EU-Kommission bei Vorgehen gegen Kindesmissbrauch in Widersprüche verwickelt

Die EU-Kommission will härter gegen Kindesmissbrauch vorgehen und deswegen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messenger-Diensten aufweichen. Laut einer Studie der TU Delft hat sich die Kommission bei ihrer Rechtfertigung allerdings in Widersprüche verwickelt. 

/ Euractiv.com
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Die EU-Kommission will härter gegen Kindesmissbrauch vorgehen und deswegen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messenger-Diensten aufweichen. Laut einer Studie der TU Delft hat sich die Kommission bei ihrer Rechtfertigung allerdings in Widersprüche verwickelt.

Der Vorschlag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, der im Mai 2022 als Teil eines umfassenderen Pakets über die Rechte von Kindern vorgelegt wurde, hat Kritik von Datenschützern auf den Tag gerufen. Insbesondere die Auswirkungen auf verschlüsselte Dienste werden kritisiert.

Laut der Studie der TU Delft stellten sich von sechs öffentlichen Erklärungen der Kommission zur Unterstützung ihrer Gesetzesinitiative drei als falsch heraus.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Argumente der Kommission zu diesem Vorschlag in Frage gestellt wurden.

Erst im Oktober hatten Dokumente enthüllt, dass es sich bei einer von Kommissarin Johansson genannten Zahl bezüglich der Genauigkeit der Instrumente zur Aufdeckung von Kindes-missbräuchlichen Materials um eine ungeprüfte Behauptung von zwei Privatunternehmen handelte.

Die Frage nach der Verschlüsselung

Wie digitale Plattformen mit illegalen Inhalten umgehen sollten, ist bereits im kürzlich verabschiedeten Gesetz über digitale Dienste geregelt worden.

Speziell für kinderpornografisches Material gilt bis Ende 2025 eine befristete Ausnahmeregelung der ePrivacy Richtlinie, die es Diensteanbietern erlaubt, freiwillige Maßnahmen zu ergreifen, um solches Material in einer unverschlüsselten Umgebung zu erkennen.

„In weniger als zwei Jahren wird die Rechtsgrundlage, die freiwillige Anstrengungen von Internetunternehmen zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet erlaubt, in der EU auslaufen“, sagte ein Sprecher der Kommission gegenüber EURACTIV. „Das Ausmaß und die Schwere solcher Verbrechen erfordern, dass wir handeln.“

Mit dem neuen Vorschlag ging die Kommission einen Schritt weiter und führte die Möglichkeit ein, dass Richter:innen sogenannte „Aufdeckungsanordnungen“ erlassen können.

Mit anderen Worten: Wenn eine Justizbehörde der Ansicht ist, dass ein erhebliches Risiko besteht, dass ein Messaging-Dienst wie WhatsApp oder Signal zur Verbreitung von kinderpornografischen Materials genutzt wird, kann sie die Plattform auffordern, die entsprechenden Kommunikationsdaten offenzulegen.

Das Problem ist, dass diese Messaging-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwenden, eine Technologie, die es nur den an der Kommunikation beteiligten Nutzern ermöglicht, die Nachrichten zu lesen. Während die Kommission sagt, dass die Gesetzgebung technologieneutral ist, würde jede technische Lösung, die bisher in Erwägung gezogen wurde, dem Zweck einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung widersprechen.

Im Juli gaben der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis über „die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der Bürger:innen“ zum Ausdruck brachten.

Ausmaß des Problems

In der Studie der TU Delft wurden mehrere öffentliche Erklärungen der Kommission zur Verteidigung des Vorschlags auf ihre Richtigkeit überprüft.

In einem Interview mit der niederländischen Zeitung Trouw erklärte Kommissarin Johansson, dass nach Einschätzung des Europarates jedes fünfte Kind Opfer von sexuellem Missbrauch im Internet sei.

Die Forscher:innen stellten klar, dass es sich hierbei um eine falsche Darstellung der Ergebnisse des Europarates handelt. Diese besagten nämlich, dass jedes fünfte Kind Opfer sexuellen Missbrauchs ist, was sowohl On- als auch Offline-Fälle einschließt.

Die Kommission, die mehr als drei Wochen brauchte, um auf EURACTIVs Anfrage zu antworten, räumte ein, dass diese Zahl nicht spezifisch für Online-Missbrauch sei. Sie fügte aber hinzu, dass es Beweise dafür gebe, dass die Mehrheit solcher Missbräuche sowohl eine Online- als auch eine Offline-Komponente beinhalten.

Die Kommission verwies insbesondere auf eine unveröffentlichte Umfrage, die in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden durchgeführt wurde und aus der hervorgeht, dass über 70 Prozent der Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch eine Online-Komponente beinhalten. Die Kommission zitierte eine weitere Studie, die darauf hindeutet, dass die Zahl höher sein könnte.

Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Vorschlags erklärte die Kommission, dass die Meldungen von kinderpornografischen Materials in den letzten zehn Jahren um 6.000 Prozent zugenommen haben, was im Widerspruch zu dem gleichzeitig veröffentlichten Informationsblatt steht, in dem eine Zahl von 4.200 Prozent genannt wird.

Die Kommission hält die Zahl von 6.000 Prozent für zutreffend und beruft sich dabei auf Daten des Nationalen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) aus den Jahren 2010 bis 2020.

Hosting

Auf der gleichen Pressekonferenz erklärte Johansson, dass 90 Prozent der weltweiten Fälle von kinderpornografischen Material auf Servern in der EU gespeichert sind. In ihrem eigenen Informationsblatt beziffert die Kommission die Zahl jedoch auf „über 60 Prozent“.

Eine von Johansson in ihrem Interview zitierte Statistik besagt, dass 45 Prozent des weltweiten kinderpornografischen Materials in den Niederlanden gehostet wird.

Die TU Delft kam zu dem Schluss, dass diese Behauptung schwer zu überprüfen sei, merkte aber an, dass die Quellen zwar unterschiedliche Anteile der weltweiten Gesamtmenge auf niederländischen Servern aufführen, dass aber alle übereinstimmend feststellen, dass die Rate in den Niederlanden besonders hoch ist.

Schließlich wurde die Aussage der Kommission, dass im Jahr 2021 85 Millionen kinderpornografische Fotos und Videos abgefangen wurden, als zutreffend befunden. Diese basieren auf Zahlen, die von der US NCMEC gemeldet wurden.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]