubt es Personen, die die klagen wollen, dies aber wegen befürchteter Kosten bisher gescheut haben, sich vor Gericht zusammenzuschließen. Organisiert wurde die Klage vom ADAC und der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Das Oberlandesgericht Braunschweig soll nun feststellen, ob VW den Verbrauchern grundsätzlich Schadensersatz schuldet. Doch dem einzelnen Kläger nütze das wenig, warnt nun die Anwaltskanzlei Dr. Hoffman und Partner aus Nürnberg. Denn selbst falls die Klage vor Gericht Erfolg haben sollte, müssten die Dieselbesitzer ihren individuellen Schadenersatz anschließend selbst vor Gericht durchsetzen. Damit seien für den Kläger „im besten Falle lediglich Vorfragen zu Gunsten des Verbrauchers geklärt. An sein Geld kommt er noch lange nicht“, mahnen die Anwälte. Im Falle einer juristischen Niederlage könnten Schadensersatzansprüche dann auch nicht mehr vor einem anderen, ggf. „verbraucherfreundlicheren“ Gericht geltend gemacht werden.
Die Juristen raten Dieselfahrern daher, sich noch vor dem ersten Verhandlunstermin Anfang September aus der Klage zurückzuziehen und individuell gegen den VW-Konzern vorzugehen. Bislang haben das rund 26.600 getan, etwa 7.400 Urteile sind seitdem von Gerichten gefällt worden.
Ziel der Klage ist es, dass VW-Kunden im besten Fall den vollen Kaufpreis ihres Autos erstattet bekommen. Der Autohersteller lehnt das klar ab: Kunden in Deutschland hätten keine Ansprüche, die sich aus der Manipulation ergeben, da die Autos einwandfrei funktionsfähig seien. Außerdem rechnet der Konzern mit einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren. Bis dahin, so die Anwälte, würden die meisten der Diesel-Fahrzeuge „längst das Zeitliche gesegnet haben“.