EU-Agrarsubventionen: Lücken in Überwachung ermöglichen Betrug

Lücken in der Kontrolle der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik bedeuten, dass das Subventionsprogramm anfällig für betrügerische Aktivitäten wie illegale Landnahme bleibt, so ein neuer Bericht des EU-Rechnungshof.

/ EURACTIV.com
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Der Bericht, den der EU-Rechnungshof am Montag (4. Juli) vorstellte, untersuchte Betrugsrisiken in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und hob eine Reihe von Fällen hervor, in denen Antragsteller relevante Informationen nicht offenlegten oder Bedingungen zur Erfüllung der Förderkriterien fingierten, um unrechtmäßig von den Mitteln zu profitieren. [<a href="https://www.shutterstock.com/it/image-photo/businessman-farmer-money-transfer-405988747" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK/FROMMERZ]</a>]

Lücken in der Kontrolle der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik bedeuten, dass das Subventionsprogramm anfällig für betrügerische Aktivitäten wie illegale Landnahme bleibt, so ein neuer Bericht des EU-Rechnungshof.

Die Prüfer:innen fordern die Europäische Kommission auf, in digitale Technologien zu investieren, um Betrug zu verhindern und aufzudecken.

Der Bericht, den der EU-Rechnungshof am Montag (4. Juli) vorstellte, untersucht Betrugsrisiken in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und hebt eine Reihe von Fällen hervor, in denen Antragsteller relevante Informationen nicht offenlegten oder Bedingungen zur Erfüllung der Förderkriterien fingierten, um unrechtmäßig von den Mitteln zu profitieren.

Nach Angaben des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung beliefen sich die finanziellen Auswirkungen der gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten in der GAP im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 auf 0,09 Prozent der gesamten GAP-Ausgaben in Höhe von 262 Milliarden Euro.

Eines der größten Betrugsrisiken in der GAP ist das seit langem bestehende Problem der Landnahme, bei dem sich landwirtschaftliche Flächen und GAP-Subventionen in den Händen von Großunternehmen und Investor:innen konzentrieren, insbesondere in bergigen Regionen und osteuropäischen Mitgliedstaaten.

Dazu gehören häufig betrügerische Aktivitäten wie die Fälschung von Dokumenten, Zwangsmaßnahmen, die Ausnutzung von politischem Einfluss oder Insider-Informationen, die Manipulation von Verfahren oder die Zahlung von Bestechungsgeldern.

„Da die GAP-Kontrollsysteme es erschweren, die förderfähige Fläche als größer anzugeben als tatsächlich der Fall, zielen die Betrüger häufig auf Flächen ab, die keinen aktiven Eigentümer haben“, erklärten die Prüfer und fügten hinzu, dass dies bei Flächen in öffentlichem Besitz oder bei privaten Flächen mit unklaren Eigentumsverhältnissen der Fall sein könnte.

In den GAP-Rechtsvorschriften wird der Begriff „Land, das dem Landwirt zur Verfügung steht“ nicht definiert. Auch müssten die Landwirte bei der Einreichung eines Beihilfeantrags nicht nachweisen, dass sie einen Anspruch auf das Land haben, heißt es in dem Bericht, in dem kritisiert wird, dass diese Frage in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt.

„Es ist sehr wichtig, gegen die Landnahme vorzugehen, um sicherzustellen, dass die GAP-Mittel den rechtmäßigen Empfängern zugute kommen“, erklärten die Prüfer:innen gegenüber Journalist:innen.

Sie fügten hinzu, dass dieses Thema „nicht als rein nationale Zuständigkeit (für Grundbesitz und Kontrolle) betrachtet werden sollte, da die Landnahme dazu benutzt werde, EU-Mittel von ihren ursprünglichen Zielen abzulenken und die GAP zu schwächen.“

Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof die Aufmerksamkeit auf dieses Thema gelenkt, als er entschied, dass Land als dem Eigentümer zur Verfügung stehend betrachtet wird, wenn es vom Eigentümer und von einem Dritten beansprucht wird, der das Land ohne rechtliche Grundlage nutzt.

Laut Nikolaos Milionis vom Europäischen Rechnungshof, der die Prüfung leitete, hat sich die Generaldirektion Landwirtschaft jedoch nicht ausreichend mit dem Thema Landnahme befasst und stattdessen erklärt, die man betrachte es hauptsächlich als eine Frage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten.

Zeit für tiefere Einblicke

Gleichzeitig warnten die Prüfer:innen, dass das Betrugsrisiko direkt proportional zur Komplexität der GAP sei.

„Wir haben festgestellt, dass das Betrugsrisiko in Ausgabenbereichen, die komplexeren Förderbedingungen unterliegen, größer ist“, so Milionis, der darauf hinwies, dass das Problem im Bereich der ländlichen Entwicklung bei spezifischen Marktmaßnahmen am größten sei.

Auf der Grundlage der Prüfung lautet eine der beiden Hauptempfehlungen an die Kommission, „einen tieferen Einblick in die Betrugsrisiken und -maßnahmen bei den GAP-Ausgaben zu gewinnen und zu teilen.“

„Insbesondere sollte die Kommission die Rolle der Zertifizierungsstellen bei der Bewertung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Zahlstellen klären und überprüfen, wie die Zahlstellen die neuen Leitlinien zur Prüfung der Frage, ob das Land dem Landwirt rechtmäßig zur Verfügung steht, umsetzen“, so die Prüfer:innen.

Die zweite Empfehlung bezieht sich auf die Einführung von Technologien für eine wirksamere Überwachung potenzieller Betrugssysteme, einschließlich Softwares zur Betrugserkennung wie Arachne und den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens zur Erkennung von Betrugsmustern.

„Betrugsbekämpfung ist nicht dasselbe wie Fehlervermeidung. Solide Kontrollsysteme sind hilfreich, aber man muss auch einen proaktiveren Ansatz zur Aufdeckung von Betrug entwickeln“, so die Prüfer:innen, die die Kommission aufforderten, eine „Kultur der Wachsamkeit“ zu fördern, die durch neue Technologien unterstützt wird, um mögliche Betrugsfälle aufzudecken.

„Es reicht nicht aus, auf Fälle zu reagieren, die Ihnen gemeldet oder in den Medien erwähnt werden. Sie müssen auch in der Lage sein, Betrug zu erkennen und sicherzustellen, dass verdächtige Fälle schnell untersucht werden. Letztendlich sollen Ihre Maßnahmen potenzielle Betrüger abschrecken“, betonten sie.

„Durch die Maßnahmen der Kommission müssen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung und jetzt auch die Europäische Staatsanwaltschaft die Fortschritte überwachen und Korrekturen veranlassen, wenn Mängel festgestellt werden“, heißt es in dem Bericht.

Weiter heißt es, dass die EU-Exekutive eine „Schlüsselrolle bei der Entwicklung neuer Technologien zur Kontrolle der Agrarausgaben“ spielen müsse.

[Bearbeitet von Alice Taylor]