EU-Gericht: Polen muss 68 Millionen Euro im Turow-Kohlefall zahlen
Polen muss für den Weiterbetrieb des Kohlebergwerks Turow trotz eines anders lautenden Gerichtsurteils 68 Millionen Euro an EU-Geldstrafe zahlen. Das entschied das EU-Gericht am Mittwoch (29. Mai).
Polen muss für den Weiterbetrieb des Kohlebergwerks Turow trotz eines anders lautenden Gerichtsurteils 68 Millionen Euro an EU-Geldstrafe zahlen. Das entschied das EU-Gericht am Mittwoch (29. Mai).
Die Europäische Kommission hatte Warschau im Jahr 2021 aufgefordert, den umstrittenen Kohletagebau Turow im deutsch-tschechisch-polnischen Grenzgebiet zu schließen, weil er das tschechische Grundwasser gefährde.
Als die Regierung der Aufforderung nicht nachkam, begann die Kommission, Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro pro Tag zu verhängen und von den EU-Geldern für das Land abzuziehen.
Obwohl sich Warschau und Prag im Februar 2022 auf einen Vergleich einigten, versuchte Polen, die Bußgelder, die sich auf 68,5 Millionen Euro summierten, rückwirkend zu streichen und beantragte die Annullierung vor dem EU-Gericht.
„Die Streichung des Falles aus dem Register entbindet Polen nicht von der Verpflichtung, den geschuldeten Betrag zu zahlen“, betonte das Gericht heute in einer Pressemitteilung.
Obwohl Tschechien seine Klage zurückgezogen hätten, seien die Bußgelder bereits aufgelaufen und könnten nicht annulliert werden – sonst würden sie ihre abschreckende Wirkung verlieren, urteilte das Gericht.
Die tschechische Nachrichtenagentur CTK zitierte Petra Pinter, eine an dem Fall beteiligte Anwältin, mit den Worten, das Gericht habe gezeigt, dass europäisches Recht für alle Staaten gleichermaßen gelte und Polen seiner Verpflichtung zur Zahlung der Strafen nachkommen müsse.
Anna Cavazzini, eine deutsche Europaabgeordnete der Grünen aus dem benachbarten Sachsen, begrüßte im MDR die Entscheidung und verwies auf die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für den weiteren Kohleabbau in Turow, dessen Betrieb bis 2024 geplant ist.
Polen kann gegen das Urteil Berufung einlegen und bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Wie die Online-Plattform Money.pl berichtet, hat Warschau diesen Schritt bereits unternommen.
[Bearbeitet von Donagh Cagney/Rajnish Singh]