EU-Lebensmittelbehörde erteilt Empfehlungen für Wohlergehen von Schweinen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für alle Kategorien von Zuchtschweinen in der Europäischen Union (EU) herausgegeben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für alle Kategorien von Zuchtschweinen in der Europäischen Union (EU) herausgegeben.
Die Agentur hat am Mittwoch (10. August) die erste von mehreren Stellungnahmen im Bereich Tierschutz im Rahmen der „Farm-to-Fork“-Strategie der Europäischen Kommission veröffentlicht, die darauf abzielt, die Lebensmittelsysteme in der EU nachhaltiger zu gestalten.
Das Dokument enthält detaillierte Anweisungen zur Verbesserung des Wohlergehens von Nutzschweinen in Tierhaltungsanlagen, die in der Europäischen Union (EU) üblich sind.
Darin werden ebenfalls insgesamt 16 Punkte beschrieben, die für den Ernstfall, die Dauer oder die Häufigkeit des Auftretens von Problemen bei der Tierhaltung relevant sind. Dazu gehören Bewegungsmangel, Gruppenstress, Hitze- oder Kältestress, Dauerhunger oder -durst, so die EFSA in einer Erklärung.
Außerdem werden die Indikatoren für das Wohlbefinden der Tiere und die jeweiligen Risiken beschrieben.
Die Expert:innen der EU-Agentur haben eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, darunter Vorschläge zu quantitativen oder qualitativen Kriterien, die erforderlich sind, um das Wohlergehen von Schweinen zu beurteilen.
Die Vorschläge wurden im Rahmen der europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ gemacht, die sich ein Verbot der Käfighaltung von Nutztieren als Ziel setzt.
Sie befassen sich mit Themen wie Platzverfügbarkeit, Abstillen oder Verstümmelung der Tiere und geben an, welche Art von Messwerten in Schlachthöfen erfasst werden können, um das Tierschutzniveau in Schweinebetrieben zu überprüfen.
Das Gutachten liefert eine wissenschaftliche Grundlage für den von der Bürgerinitiative geforderten Gesetzentwurf, der voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 im Rahmen der Überarbeitung der Tierschutzgesetzgebung fertiggestellt werden soll.