EU-Schuldenregeln werden ab 2024 wieder gelten

In ihren fiskalpolitischen Leitlinien für 2024 hat die Europäische Kommission die allgemeine Ausweichklausel gestrichen, die die Schuldenregeln der EU seit Beginn der Pandemie außer Kraft gesetzt hat.

Euractiv.com
EU Commission 2024 fiscal policy guidance presentation in Brussels
Während die Kommission zu einer restriktiven Fiskalpolitik aufrief, drängte sie die Mitgliedstaaten auch dazu, die Ausgaben und nicht die öffentlichen Investitionen zu kürzen, um das Wirtschaftswachstum nicht zu beeinträchtigen. [EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]

Geht es nach der Europäischen Kommission, müssen sich die EU-Staaten ab 2024 wieder an die vereinbarten Schuldenregeln halten. Bei Übertretung der Schuldenquote droht den Mitgliedsstaaten ein Defizitverfahren.

Die sogenannte „allgemeine Ausweichklausel“, die eine Ausnahme von den ansonsten straffen Schuldenregeln schafft, wurde während der COVID-19 Pandemie aktiviert. Aufgrund des Ausbruchs des Ukrainekrieges wurden die Regeln auch für 2023 ausgesetzt. Für 2024 sollen die Regeln allerdings wieder gelten.

Die Kommission rief die Mitgliedsstaaten daher dazu auf, eine strengere Sparpolitik umzusetzen. Um das Wirtschaftswachstum nicht zu beeinträchtigen, warnte die Kommission allerdings auch davor, die öffentlichen Investitionen zu stark zurückzufahren.

„Die Anpassungen, die die Mitgliedstaaten vornehmen sollten, sollten nicht durch die Kürzung von Investitionen erreicht werden, sondern durch die Begrenzung des Wachstums der laufenden Ausgaben“, sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni am Mittwoch (8. März).

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission, forderte „solide öffentliche Finanzen in allen EU-Mitgliedstaaten.“

In den am Mittwoch veröffentlichten finanzpolitischen Leitlinien hob die Kommission hervor, dass die umfangreichen und meist großzügigen Unterstützungsprogramme, die Unternehmen und Haushalte vor hohen Energiepreisen schützen sollen, nicht unbedingt auf die ärmsten Haushalte ausgerichtet sind.

In den meisten Ländern gaben die Regierungen viel mehr für Energiemaßnahmen aus, während die Kosten für die unteren 40 Prozent der Haushaltseinkommensverteilung stiegen.

Abgesehen von dem Hinweis auf die Fördermaßnahmen im Energiebereich wich die Kommission jedoch der Frage aus, welche Ausgaben die Mitgliedstaaten in ihren Haushalten genau kürzen sollten.

Mit den Leitlinien will die Kommission den Regierungen der Mitgliedstaaten eine Vorstellung davon geben, wie sie bei der Aufstellung ihrer Haushalte für das nächste Jahr vorgehen sollen. Sie ist zwar entschlossen, im Jahr 2024 wieder europäische Haushaltsregeln durchzusetzen, aber die Mitgliedstaaten haben sich noch nicht darauf geeinigt, wie diese Haushaltsregeln aussehen sollen.

Als die Pandemie im Jahr 2020 ausbrach, löste die EU die sogenannte allgemeine Ausweichklausel aus und pausierte damit die Durchsetzung der europäischen Fiskalregeln. Da die Regeln weithin als ineffektiv und kontraproduktiv angesehen wurden, hat die EU-Kommission außerdem eine Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung eingeleitet, um über neue Schuldenregeln zu entscheiden.

Die neuen Regeln müssen noch festgelegt werden und die Kommission wartet darauf, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Ansatz einigen, entweder beim Treffen der Finanzminister in der nächsten Woche oder beim Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs Ende März.

Dennoch enthalten die finanzpolitischen Leitlinien bereits Aspekte der neuen Regeln, die sich als gemeinsamer Nenner herauszukristallisieren scheinen.

„Die Leitlinien sollten als eine Brücke zwischen der Art und Weise, wie die Regeln in der Vergangenheit funktioniert haben, und der Art und Weise, wie sie in Zukunft funktionieren könnten, gesehen werden“, sagte Dombrovskis.

Zum Beispiel hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, mittelfristige Finanzpläne zu erstellen, um ihre Haushalte für 2024 zu begleiten. Außerdem wird sie einige der umstrittensten früheren Regeln ignorieren, wie die sogenannte 1/20-Regel. Diese verpflichtet Mitgliedstaaten mit hoher Verschuldung dazu, ihre Schulden zu reduzieren, mit potenziell desaströsen Konsequenzen für die Wirtschaft.

Aber die Kommission hat auch den Druck auf die Mitgliedstaaten erhöht, um eine Einigung über die Haushaltsregeln zu erzielen. Sie erklärte, dass sie die Einleitung von Defizitverfahren gegen Mitgliedstaaten im Jahr 2024 empfehlen werde.

Diese Defizitverfahren werden auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2023 eingeleitet. Das bedeutet, dass Länder, die in diesem Jahr ein Defizit von über drei Prozent geplant haben, mit einem solchen Verfahren konfrontiert werden könnten, das zu finanziellen Sanktionen führen kann.

In einer Erklärung äußerte sich die finanzpolitische NGO Finance Watch „besorgt über die von der Kommission eröffnete Wiederaufnahme von Defizitverfahren“, lobte aber den Vorstoß zur Reform der europäischen Schuldenregeln.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]