EU-Agrarminister uneins über Krisenhilfen für Landwirtschaft

Die europäischen Agrarminister:innen sind weiterhin uneins darüber, ob Unterstützung für Landwirt:innen angesichts hoher Preise für Dünger und andere Betriebsmittel aus dem EU-Haushalt oder nationalen staatlichen Beihilfen finanziert werden soll.

/ Euractiv.com
4cdb8c0d-350b-42bd-92e9-c7b6c8105d71 (1)
Sowohl EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski als auch der tschechische Landwirtschaftsminister Zdeněk Nekula äußerten sich besorgt über die Risiken eines übermäßigen Einsatzes von staatlichen Beihilfen im Agrarsektor. [<a href="https://cdne-newsroom-prd.azureedge.net/photo-files/md/4cdb8c0d-350b-42bd-92e9-c7b6c8105d71.jpg" target="_blank" rel="noopener">[EU COUNCIL]</a>]

Die europäischen Agrarminister:innen sind weiterhin uneins darüber, ob Unterstützung für Landwirt:innen angesichts hoher Preise für Dünger und andere Betriebsmittel aus dem EU-Haushalt oder nationalen staatlichen Beihilfen finanziert werden soll.

Auf ihrer monatlichen Sitzung am Montag (21. November) diskutierten die Landwirtschaftsminister:innen der 27 EU-Mitgliedstaaten die kürzlich vorgestellte Mitteilung der Europäischen Kommission, in der ein umfassender Plan zur Stärkung der Düngemittelindustrie in der EU und zur Verringerung der Abhängigkeit der Landwirt:innen von Düngemitteln vorgestellt wird.

Obwohl die Minister:innen den allgemeinen Inhalt der Mitteilung begrüßten, mahnten sie den Bedarf nach einem breiteren Spektrum an kurzfristigen Maßnahmen an, insbesondere wenn es um die Unterstützung der gestiegenen Kosten geht, die die Landwirt:innen zu tragen haben.

In einem am Rande des Treffens vorgelegten Dokument forderte eine von Spanien angeführte Koalition aus 16 Mitgliedstaaten kurzfristige Lösungen für die Düngemittelkrise.

In einer Pressekonferenz nach der Zusammenkunft zählte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski drei mögliche Finanzierungsquellen auf, aus denen die Mitgliedstaaten die Landwirt:innen unterstützen könnten.

Eine davon sind nationale staatliche Beihilfen – Geld, das von jedem Mitgliedstaat zugewiesen wird -, die „nur in Ausnahmefällen verwendet werden sollten“, da sie in der EU normalerweise nicht erlaubt sind, um unfaire Bedingungen auf dem gemeinsamen Binnenmarkt zu verhindern.

Ende Oktober hatte die Kommission vorübergehend die Vorschriften hierzu bis Dezember 2023 gelockert: Sie erlaubte den EU-Ländern, Landwirt:innen und Düngemittelhersteller:innen mit einem Höchstbetrag von 150 Millionen Euro pro Rettungspaket zu unterstützen, wobei die Obergrenze für Einzelbeihilfen auf den Rekordbetrag von 250.000 Euro angehoben wurde.

Eine weitere Quelle ist die Agrarkrisenreserve – ein Fonds im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), aus dem außergewöhnliche Maßnahmen finanziert werden können, um Marktstörungen zu begegnen, die die Produktion oder den Vertrieb beeinträchtigen. Der Fonds wurde im April zum ersten Mal in Anspruch genommen.

Die Aktivierung der Krisenreserve im nächsten Jahr würde die Zustimmung aller EU-Agrarminister:innen erfordern, aber, wie Wojciechowski nach dem Treffen betonte, ergreife die Kommission aktuell „keine Initiative in dieser Richtung.“

Die letzte Finanzierungsquelle ist die Solidaritätsabgabe – eine von den EU-Ländern erhobene Sondersteuer für Energieunternehmen, die während der Krise übermäßige Gewinne gemacht haben. Dieses Geld „kann an Unternehmen umgeleitet werden, die außerordentliche Verluste erlitten haben.“

Minister:innen uneins über staatliche Beihilfen

Weil die Mitteilung der Kommission zu Düngemitteln keine neuen Finanzmittel vorsieht, werden staatliche Beihilfen zu einer attraktiven Option für die Mitgliedstaaten, da nicht nur die Obergrenze für staatliche Beihilfen angehoben wurde, sondern auch die Kriterien für die Gewährung von staatlichen Beihilfen vereinfacht wurden.

Viele EU-Minister:innen haben die Kommission jedoch gewarnt, dass eine höhere Obergrenze für staatliche Beihilfen nicht die Lösung für jede Krise sein könne und dass zusätzliche Finanzierungslösungen auf den Tisch gelegt werden müssen.

Für den spanischen Landwirtschaftsminister Luis Planas beispielsweise sollte der Einsatz staatlicher Beihilfen zur Bewältigung der Düngemittelkrise „die Ausnahme und nicht die Regel sein.“

Er warnte auch davor, dass dies „die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union verändern könnte.“

Irland, Portugal, Polen, Lettland, die Slowakei und Griechenland gehören zu den Ländern, die Spaniens Dokument unterstützen, in dem kurzfristigere Lösungen gefordert werden.

Sie forderten den Agrarkommissar auf, über staatliche Beihilfen hinauszugehen und betonten, dass Unterstützungsmaßnahmen eher europäisch als national sein sollten, da nicht jeder Mitgliedstaat über die gleichen Möglichkeiten verfüge.

Obwohl Wojciechowski die Bedenken dieser Minister:innen teilte, erklärte er gegenüber der Presse, dass „wir auf die öffentliche Unterstützung [nämlich staatliche Beihilfen] zurückgreifen, weil die Kommission keine anderen Instrumente hat, die direkt zur Unterstützung der Landwirt:innen oder Düngemittelhersteller:innen eingesetzt werden können.“

Der tschechische Minister und derzeitige Vorsitzende des EU-Agrarrates Zdeněk Nekula äußerte sich ebenfalls besorgt über die Situation, die zu einem Wettbewerb zwischen den Haushalten der verschiedenen Mitgliedsstaaten führen könnte.

„Ich glaube nicht, dass dies eine gute Lösung wäre, wenn die nationalen Haushalte miteinander konkurrieren, wie viel sie aufwenden“, sagte er.

Die Minister:innen besprachen auch die Möglichkeit, die Agrarkrisenreserve zur Unterstützung von Landwirt:innen und Düngemittelhersteller:innen zu nutzen.

Viele von ihnen teilten jedoch die Ansicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel – etwa 450 Millionen Euro – nicht ausreichen würden, um die Krise zu lösen.

Für viele Länder ist die Aktivierung der Agrarkrisenreserve eine [von mehreren] Lösungen.

Kommissar Wojciechowski räumte daraufhin ein, dass die EU-Länder „skeptisch“ seien, „ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um alle Probleme zu lösen.“

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]