EU-Haftbefehl tritt in Kraft
Der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Strafverdächtigen in der EU beschleunigen soll, trat am 1. Januar 2004 in acht der 15 EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
Der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Strafverdächtigen in der EU beschleunigen soll, trat am 1. Januar 2004 in acht der 15 EU-Mitgliedstaaten in Kraft.