EU-Abgeordnete fordern ein Verbot der Überwachung von Internet-Nutzern
Zehn Mitglieder des Europäischen Parlaments fordern ein Verbot des Trackings von Nutzern im Internet. Außerdem verlangen sie mehr Details darüber, wie die Europäische Kommission die neuen digitalen Regeln der EU in diesem Bereich anwenden will.
Zehn Mitglieder des Europäischen Parlaments fordern ein Verbot des Trackings von Nutzern im Internet. Außerdem verlangen sie mehr Details darüber, wie die Europäische Kommission die neuen digitalen Regeln der EU in diesem Bereich anwenden will.
Die Forderung an die Kommission am Mittwoch (19. Juli) folgt auf das kürzlich von der norwegischen Datenschutzbehörde erlassene vorläufige Verbot verhaltensbasierter Werbung gegen Facebook und Instagram.
Das norwegische Verbot geht auf ein Grundsatzurteil des EU-Gerichtshofs von Anfang des Monats zurück. Darin wurde festgestellt, dass es für Metas Social-Media-Plattformen illegal ist, ohne Zustimmung der Nutzer verhaltensbasierte Werbung zu schalten, die auf einer umfassenden Profilerstellung beruht.
Die norwegische Datenschutzbehörde war die erste, die Sofortmaßnahmen ergriff und die beiden sozialen Netzwerke verpflichtete, verhaltensbasierte Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer ab August für drei Monate auszusetzen.
„Wird die Kommission diesem Beispiel folgen und ein Verbot für das Tracking von Nutzern einführen?“, heißt es in der Prioritätsfrage an die Kommission, die EURACTIV einsehen konnte.
Die Unterzeichnenden sind die Abgeordneten Paul Tang, Karen Melchior, Maria-Manuel Leitão-Marques, Cornelia Ernst, Christel Schaldemose, Kim Van Sparrentak, Tiemo Wölken, Patrick Breyer, René Repasi und Birgit Sippel.
Die Gruppe ist Teil der „Tracking-free Ads Coalition.“ Bei den Verhandlungen über die wichtigsten digitalen Verordnungen, das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte, drängte die parteiübergreifende Koalition auf ein vollständiges Verbot von gezielter Werbung.
Während der Vorschlag für ein generelles Verbot erfolglos blieb, konnten die Abgeordneten einige Bestimmungen durchsetzen, die die Bereitstellung von Werbung einschränken. Dazu gehören das Verbot der Erstellung von Profilen von Minderjährigen und das Verbot von Werbung, die auf sensiblen Daten wie religiösen Überzeugungen oder politischer Orientierung basiert.
Darüber hinaus wird es Big-Tech-Unternehmen untersagt, Daten aus anderen Diensten oder von Dritten zu verarbeiten, zu nutzen oder zu kombinieren. Diese Praxis wird häufig genutzt, um umfassende Nutzerprofile für die Werbung zu erstellen.
Die Abgeordneten fragten auch, wie die Kommission diese Bestimmungen angesichts dieser Entwicklungen anwenden will.
Die Entscheidung der norwegischen Behörde wurde auch an den Europäischen Datenschutzausschuss verwiesen. Dort könnten die anderen europäischen Datenaufsichtsbehörden das Verbot erweitern oder aufheben.
„In welcher Weise wird die Kommission in dieser Angelegenheit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Datenschutzausschuss und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten?“, fragten die EU-Gesetzgeber weiter.
[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]