EU-Finanzminister erzielen Durchbruch bei Schuldenregeln
Die Finanzminister der EU-Staaten einigten sich am Dienstag (14. März) auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Reform der europäischen Fiskalregeln. Sie lehnten sich dabei eng an den Ansatz der Europäischen Kommission an, die auf länderspezifische Pläne zum Schuldenabbau setzt.
Die Finanzminister der EU-Staaten einigten sich am Dienstag (14. März) auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Reform der europäischen Fiskalregeln. Sie lehnten sich dabei eng an den Ansatz der Europäischen Kommission an, die auf länderspezifische Pläne zum Schuldenabbau setzt.
Während die Zielwerte aus den EU-Verträgen unverändert bleiben – ein maximales öffentliches Defizit von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und ein Schuldenstand von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – wird die 60-Prozent-Regel künftig weniger relevant sein.
Die Regeln werden durch mittelfristige Pläne ergänzt, die mehr Investitionen ermöglichen sollen.
„Wir haben uns darauf geeinigt, dass der neue wirtschaftliche Rahmen die Haushaltsanpassung mit Reformen und Investitionen kombinieren sollte“, sagte die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson am Dienstag (14. März) nach dem Ministertreffen in Brüssel.
Das Abschlussdokument der Finanzminister entsprechen im Großen und Ganzen dem von der Europäischen Kommission im November vorgeschlagenen Vorgehen zur Reform der sogenannten wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU. Die derzeitigen Regeln wurden als investitions- und wachstumsfeindlich und gleichzeitig als unwirksam bei der Eindämmung der Staatsverschuldung kritisiert.
Beide Probleme sollten nun in den neuen Regeln angegangen werden, so der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis.
„Die heutigen Schlussfolgerungen spiegeln das Ziel der Kommission wider, das System zu vereinfachen, die Eigenverantwortung der Länder zu stärken und mehr Spielraum für den Schuldenabbau zu schaffen, verbunden mit einer stärkeren Durchsetzung“, sagte er.
Der Einfachheit halber konzentrieren sich die Regeln nun auf die Netto-Primärausgaben. Diese messen die Ausgaben eines Staates abzüglich der Staatseinnahmen, wobei die Staatsausgaben für Zinszahlungen und konjunkturelle Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt werden.
Die nationalen fiskalischen Pfade, die anhand der Netto-Primärausgaben definiert werden, müssen dabei nicht zu einem sofortigen Schuldenabbau führen, sondern zu einem langfristigen Schuldenabbau.
Es wird Aufgabe der Europäischen Kommission sein, zu analysieren und zu bestimmen, ob dies gegeben ist. Dabei wird sie Reformen und Investitionspläne berücksichtigen, die das Wirtschaftswachstum fördern könnten.
Die Kommission kann zwar die nationalen Haushaltspläne einzeln prüfen, muss sich aber auf eine „gemeinsame Methodik“ stützen, die „wiederholbar, vorhersehbar und transparent“ ist.
Das Beharren auf Replizierbarkeit macht die Aufgabe der Kommission, eine akzeptable Methodik zu entwickeln, besonders schwierig, da sie auch in der Lage sein muss, eine Vielzahl von länderspezifischen Investitionen und Reformen zu berücksichtigen.
Dieses Gleichgewicht zwischen einer individuellen und qualitativen Bewertung der Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten und einer leichter zu reproduzierenden quantitativen Messung wird wahrscheinlich weiterhin Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten sein.
Auf Druck Deutschlands haben die EU-Finanzminister eine weitere Verzögerung bei der Fertigstellung der Steuervorschriften in Kauf genommen.
Im Abschlussdokument heißt es, dass „die EU-Kommission vor der Veröffentlichung ihrer Gesetzesvorschläge die übereinstimmenden Ansichten der Mitgliedstaaten berücksichtigen und die Gespräche mit den Mitgliedstaaten in den Bereichen fortsetzen muss, in denen zusätzliche Diskussionen erforderlich sind.“
Damit verzögert sich der ohnehin schon sehr enge Zeitplan, den sich die EU-Kommission selbst gesetzt hat, weiter. Ursprünglich wollte die EU-Kommission bis Ende März einen Gesetzesvorschlag vorlegen mit dem Ziel, die Änderung der Regeln bis Ende des Jahres abzuschließen.
Die Frist ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die allgemeine Ausnahmeregel, die 2020 aktiviert wurde, um die Durchsetzung der Fiskalregeln zu unterbrechen, 2024 deaktiviert wird.
In den fiskalischen Leitlinien der letzten Woche kündigte die EU-Kommission an, dass sie die Überwachung der öffentlichen Haushalte im Jahr 2024 wieder aufnehmen werde.
Im Idealfall, so die Europäische Kommission, wären dann bereits die neuen Regeln in Kraft.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]