EU-Agrarreform: Zeitplan für Deutschland weiter unklar

Während der Bundesrat die angesichts des Ukrainekriegs gewährten Ausnahmeregelungen für Umweltstandards innerhalb der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) verabschiedet haben, bleibt der Zeitplan für die Genehmigung des deutschen Strategieplans weiter unklar.

Euractiv.de
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium arbeite “gemeinsam mit den Ländern und Bundesressorts mit Hochdruck und in informeller Abstimmung mit der Europäischen Kommission an der Finalisierung des Strategieplanentwurfs”, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. [SHUTTERSTOCK]

Während der Bundesrat die angesichts des Ukrainekriegs gewährten Ausnahmeregelungen für Umweltstandards innerhalb der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) verabschiedet hat, bleibt der Zeitplan für die Genehmigung des deutschen Strategieplans weiter unklar.

Zum 1. Januar 2023 soll die EU-Agrarreform in Kraft treten, doch Deutschlands sogenannter Nationaler Strategieplan, in dem die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben festgeschrieben werden soll, ist bisher weder fertiggestellt noch von Brüssel genehmigt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium arbeite “gemeinsam mit den Ländern und Bundesressorts mit Hochdruck und in informeller Abstimmung mit der Europäischen Kommission an der Finalisierung des Strategieplanentwurfs”, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit.

Anfang des Jahres hatten die EU-Mitgliedstaaten erste Entwürfe der nationalen Pläne bei der Kommission eingereicht, die in der Folge in sogenannten Beobachtungsschreiben ihre Anmerkungen vorbrachte. Die Kritikpunkte sollen nun wiederum in die Pläne eingearbeitet werden, bevor diese erneut zur finalen Genehmigung nach Brüssel gesendet werden.

Neun EU-Länder haben diesen Prozess bereits abgeschlossen und ihre Pläne genehmigt bekommen, darunter Frankreich, Spanien und Österreich.

In Deutschland hatte sich jedoch bereits die Abgabe des Plans Anfang des Jahres und damit der gesamte Genehmigungsprozess verzögert, unter anderem wegen des vorangegangenen Regierungswechsels.

Genehmigung “im Spätherbst”

Angestrebt werde nun, den Plan bis Ende des Monats erneut bei der Kommission einzureichen, so der Sprecher.

Auch gehe man “nach dem bisherigen intensiven informellen Austauschprozess mit der Europäischen Kommission” davon aus, dass die Genehmigung durch Brüssel “zügig noch im Spätherbst 2022” erfolgen werde.

Die Verhandlungen mit der EU-Kommission seien diesbezüglich bereits in vollem Gange und “weit fortgeschritten.”

Inhaltlich orientieren sich die Gespräche mit Brüssel laut dem Sprecher an den Vereinbarungen, die die Agrarminister:innen von Bund und Ländern Ende Juli zur Ausgestaltung des Strategieplans getroffen hatten.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte am Freitag, nachdem sich Bund und Länder in Quedlinburg zur regulär vierteljährlich stattfindenden Agrarministerkonferenz getroffen hatten, dass immer noch kein verbindlicher Umsetzungstermin des GAP-Strategieplans in Sicht sei.

“Statt zügiger und rechtssicherer Umsetzung des GAP-Strategieplans verlieren sich die Agrarminister im technischen Klein-Klein”, erklärte der Generalsekretär des Verbands, Bernhard Krüsken, via Twitter. “Das Motto muss heißen: Erst umsetzen, dann evaluieren.”

Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat am Freitag die Verordnung, mit der Deutschland die von der EU-Kommission erlaubten Lockerungen bei mehrerer der ab 2023 geltenden Umweltregeln innerhalb der GAP größtenteils umsetzt.

Politisch hatten sich Bund und Länder bereits im August auf den von Bundesminister Cem Özdemir vorgeschlagenen Kompromiss zu Umsetzung der Lockerungen geeinigt.

Dass die Länder mit dem Bundesratsbeschluss nun auch formell ihre Zustimmung gaben, begrüßte Özdemir in einer Erklärung.

Ausnahmen rasch umsetzen

“Der Kompromiss ist die richtige Reaktion auf den verbrecherischen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und wir schließen diesen Kompromiss für den Teller, nicht für Getreide in Tank und Trog”, so der Grünen-Politiker.

Bei den Lockerungen geht es zum einen um die Aussetzung von Anforderungen zum Fruchtwechsel (dem sogenannten GLÖZ 7-Standard) für ein Jahr, mit dem Ziel, angesichts des Rückgangs ukrainischer Weizenlieferungen den Anbau von Weizen zweimal hintereinander auf demselben Feld zu ermöglichen.

Zum anderen sollen Landwirt:innen 2023 keine zusätzlichen Ackerflächen aus der Produktion nehmen müssen – der sogenannte GLÖZ 8-Standard, der im Sinne der Artenvielfalt normalerweise vorsieht, dass Landwirt:innen vier Prozent der Ackerfläche als Brachen unbewirtschaftet lassen müssen.

Nach der Verabschiedung soll die Verordnung nun laut einer Erklärung des Bundestags möglichst rasch in Kraft treten, “damit Landwirtinnen und Landwirte sie bei ihren unmittelbar bevorstehenden Entscheidungen zur nächsten Aussaat berücksichtigen können.”

Den genauen Zeitpunkt hierfür bestimme die Bundesregierung.