EU-Kommission stellt Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen ein

Die EU-Kommission hat das Verfahren nach Artikel 7 gegen Polen offiziell eingestellt. Sie kam zu dem Schluss, dass das Land nicht mehr gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt.

EURACTIV.pl
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"Die Kommission hat heute das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV gegen Polen eingestellt. Es besteht kein eindeutiges Risiko einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Polen mehr", schrieb der Sprecher der Kommission, Eric Mamer, am Mittwoch (29. Mai) auf X. [Shutterstock/Alexandros Michailidis]

Die EU-Kommission hat das Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 gegen Polen offiziell eingestellt. Sie kam zu dem Schluss, dass das Land nach dem Regierungswechsel nicht mehr gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt.

„Die Kommission hat heute das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV gegen Polen eingestellt. Es besteht kein eindeutiges Risiko einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Polen mehr“, schrieb der Sprecher der Kommission, Eric Mamer, am Mittwoch (29. Mai) auf X.

Die polnischen Behörden hätten „wichtige Schritte“ unternommen, um die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, welche die Kommission „weiterhin überwacht und unterstützt“, fügte er hinzu.

Die Kommission eröffnete den Fall im Jahr 2017. Damals stellte sie fest, dass die vorherige rechtskonservative PiS-Regierung (EKR) rechtsstaatliche Grundsätze missachtete, indem sie Gesetze verabschiedete, die die Unabhängigkeit der Justiz untergruben.

Nach ihrer Machtübernahme bei den Wahlen 2023 versprach die große Koalition unter Führung des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die umstrittensten Gesetze ihrer Vorgänger aufzuheben.

Im Februar legte Polens Justizminister Adam Bodnar der EU-Kommission und dem Rat einen Aktionsplan mit neun Gesetzen vor. Diese zielten darauf ab, die von der PiS vorgenommenen Änderungen rückgängig zu machen und die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.

Der Plan wurde sowohl von der EU-Kommission als auch von anderen EU-Mitgliedstaaten begrüßt. Laut Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová war dies einer der wichtigsten Schritte, um das Verfahren nach Artikel 7 zu beenden.

Anfang dieses Monats erklärte Jourová, sie werde sich bei der Kommission dafür einsetzen, das Verfahren einzustellen, da es eine neue, positive Bewertung der Rechtsstaatlichkeit in Polen gebe.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am 6. Mai die Einstellung des Verfahrens an und beglückwünschte die Tusks Regierung zu dem „Durchbruch.“ Dieser sei das Ergebnis von Warschaus harter Arbeit und Entschlossenheit zu Reformen.

„Dies entbindet Polen und das Justizministerium jedoch nicht von der Notwendigkeit, die im Aktionsplan beschlossenen Reformen vollständig umzusetzen“, erklärte das Ministerium in einer offiziellen Mitteilung, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Ein Verfahren nach Artikel 7 wurde auch gegen Ungarn und die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán eingeleitet, dem die Kommission eine Verletzung der EU-Werte vorwirft.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]