EP unterstützt Neuregelung des öffentlichen Verkehrs [DE]

Das Europäische Parlament hat am 10. Mai 2007 die Verhandlungen nach sieben Jahren abgeschlossen und einen Kompromiss darüber angenommen, wie öffentliche Dienstleistungsaufträge im Verkehrssektor in den Mitgliedstaaten vergeben werden sollen.

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Das Europäische Parlament hat am 10. Mai 2007 die Verhandlungen nach sieben Jahren abgeschlossen und einen Kompromiss darüber angenommen, wie öffentliche Dienstleistungsaufträge im Verkehrssektor in den Mitgliedstaaten vergeben werden sollen.

Das Parlament hat in einer zweiten Lesung am 10. Mai 2007 einen Kompromiss mit dem Rat für Regelungen für kommunale und regionale Verträge für den öffentlichen Verkehr gefunden und unterstützt. Dies bedeutet das Ende des sieben Jahre andauernden Feilschens zwischen den Institutionen.

Die Regelungen sehen vor, dass Verträge mit einem durchschnittlichen Wert von einer Million Euro pro Jahr, oder für die jährliche Bereitstellung von mehr als 300.000 Kilometern von öffentlichen Dienstleistungen im Verkehrssektor, automatisch dem offenen Wettbewerb unterliegen, es sei denn, die kommunalen Behörden entscheiden, die Dienstleistung selbst zu stellen oder die Dienstleistung direkt einem ‚internen Betreiber’, der ihnen unterstellt ist, zuzusprechen. 

Für Verträge kleineren Maßstabs werden die kommunalen Behörden das Recht behalten, selbst zu wählen, ob sie diese selbst erbringen oder für den Wettbewerb öffnen wollen. Um kleineren Unternehmen zu helfen, ermöglichen die Regelungen weiterhin den kommunalen Behörden, wichtigere Verträge von bis zu 2 Millionen Euro oder 600.00 Kilometern direkt kleinen und mittleren Unternehmen, die 50 bis 250 Arbeitskräfte beschäftigen, zuzusprechen.

Zudem werden kommunale Behörden das Recht haben, wo Verfahren der öffentlichen Vertragsvergabe notwendig sind, die Verträge nicht nur nach Gesichtspunkten des Preises sondern auch nach sozialen, umweltbedingten und qualitativen Standards zu vergeben.

Verträge werden für Dienstleistungen im Schienenverkehr für eine Dauer von drei bis 15 Jahren abgeschlossen werden müssen und für Busdienstleistungen über eine Dauer von bis zu zehn Jahren.