EU-Haftbefehl tritt in Kraft

Der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Strafverdächtigen in der EU beschleunigen soll, trat am 1. Januar 2004 in acht der 15 EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

Der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Strafverdächtigen in der EU beschleunigen soll, trat am 1. Januar 2004 in acht der 15 EU-Mitgliedstaaten in Kraft.