Erweiterung: "Aufnahmefähigkeit" der EU immer größeres Thema [DE]

Die Frage, ob weitere Erweiterungen der Europäischen Union von der "Aufnahmefähigkeit" der EU abhängig gemacht werden sollten, rückt immer stärker in den Vordergrund.

Die Frage, ob weitere Erweiterungen der Europäischen Union von der „Aufnahmefähigkeit“ der EU abhängig gemacht werden sollten, rückt immer stärker in den Vordergrund.

Laut des bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber ist das „entscheidende Kriterium“ für zukünftige EU-Erweiterungen „die Aufnahmefähigkeit der EU“.  Stoiber ist Vorstandsvorsitzender der einflussreichen Christlich Sozialen Union (CSU), welche auch an der deutschen Regierungskoalition beteiligt ist.

In einem Radiointerview nannte Stoiber die Türkei als Beispiel, um seinen Standpunkt zu unterstreichen.  Er sagte weiter, dass es nicht ausreiche, wenn Ankara einfach nur die von der EU festgelegten Beitrittskriterien erfülle.  „Im Gegenteil, was entscheidend sein sollte ist, ob die Europäische Union in der Lage ist die [Türkei] aufzunehmen“, fügte er hinzu.

Auf Grundlage dieser Überlegungen schlug Stoiber vor, den Erweiterungsprozess nach der Aufnahme Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens zu stoppen.

Bisher war das „entscheidende Kriterium“ für die EU-Erweiterung die Frage, ob die Bewerberländer in der Lage sind die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen:  „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garant für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen können“.

Obwohl die „Aufnahmefähigkeit“ bisher nicht näher definiert worden ist, scheint sie sich zu einem weiteren Kopenhagener Kriterium zu entwickeln.

In Artikel 49 der EU-Verträge heißt es, dass jeder europäische Staat, der die europäischen Werte (Demokratie, Menschrechte, Rechtsstaatlichkeit und die fundamentalen Freiheiten) respektiert, sich um die Aufnahme in die EU bewerben kann.  Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch jeder Staat tatsächlich Mitglied wird.

Bei ihrem Treffen in Salzburg waren sich die EU-Außenminister einig, dass die Aufnahmefähigkeit der EU bei der nächsten Erweiterung eine größere Rolle zu spielen habe.  In der Zwischenzeit hat die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel die „privilegierte Partnerschaft“ als eine mögliche Alternative zur Vollmitgliedschaft bei den Beitrittsverhandlungen mit den Westbalkanländern ins Spiel gebracht.