ESM-Vertrag: EU einig zum Euro-Rettungsfonds
Die Euro-Finanzminister haben sich auf den Vertrag zum dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM geeinigt. Der ESM soll ein Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro haben und wird 2013 den derzeitigen Rettungsfonds EFSF ablösen. Mit dem ESM-Vertrag sollen die Euro-Hilfen auf eine rechtlich saubere Grundlage gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundestag können den ESM noch blockieren.
Die Euro-Finanzminister haben sich auf den Vertrag zum dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM geeinigt. Der ESM soll ein Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro haben und wird 2013 den derzeitigen Rettungsfonds EFSF ablösen. Mit dem ESM-Vertrag sollen die Euro-Hilfen auf eine rechtlich saubere Grundlage gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundestag können den ESM noch blockieren.
Die Euro-Finanzminister haben sich heute auf den Vertrag zur Schaffung des dauerhaften Euro-Krisenfonds ESM (European Stability Mechanism) geeinigt. Nach Angaben von Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker wird der Fonds ein Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro haben. Die Kapitalbasis beträgt 700 Milliarden Euro.
Der ESM soll 2013 den bisherigen Rettungsfonds EFSF (European Financial Stability Facility) ablösen. Wie Juncker weiter sagte, haben sich die Euro-Finanzminister auch darauf verständigt, dass das effektive Kreditvolumen des EFSF über höhere Garantien auf 440 Milliarden Euro aufgestockt wird.
Dauerhafte Rechtsumgehung
Die bisherigen Milliarden-Unterstützungen für Griechenland, Portugal und Irland umgehen das geltende EU-Recht. Im Artikel 125 AEUV des Lissabon-Vertrags ist vereinbart, dass weder die EU noch die Mitgliedsländer für die Schulden eines anderen Mitgliedslandes haften oder für deren Verbindlichkeiten eintreten dürfen (Nichtbeistands-Klausel bzw. Bail-out-Klausel).
Um dennoch Milliarden-Kredite zu bewilligen, stützen sich die EU-Länder derzeit auf den Artikel 122 AEUV, der den finanziellen Beistand der Union bei Naturkatastrophen ermöglicht.
Änderung der EU-Verträge
Mit dem ESM-Vertrag und der angedachten Änderung des Lissabon-Vertrages soll die Euro-Rettung auf eine dauerhafte und rechtlich saubere Basis gestellt werden. Diese "nicht unerhebliche Änderung der EU-Verträge" (Patrick Sensburg (CDU) im EURACTIV.de-Interview) muss noch in den 27 Mitgliedsländern ratifiziert werden.
Entscheidung im Bundestag
Der Deutsche Bundestag stimmt im Herbst über das ESM-Paket ab. Ob die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP über eine eigene Mehrheit verfügen werden, ist unsicher.
Klagen beim Bundesverfassungsgericht
Vor dem Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen die Griechenland-Hilfen, gegen den derzeitigen Rettungsfonds EFSF und gegen den geplanten dauerhaften ESM anhängig. Das höchste deutsche Gericht hat die mündliche Verhandlung der Verfassungsbeschwerden auf den 5. Juli 2011 festgesetzt.
mka
Links
Dokumente
Ecofin: Statement zu Griechenland (20. Juni 2011)
Bundesregierung: Video der Pressebegegnung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Staatspräsidenten der Französischen Republik, Nicolas Sarkozy (17. Juni 2011)
EU-Kommission: Statement by Commissioner Rehn on Greece (16. Juni 2011)
Grüne: Kleine Anfrage an die Bundesregierung (7. Juni 2011)
IWF: Statement by the European Commission, the ECB and IMF on the Fourth Review Mission to Greece (3. Juni 2011)
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