EU-Generalanwalt: Oriol Junqueras hat das Recht auf Immunität

Der inhaftierte katalanische Führer der Unabhängigkeitsbewegung, Oriol Junqueras, hat durch die Wahl in das Europäische Parlament im Mai das Recht auf Immunität, sagte der EU-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussfolgerungen vom Dienstag, dem 12. November.

EURACTIV.com
epaselect epa07966787 People spread a banner of former Catalonian regional government deputy president Oriol Junqueras (who is impriosioned) during an electoral campaign event in front of the Lledoners prision, where former Catalonian goverment members are being held due to the crime of sedition, in the village of Sant Joan de Vilatorrada, Catalonia, 02 November 2019.  EPA-EFE/SUSANNA SAEZ
Der inhaftierte katalanische Führer der Unabhängigkeitsbewegung, Oriol Junqueras, hat durch die Wahl in das Europäische Parlament im Mai das Recht auf Immunität, sagte der EU-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussfolgerungen vom Dienstag, dem 12. November. [[EPA-EFE/SUSANNA SAEZ]]

Der inhaftierte katalanische Führer der Unabhängigkeitsbewegung, Oriol Junqueras, hat durch die Wahl in das Europäische Parlament im Mai das Recht auf Immunität, sagte der EU-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussfolgerungen vom Dienstag, dem 12. November.

Der Generalanwalt berät den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nicht an solche Gutachten gebunden ist, sondern in der Regel dem Beispiel seines Beraters folgt.  Es wird erwartet, dass das in Luxemburg ansässige Gericht in den nächsten Monaten ein abschließendes Urteil in dieser Angelegenheit fällt.

Junqueras, der ehemalige Vizepräsident der katalanischen Regierung, befindet sich seit November 2017 in Haft. Er wurde von den spanischen Behörden nicht offiziell zum Mitglied des Europäischen Parlaments ernannt, da ihm das Recht verweigert wurde, das Gefängnis zu verlassen, um einen Verfassungseid abzulegen – eine Voraussetzung für die Aufnahme eines Parlamentsmandats in Spanien.

In seinen Schlussfolgerungen argumentierte Szpunar, dass das Mandat eines Abgeordneten und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten „ausschließlich von den Wählern erworben werden und dies nicht von der Erfüllung einer späteren Formalität abhängig gemacht werden kann“.

Szpunar betonte, dass die Eidesleistung zur Einhaltung der spanischen Verfassung, wie es das spanische Wahlrecht vorschreibt, „kein Schritt im Prozess der Wahl zum Europäischen Parlament in Spanien ist, und dieser Prozess muss als mit der offiziellen Erklärung der Wahlergebnisse als abgeschlossen gelten“.

Der Generalanwalt der EU empfahl daher dem Gerichtshof, den Standpunkt einzunehmen, dass jede Person, die offiziell zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt wurde, unverzüglich den Status eines MdEP bekommen sollte, „ungeachtet aller späteren Formalitäten, die von dieser Person zu erfüllen sind, sei es nach EU-Recht oder nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedsstaates“.

Die Immunität, so argumentierte der Generalanwalt, gilt für die Mitglieder des Europäischen Parlaments „ab Beginn der ersten Sitzungsperiode des neu gewählten Europäischen Parlaments“. Er fügte hinzu, dass „keine Bestimmung den Beginn des Mandats verhindert [und], dass das Mitglied tatsächlich an der Eröffnungssitzung teilnimmt“.

Junqueras konnte nicht an der ersten Plenarsitzung des Parlaments im Juli teilnehmen. Tausende von Demonstranten versammelten sich in Straßburg, um gegen die Abwesenheit von ihm und zwei weiteren katalanischen Europaabgeordneten zu protestieren.

Puigdemont: Zukünftiger Europaabgeordneter

Die Stellungnahme von Szpunar weicht von der Position ab, die die Europäische Kommission und das Parlament während der Anhörung zu diesem Thema vertreten haben. Nach Ansicht des Parlaments ist es Aufgabe der nationalen Behörden, die Anforderungen für die Benennung von Abgeordneten festzulegen.

Der EuGH selbst hat eine Petition im Namen des ehemaligen Präsidenten der katalanischen Regierung, Carles Puigdemont, und des Beraters Toni Comin abgelehnt, um einstweilige Maßnahmen zu ergreifen und ihnen zu ermöglichen, während der Prüfung des Falles im Parlament zu sitzen.

Eine Entscheidung im Einklang mit den allgemeinen Schlussfolgerungen des EU-Generalanwalt wird sich auch auf ihre Verfahren auswirken.

Puigdemont und Comin leben derzeit in Belgien, wo sie vor der Strafverfolgung in Spanien geflohen sind. Da sie bei ihrer Rückkehr nach Spanien inhaftiert worden wären, erschienen sie nicht vor der Wahlbehörde in Madrid und wurden auch nicht offiziell zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments ernannt. Sowohl Puigdemont als auch Comin wurden nach dem Urteil im katalanischen Fall in europäischen Haftbefehlen aufgeführt.

Obwohl eine Entscheidung bis Ende des Jahres erwartet wird, könnten die belgischen Justizbehörden auf ein endgültiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten, bevor sie eine Entscheidung darüber treffen, ob die katalanischen Politiker an Spanien ausgeliefert werden sollen.

Es liegt an dem Parlament, die Immunität aufzuheben

Als die Frage der Immunität von Oriol Junqueras ursprünglich an den Gerichtshof verwiesen wurde, war noch kein Urteil gegen den ehemaligen Führer erlassen worden. Am 14. Oktober verurteilte der Oberste Gerichtshof Spaniens Junqueras wegen Aufruhr und Missbrauch öffentlicher Gelder wegen seiner Rolle beim Referendum über die Unabhängigkeit und der anschließenden Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens. Junqueras wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und für den gleichen Zeitraum von jedem öffentlichen Amt ausgeschlossen.

„Da die Zulässigkeit als Kandidat für das Parlament dem nationalen Recht unterliegt, ist auch die Wählbarkeit betroffen“, erklärte Szpunar. 

Nach der Auslegung des Generalanwalts wurde Junqueras zum Mitglied des Parlaments gewählt, aber auch vor Gericht gestellt und verurteilt, „ohne dass das Parlament die Möglichkeit hatte, über die Aufhebung oder den möglichen Schutz seiner parlamentarischen Immunität zu entscheiden“.

Daher empfahl Szpunar, das Gesetz so auszulegen, dass es dem Europäischen Parlament obliegt zu entscheiden, ob es angebracht ist, die Immunität seiner Mitglieder aufzuheben.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic, Benjamin Fox und Britta Weppner]