EFSF-Vorlage: Parlamentsbeteiligung weiter unklar
Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Aufstockung und Ausweitung des Euro-Rettungsfonds EFSF verabschiedet. EURACTIV.de bietet einen Überblick zum Beschluss und den noch offenen Fragen.
Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Aufstockung und Ausweitung des Euro-Rettungsfonds EFSF verabschiedet. EURACTIV.de bietet einen Überblick zum Beschluss und den noch offenen Fragen.
Das Kabinett hat heute für die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP eine Formulierungshilfe für den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (StabMechG) verabschiedet. Diese Formulierungshilfe im Wortlaut gibt es hier.
Die Fraktionen CDU/CSU und FDP werden die Formulierungshilfe als Vorlage für einen gemeinsamen Gesetzesentwurf nutzen. Damit soll das Verfahren beschleunigt und das Gesetz bis Ende September verabschiedet werden.
Der Inhalt des Gesetzesentwurfs ist seit dem 21. Juli 2011 bekannt. Beim Euro-Sondergipfel hatten sich die Regierungschefs darauf verständigt, den Euro-Rettungsschirm EFSF aufzustocken und seine Kompetenzen deutlich zu erweitern (EURACTIV.de vom 22. Juli 2011).
"Mit diesen Verbesserungen beim temporären Rettungsschirm setzen wir einen wichtigen Teil der jüngsten Vereinbarungen der europäischen Staats- und Regierungschefs um. Weitere Beschlüsse zum neuen, mit einer Privatsektorbeteiligung verbundenen Anpassungsprogramm für Griechenland und zum dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus werden in den kommenden Wochen folgen", kündigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an.
Die Debatte der vergangenen Woche drehte sich um die Frage, wie Bundestag und Bundesrat bei Entscheidungen und Kontrolle der EFSF eingebunden werden. Diese Frage ist weiter umstritten.
Der Bundestag wird am 29. September über das StabMechG abstimmen. Die Abstimmung im Bundesrat soll in einer Sondersitzung am 29. oder 30. September erfolgen. Die meiste Kritik an der EFSF und der ursprünglich geplanten Nicht-Einbindung des Bundestages kommt aus den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP. SPD und Grüne hatten frühzeitig ihre grundsätzliche Zustimmung zum neuen EFSF-Gesetz erklärt.
Die EFSF
Die EFSF, eine Zweckgesellschaft, die offiziell unter dem Namen "Europäische Finanzstabilisierungsfazilität" (EFSF) firmiert, wurde von den Euro-Ländern offiziell am 7. Juni 2010 eingerichtet und ist bis zum 30. Juni 2013 befristet. Die EFSF wurde mit dem Ziel gegründet, mit Krediten von bis zu 440 Milliarden Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedsstaaten abzuwenden.
Zum 1. Juli 2013 ist die Übernahme der Aufgaben der EFSF durch einen dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geplant. Über diesen ESM entscheidet der Bundestag voraussichtlich im Dezember.
Volumen des EFSF
Die Garantien der Euro-Länder für die EFSF werden von 440 Milliarden Euro auf 780 Milliarden erhöht. "Der von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung zu stellende Gewährleistungsrahmen wird von 123 Milliarden Euro um 88,0459 Milliarden Euro auf 211,0459 Milliarden Euro erhöht", heißt es in der Formulierungshilfe.
Instrumente des EFSF
Außerdem werden die Kompetenzen der EFSF deutlich erhöht und neue Instrumente eingeführt, um in der Staatsschuldenkrise schnell reagieren zu können.
Die EFSF wird ermächtigt, überschuldeten Euro-Ländern bis zu der festgeschriebenen Obergrenze vorsorgliche Kreditlinien bereitzustellen. Notfall-Darlehen können zudem gewährt werden, um Banken zu rekapitalisieren und so vor der Pleite zu bewahren.
Die EFSF darf zudem vorsorgliche Maßnahmen treffen, um Notsituationen zu vermeiden. Dazu gehören auch Ankäufe von Staatsanleihen eines überschuldeten Euro-Landes am Primärmarkt oder Sekundärmarkt. Die EFSF würde demnach Staatsanleihen künftig direkt bei den Regierungen oder an den Börsen kaufen und dadurch die Kurse der Papiere stabilisieren können.
Alle Notmaßnahmen der EFSF sind an konkrete Bedingungen und Auflagen geknüpft.
Beteiligung des Bundestages
Unklar ist weiterhin, welche Entscheidungs- und Kontrollrechte Bundestag und Bundesrat erhalten. Die Fraktionen von Union und FDP arbeiten derzeit an einem Stufenmodell, das bei weitreichenden Entscheidungen etwa über einen neuen Hilfsantrag einen Bundestagsbeschluss erfordert, ansonsten aber dem Haushaltsausschuss die Aufsicht überlässt (EURACTIV.de vom 30. August 2011).
EURACTIV/rtr/mka
Links
Bundesregierung: Stärkerer Euro-Rettungsfonds (31. August 2011)
Bundesfinanzministerium: Maßnahmen zur Stärkung des Euro-Rettungsschirms auf den Weg (31. August 2011)
Bundesfinanzministerium: Formulierungshilfe für ds geänderte StabMechG (31. August 2011)
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