EU-Kommission vor großen Herausforderungen bei Umsetzung vom DSA
Das sich noch im Aufbau befindende Kommissionsteam für die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sieht es sich bereits mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören rechtliche Beschwerden, Forderungen von NGOs und technische Einschränkungen.
Das sich noch im Aufbau befindende Kommissionsteam für die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sieht es sich bereits mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören rechtliche Beschwerden, Forderungen von NGOs und technische Einschränkungen.
Seit dem 25. August wird der DSA, das Aushängeschild der neuen EU-Verordnung zur Regulierung von Online-Gefahren, durchgesetzt. Momentan sind davon 19 „sehr großen Online-Plattformen“ (VLOP) und „sehr großen Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) betroffen.
Diese Unternehmen müssen eine detaillierte Liste von Anforderungen erfüllen, um „online illegal zu machen, was offline illegal ist“, so der Wunsch der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen.
Zu den ersten Herausforderungen, mit denen sich das neue Team der zuständigen Direktion der Europäischen Kommission konfrontiert sieht, gehört ein Schreiben, welches EURACTIV vorliegt. Dieses wurde am Dienstag (29. August) von Alexandre Roure, dem Direktor für öffentliche Politik bei der Computer & Communications Industry Association, einem Industrieverband, verschickt.
Adressiert an Prabhat Agarwal, Leiter des Referats für digitale Dienste bei der Europäischen Kommission, stellt das Schreiben die Rechtmäßigkeit der Transparenzdatenbank der Kommission in Frage.
Bei dieser Datenbank handelt es sich um ein Verzeichnis, das von den benannten Plattformen mit relevanten Daten gefüllt werden muss, wenn sie Inhalte löschen.
Roure zufolge verlangt die Datenbank der Kommission jedoch von den Anbietern, dass sie „zahlreiche zusätzliche individuelle Datenfelder ausfüllen“, die mit den „entsprechenden rechtlichen Anforderungen des DSA unvereinbar sind und in unverhältnismäßiger Weise in die Grundfreiheiten der Mitglieder ihrer Organisation eingreifen.“
Ihm zufolge sollte die Kommission „ihren Ansatz überdenken“, ihre Datenbank verbessern und „eine angemessene Gnaden- und Testfrist von mindestens acht Wochen einräumen.“
Ein Sprecher der Kommission erklärte gegenüber EURACTIV, dass die Kommission am 16. August erklärt habe, wie sie die rechtlichen Elemente des DSA in der Datenbank abgebildet habe und dass die Anforderungen der Datenbank die neue Gesetzgebung widerspiegelten.
Der Sprecher fügte hinzu, dass sich die Datenbank derzeit in einer Testphase mit den Plattformen befinde. Diese Testphase gelte „bis zum Starttermin [der Datenbank], der für den 25. September 2023 geplant“, und die Testphase sei „keine Gnadenfrist.“
Er fügte hinzu, dass man „zu gegebener Zeit“ auf das Schreiben antworten werde.
Herausforderung der Beeinflussung
Eine Woche zuvor, am 23. August, schickte eine Gruppe von 56 zivilgesellschaftlichen Organisationen einen offenen Brief an die Europäische Kommission. In diesem wurde die Kommission aufgefordert, „von Big-Tech-Unternehmen die Veröffentlichung solider und umfassender Pläne für Wahlen zu verlangen. Diese sollen öffentlich darlegen, wie sie beabsichtigen, ’systemische Risiken‘ im Zusammenhang mit den bevorstehenden nationalen und EU-Wahlen zu mindern.“
Ein Sprecher der Kommission erklärte gegenüber EURACTIV, dass die VLOPs „ihre ersten Transparenzberichte Ende Oktober veröffentlichen müssen.“
Der Sprecher sagte auch, dass „nichts im DSA die Plattformen daran hindert, ihre Berichte früher zu veröffentlichen“ und fügte hinzu, dass die Kommission solche Entscheidungen begrüßen würde.
Technische Herausforderung
Darüber hinaus äußerte Industrieverbandschef Roure Bedenken bezüglich der Schnittstelle der DSA-Transparenzdatenbank. Diese biete „keine ‚Batch-Upload‘-Funktion“, mit der mehrere Dateien automatisch hochgeladen werden können.
Daher können Plattformen die Datenbank nicht mit mehreren Einreichungen in einer einzigen Anfrage füttern, was schließlich zu einem Engpass führt, da bei einigen Plattformen Hunderttausende von Entscheidungen pro Minute getroffen werden.
„Zu verlangen, dass jede Entscheidung einzeln an die Datenbank übermittelt wird, ist unverhältnismäßig und nicht zu rechtfertigen“, so Roure in seinem Schreiben.
Der Sprecher der Kommission äußerte sich nicht direkt zu der Frage des Batch-Uploads, betonte aber, dass die Datenbank nach einer umfassenden Konsultation im Rahmen einer Online-Umfrage eingerichtet worden sei. Gleichzeitig wurde der Quellcode der Datenbank online zugänglich gemacht.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Zusätzlich zu diesen Herausforderungen muss die neue Direktion ein effizientes und glaubwürdiges Arbeitsumfeld mit den von den Mitgliedsstaaten benannten Behörden schaffen. Diese werden ab dem 24. Februar 2024 alle nicht sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen auf ihren nationalen Märkten beaufsichtigen.
Das neue Team sieht sich auch mit Klagen von Amazon und Zalando konfrontiert. Sie fechten ihre Einstufung unter der Definition von „sehr großen“ Online-Plattformen an, die im Juni und Juli vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht wurden.
Ein Beamter der Kommission erklärte EURACTIV unter der Bedingung der Anonymität, dass eine spezielle Abteilung für die Verfolgung der Klagen eingerichtet worden sei. Vorerst müssen diese beiden Unternehmen jedoch „das DSA vollständig durchsetzen.“
Außerdem wird das neue Team seine Liste der sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen auf dem neuesten Stand halten.
Ein anderer Kommissionsbeamter erklärte gegenüber EURACTIV, dass ein spezialisiertes Team derzeit Daten prüfe, um herauszufinden, ob andere Dienste in naher Zukunft von der DSA betroffen sein sollten.
[Bearbeitet von Alice Taylor/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]