EU-Gesetzgeber gegen Ampelsystem für Lebensmittelkennzeichnung
Die Europaabgeordneten haben ein obligatorisches "Ampel-System" für die Lebensmittelkennzeichnung, wie es etwa derzeit in Großbritannien verwendet wird, abgelehnt. Die Entscheidung enttäuschte vor allem europäische Verbände für Verbraucher- und Gesundheitsschutz.
Die Europaabgeordneten haben ein obligatorisches "Ampel-System" für die Lebensmittelkennzeichnung, wie es etwa derzeit in Großbritannien verwendet wird, abgelehnt. Die Entscheidung enttäuschte vor allem europäische Verbände für Verbraucher- und Gesundheitsschutz.
Der Europäische Parlamentsausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit stimmte gegen die Einführung eines verbindlichen Ampelsystems zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, welches das von der Lebensmittelindustrie favorisierte System des Tagesbedarfs (GDA – Guideline Daily Amounts) ergänzt hätte.
Bei ihrer gestrigen (16. März) Abstimmung über den Vorschlag der Europäischen Kommission, die bestehenden EU-Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben in einer einzigen neuen Verordnung zusammenzufassen, waren sich die Europaabgeordneten darin einig, dass wesentliche Angaben wie Brennwert, Fett-, Kohlenhydrate-, Zucker- und Salzgehalt vorne auf Verpackungen angezeigt werden müssen. Diese verbindliche Liste erweiterten sie außerdem um Eiweiß, Ballaststoffe und Trans-Fette.
Zudem fügten die Europaabgeordneten bestimmte Regeln über die Angabe des Energiewerts hinzu, da sie davon ausgingen, dass diese Information für die Verbraucher am wichtigsten sei.
Dem Ausschuss zufolge sollte die Verordnung nur allgemeine Regeln über das Anzeigen von Nährwertangaben festlegen und kein bestimmtes System vorschreiben, damit Mitgliedstaaten ihre eigenen Kennzeichnungsregeln nutzen oder annehmen könnten.
Eine parteiübergreifende Koalition aus Europaabgeordneten von der Fraktion der Sozialdemokraten (S&D), der weiter links stehenden GUE/NGL, den Grünen und den Liberalen (ALDE) versuchte zwar, ein verbindliches Ampelsystem einzuführen. Diese Änderungsanträge wurden jedoch abgelehnt.
Der Ausschuss, der vor dem Hintergrund einer anhaltenden Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschutzgruppen und Herstellern 18 Monate lang über die Frage beraten hatte, stimmte über etwa 800 Änderungsanträge ab, bevor er den Bericht endgültig annahm.