EU-Chipgesetz: Einigung könnte im Dezember erfolgen

EURACTIV.cz
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Der erstmals im April von der Europäischen Kommission vorgelegte EU-Chip-Gesetzentwurf zielt darauf ab, Engpässe bei der Halbleiterversorgung und den jahrelangen Rückgang der Halbleiterinvestitionen in der EU zu beheben. [Shutterstock/Angy Vaks]

Mitgliedstaaten könnten sich noch vor Jahresende auf den neuen EU-Chip-Act einigen, der darauf abzielt, den derzeitigen Produktionsanteil der Union von 7  auf 20 Prozent bis 2030 zu erhöhen, so eine Quelle der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft.

Der erstmals im April von der Europäischen Kommission vorgelegte EU-Chip-Gesetzentwurf zielt darauf ab, Engpässe bei der Halbleiterversorgung und den jahrelangen Rückgang der Halbleiterinvestitionen in der EU zu beheben.

Momentan stehen die Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten über den neuen Rechtsakt keinen größeren Problemen gegenüber, so Hospodářské noviny.

„Wir befinden uns in der Endphase, und wenn nichts Unerwartetes dazwischenkommt, werden wir eine Einigung erzielen. Die Einigung würde dann Anfang Dezember von den EU-Industrieministern gebilligt werden“, sagte die Quelle der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft gegenüber Hospodářské noviny.

Auch die anschließenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dürften ohne größere Komplikationen verlaufen, so die Quelle.

Nach dem aktuellen Vorschlag hätten Unternehmen, die Chips direkt in der EU herstellen, Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung – zum Beispiel eine leichtere Bearbeitung von Baugenehmigungen oder weniger strenge Umweltverträglichkeitsprüfungen. Sie könnten auch finanzielle Unterstützung für die Ausweitung der Produktion erhalten.

Diese Vorteile sollen für diejenigen Hersteller gelten, die sich verpflichten, in Produktion und Innovation zu investieren. Ursprünglich waren sich die EU-Mitgliedstaaten uneinig darüber, ob nur die Produktion der fortschrittlichsten Chips oder auch die Mainstream-Produktion, wie etwa Chips für Autos, gefördert werden sollte.

Letztendlich werden EU-Mitgliedstaaten wahrscheinlich auf die Mainstream-Produktion einigen, allerdings unter der Bedingung, dass die Hersteller auch bei diesen Chips ein gewisses Maß an Innovation nachweisen müssen.

Im Gegenzug müssen sich die Chip-Hersteller in Krisenzeiten an bestimmte Vorgaben halten. Zum Beispiel müssten sie dann für eine bestimmte Zeit auf die Produktion eines bestimmten Chiptyps umstellen. Die Entscheidung, dass eine solche Notsituation eingetreten ist, liegt bei den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.

„Es besteht ein Konsens über die Notwendigkeit, ein solches Instrument in Europa in irgendeiner Form zur Verfügung zu haben“, fügte die Quelle der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft hinzu.