EU-Gesetz zur Erkennung von Online-Kindesmissbrauch erneut gestoppt
Der Gesetzesentwurf zu Online-Inhalten, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, wurde von der Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am Donnerstag (20. Juni) gestrichen. Damit scheint auch der jüngste Kompromissvorschlag, der die kontroverse Maßnahme durchbringen sollte, gescheitert.
Der Gesetzesentwurf zu Online-Inhalten, die sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, wurde von der Tagesordnung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am Donnerstag (20. Juni) gestrichen. Damit scheint auch der jüngste Kompromissvorschlag, der die kontroverse Maßnahme durchbringen sollte, gescheitert.
Das Dossier ist im Rat aufgrund des Widerstands von Paris und Berlin seit mehreren Monaten blockiert.
Die Verordnung zur Schaffung eines Systems zur Erkennung und Meldung von Online-Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) wurde vor allem kritisiert, weil sie es Justizbehörden ermöglichen könnte, das Scannen privater Nachrichten auf Plattformen wie WhatsApp oder Gmail zu verlangen.
Die Abstimmung wurde wohl von der Tagesordnung gestrichen, weil es Meinungsverschiedenheiten über die Verordnung gab. Die Verordnung hätte wahrscheinlich keine ausreichende Mehrheit gefunden, um angenommen zu werden.
Obwohl noch einige Sitzungen bis zum nächsten Monat geplant sind, wird die Verordnung damit wohl nicht wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses kommen, bevor Ungarn am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, sagten mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Es wird erwartet, dass das Dossier während der ungarischen Ratspräsidentschaft keine Priorität haben wird. Ob Budapest es auf politischer oder technischer Ebene überhaupt aufgreifen wird, bleibt unklar,
Ein festgefahrenes Dossier
Die Kontroverse dreht sich vor allem um die Bestimmungen zur End-to-End-Verschlüsselung. Dabei handelt es sich um eine Methode zur sicheren Kommunikation, die verhindert, dass Dritte auf die zwischen den Nutzern ausgetauschten Daten zugreifen können.
Einige sehen im Eingriff in Verschlüsselungen eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Minderjährigen, während andere protestieren, dass dieser Schritt dem Datenschutz schadet.
Wie Euractiv Ende Mai berichtete, hat Belgien, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, eine Version des Textes zur Genehmigung an den Ausschuss der Ständigen Vertreter geschickt, in dem die 27 EU-Botschafter versammelt sind. Zu diesem Zeitpunkt sah es so aus, als ob das Patt gelöst werden könnte.
Die letzte Version des Gesetzes, über die Euractiv berichtet hatte, schloss Textkommunikation aus und stellte klar, dass die Anordnungen nur für visuelle Inhalte gelten, wie Bilder und Videokomponenten oder GIFs und Sticker. Zudem sollte eine neue EU-Agentur eingerichtet werden, die Anbieter bei dem Drahtseilakt zwischen Datenschutz und Ermittlungszugang zu illegalem Material unterstützt.
Keiner war glücklich
Dieses Mal waren jedoch weder Kinderschutzorganisationen noch Datenschützer glücklich über die Weiterleitung an den COREPER, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Die Dachorganisation ECLAG (Ending Child Sexual Abuse Online), die sich aus Nichtregierungsorganisationen für Kinderrechte zusammensetzt, schickte den EU-Botschaftern vor der Sitzung eine Mitteilung.
Die Organisation fürchte, dass der Gesetzesentwurf „Kinder nicht effektiv vor allen Formen des sexuellen Missbrauchs im Internet schützt“, sagte ECLAG-Sprecherin und Geschäftsführerin der Internet Watch Foundation, Susie Hargreaves, in einer E-Mail an Euractiv.
„Solange nicht alle Informationen, die von den Diensteanbietern an die koordinierenden Behörden geschickt werden, verarbeitet werden können, und ohne ein verstärktes Verfahren für freiwillige Maßnahmen, riskiert der Vorschlag des Rates, die Sicherheit von Kindern im Internet um 15 Jahre zurückzuwerfen“, sagte sie.
Bart Preneel, Professor an der Universität Leuven, schrieb dagegen in einem LinkedIn-Post vor der erwarteten Abstimmung, dass „das Scannen von Inhalten zu einer großen Anzahl von Fehlalarmen führen wird (was zu vielen menschlichen Tragödien für unschuldige Bürger führen wird) und leicht von seinem eigentlichen Ziel, der Verbreitung von Bildern von sexuellem Kindesmissbrauch, umgangen werden kann“.
Er teilte auch einen von Akademikern unterzeichneten offenen Brief gegen den Gesetzesentwurf.
Auch Amnesty Tech warnte in einem Post, dass es „unmöglich ist, ein technologisches System zu schaffen, das den Inhalt privater elektronischer Kommunikation scannen kann und gleichzeitig das Recht auf Privatsphäre respektiert“.
Andy Yen, Gründer und CEO von Proton, dem Unternehmen hinter dem verschlüsselten E-Mail-Dienst ProtonMail und Proton VPN, sagte, der Vorschlag sei von Anfang an unhaltbar gewesen.
„Es war nicht nur wahrscheinlich, dass er von den Gerichten wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit abgelehnt würde, sondern es wäre auch technisch unmöglich gewesen, ihn umzusetzen, ohne die europäischen Bürger zu gefährden.“
Ungewissheit
Bereits am Vortag herrschte Ungewissheit über die COREPER-Abstimmung.
Während sechs Mitgliedsstaaten dafür waren, blieb Deutschland dagegen, da es dem Dossier sehr kritisch gegenübersteht.
Italien war unentschlossen und Frankreich hatte keine klare Position, erfuhr Euractiv von Quellen, die mit dem Verfahren vertraut sind. Andere, wie die Tschechische Republik, wollten sich der Stimme enthalten.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Nick Alipour]