EU-Kommission straft Finnland wegen Lachsüberfischung ab

Unter dem Vorwand wissenschaftlicher Forschung soll Finnland im vergangenen Jahr kommerziellen Fischern erlaubt haben, Lachse in der Ostsee zu fangen. Jetzt wird das Land von der Europäischen Kommission dafür zur Rechenschaft gezogen.

EURACTIV.com
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Die finnische Regierung bezeichnete die Entscheidung als "ungerechtfertigt" und erklärte, sie ziehe "ernsthaft" in Erwägung, das oberste EU-Gericht um eine Aufhebung der Entscheidung zu bitten. [NurPhoto via Getty Images)]

Unter dem Vorwand wissenschaftlicher Forschung soll Finnland im vergangenen Jahr kommerziellen Fischern erlaubt haben, Lachse in der Ostsee zu fangen. Jetzt wird das Land von der Europäischen Kommission dafür zur Rechenschaft gezogen. 

Die Fischereifahrzeuge, die im vergangenen Sommer an einer als Forschungsexpedition gedachten Aktion teilnahmen, seien wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen, hieß es seitens der EU-Kommission. 

Laut dem Kommissionsausschuss für Fischerei (STECF) sei die Mission verdächtig auf die Interessen der Fischereiindustrie abgestimmt gewesen.

„Die Anzahl der Schiffe und der voraussichtliche Fischereiaufwand entsprechen fast dem Niveau der kommerziellen Fischerei der vergangenen Jahre“, so der Ausschuss.

Am Dienstag hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung veröffentlicht. Damit wird die finnische Fangquote für bestimmte Teile des Ostseehauptbeckens in diesem Jahr reduziert. Allerdings gilt dies nur für Beifang, denn aufgrund des rapiden Rückgangs der Lachsbestände ist die „direkte“ Fischerei in diesen Gebieten ist nicht erlaubt.

Die zulässigen Beifänge wurden von 8.989 auf 5.827 Individuen reduziert. Nach Kommissionsangaben ist das ein Ausgleich für die Menge, die von kommerziellen Schiffen während der Expedition 2024 gefangen wurde. Berichten zufolge wurde diese zur Untersuchung der örtlichen Lachspopulationen durchgeführt. 

Die finnische Regierung bezeichnete die Entscheidung als „ungerechtfertigt“ und erklärte, sie ziehe „ernsthaft“ in Erwägung, das oberste EU-Gericht um eine Aufhebung der Entscheidung zu bitten.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Strafe der EU-Kommission auszugleichen. Es hat einen Quotentausch zwischen den Mitgliedstaaten vorgenommen, durch den die finnischen Lachsbestimmungen für 2025 auf demselben Niveau bleiben werden.

Das Ministerium erklärte außerdem, dass es an neuen Regeln für die Lachsfischerei an der Küste arbeitet, um die niedrigen Überlebensraten während der Seewanderung zu bekämpfen.

Nichtregierungsorganisationen zeigten sich erfreut über den Schritt der Kommission.

„Diese Entscheidung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die politischen Entscheidungsträger die Gemeinsame Fischereipolitik bewerten“, sagte Odran Corcoran von WWF. „Die Europäische Kommission hat ein klares Signal gesendet, dass die EU-Fischereivorschriften nicht als fakultativ behandelt werden sollten.“

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