Energie-Gigant Engie muss 120 Million Euro Steuern nachzahlen
Luxemburg muss vom französischen Engie-Konzern 120 Millionen Euro unbezahlter Steuern zurückfordern. Die EU-Kommission hat das Großherzogtum des Verstoßes gegen die Beihilfevorschriften für schuldig befunden.
Luxemburg muss vom französischen Energiekonzern Engie rund 120 Millionen Euro an unbezahlten Steuern zurückfordern. Die EU-Kommission hat das Großherzogtum des Verstoßes gegen die Beihilfevorschriften für schuldig befunden.
Die EU-Exekutive gab am Mittwoch bekannt, dass Luxemburg es zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt hatte, fast ein Jahrzehnt lang auf nahezu alle ihre Gewinne keine Steuern zu zahlen.
In ihrer im September 2016 gestarteten Untersuchung stellte die Kommission nun abschließend fest, dass Luxemburg zwei Tochtergesellschaften des französischen Konzerns – Engie LNG Supply und Engie Treasury Management – einen „selektiven wirtschaftlichen Vorteil“ verschafft hatte. Die Unternehmen mussten keine Steuern auf 99 Prozent ihrer Gewinne zahlen.
EU-Wettbewerbschefin Margrethe Vestager erläuterte, diese Entscheidung Luxemburgs habe „die Steuerlast des Konzerns künstlich reduziert“, und fügte hinzu, dass Engie nur „einen effektiven Körperschaftssteuersatz von 0,3 Prozent auf bestimmte Gewinne“ gezahlt habe.
0,3 Prozent Steuern – statt 29
In einer Erklärung teilte die Kommission mit, die beiden Unternehmen im Besitz von Engie hätten ihre steuerpflichtigen Gewinne im Großherzogtum gedrückt, in dem Ausgaben getätigt wurden, die den Rückzahlungen von Darlehenszinsen ähneln. Nach luxemburgischen Steuerrecht sind Erträge aus Beteiligungen von der Besteuerung befreit.
Dies bedeutet jedoch, dass Engie noch günstigere Bedingungen genoss, als die ohnehin schon sehr unternehmensfreundlichen üblichen luxemburgischen Steuervorschriften vorsehen, da Erträge aus Tochtergesellschaften für den Anteilseigner nur dann steuerfrei sind, wenn die Erträge auch auf Ebene der Tochtergesellschaften besteuert wurden.
In ihrer Untersuchung stellte die EU-Kommission fest, dass Engie LNG Supply eigentlich mit einem Standardsatz von 29 Prozent hätte besteuert werden müssen. Die Gewinne des anderen Unternehmens wurden noch nicht bewertet, aber die Kommission betonte, dass es „genau überwacht“ werde.
Keine Geldbuße
Das heutige Urteil beinhaltet keine Geldbuße, und die Wettbewerbsdirektion der Kommission ist bestrebt, eine „strafende“ Sprache zu vermeiden. Stattdessen teilte die Behörde von Vestager mit, die 120 Millionen Euro Steuereinzug sollten „die Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen wiederherstellen“.
Das Engie-Urteil ist das jüngste in einer langen Reihe von Steueruntersuchungen, die Luxemburg betreffen. Unter anderem wurden sogenannte Sweetheart-Deals mit Fiat, Starbucks, McDonald’s und IKEA untersucht, wobei die beiden letztgenannten Prüfungen derzeit noch laufen.