EU-Lieferkettengesetz beunruhigt ausländische Unternehmen
Nicht nur innerhalb Europas ist das geplante EU-Lieferkettengesetz umstritten. Auch Vertreter ausländischer Unternehmen und die US-Regierung melden Bedenken an, insbesondere wegen der Vielzahl zu beachtender Regeln.
Nicht nur innerhalb Europas ist das geplante EU-Lieferkettengesetz umstritten. Auch Vertreter ausländischer Unternehmen und die US-Regierung melden Bedenken an, insbesondere wegen der Vielzahl zu beachtender Regeln.
Die von der Europäischen Kommission im Februar 2022 vorgeschlagene Richtlinie über neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) zielt darauf ab, Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zur Rechenschaft zu ziehen.
Darunter fallen große EU-Unternehmen oder in der EU tätige ausländische Unternehmen, die künftig für Menschenrechts- oder Umweltverstöße in ihrer gesamten Wertschöpfungskette haften sollen.
Das bevorstehende Gesetz, über das das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten derzeit verhandeln, um bis zum nächsten Frühjahr eine Einigung zu erzielen, löst bei Unternehmen in Drittstaaten einige Bedenken aus.
Bedenken der Unternehmen
Unternehmen könnten selbst dann betroffen sein, wenn sie keine enge Verbindung zur EU haben, sagte Scévole de Cazotte, Vizepräsident für internationale Initiativen beim US Chamber Institute for Legal Reform, einem Think-Tank der US-Handelskammer, gegenüber EURACTIV.
De Cazotte kritisierte die extraterritoriale Dimension des EU-Gesetzentwurfs. Er ist der Meinung, dass das vorgeschlagene Gesetz eingegrenzt werden sollte, um die Auswirkungen, etwa auf US-Unternehmen, zu begrenzen.
„Die USA und andere ausländische Länder könnten Vergeltungsmaßnahmen ergreifen oder eigene Regeln einführen“, fügte er hinzu. Er wies auf die Möglichkeit hin, dass die USA gegen EU-Firmen vorgehen oder Abkommen zur Gleichbehandlung europäischer Unternehmen neu bewerten könnten.
Die US-Regierung hatte bereits im Juni Bedenken über die Auswirkungen des Gesetzes geäußert.
„Wir sehen uns die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeit von Unternehmen sehr genau an und sind besorgt über die Auswirkungen, die sie auf US-Firmen haben könnte“, sagte US-Finanzministerin Janet Yellen damals. Sie fügte hinzu, dass „wir uns mit der EU beraten und deutlich machen, dass wir über den extraterritorialen Geltungsbereich der Richtlinie besorgt sind.“
Ein weiterer Aspekt, den De Cazotte kritisiert, ist das Fehlen einer Maximalharmonisierungsklausel. Diese würde verhindern, dass Mitgliedstaaten strengere Sorgfaltspflichten einführen, als in der EU-Richtlinie vorgesehen.
„Wir sind mit den Zielen einverstanden, aber die unterschiedliche Art der Umsetzung würde das Umfeld für die Unternehmen noch komplexer und unsicherer machen“, sagte er. Er befürchtet große Unterschiede innerhalb des EU-Binnenmarktes.
Die US-Unternehmen sind nicht die einzigen, die darüber besorgt sind.
„Für Unternehmen wie unsere Mitglieder wird es eine enorme Herausforderung sein, alle leicht unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten zu erfüllen“, sagte Yukako Kinoshita vom Japan Business Council in Europe (JBCE), der in der EU tätige japanische Unternehmen vertritt.
„Die Harmonisierung mit internationalen Standards ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung“, fügte sie hinzu. Sie verwies zum Beispiel auf die freiwilligen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitlinien, an die sich viele Unternehmen bisher gehalten haben.
Bei seinen Beratungen über die Richtlinie hat sich das Europäische Parlament auch mit der Frage der Harmonisierung befasst. So wurde in den Gesetzesentwurf eine Binnenmarktklausel aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht koordinieren. Es ist ungewiss, ob dieses Element nach den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten bestehen bleiben wird.
Vorsichtiger Optimismus der NGOs
Bei zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Rechte von betroffenen Menschen in Drittländern einsetzen, stößt der Entwurf der EU-Richtlinie dagegen auf vorsichtigen Optimismus.
Laut Giuseppe Cioffo, Referent für Unternehmensregulierung beim Netzwerk für soziale Gerechtigkeit CIDSE, könnte das EU-Gesetz endlich gegen „räuberisches Verhalten, das von einem Teil der europäischen oder lokalen Unternehmen innerhalb der europäischen Wertschöpfungsketten ausgeübt wird“ vorgehen.
Cioffo verwies auf Vorfälle wie den des Brumadinho-Staudamms in Brasilien, der 2019 kurz nach der Zertifizierung durch den deutschen TÜV Süd zusammenbrach und 270 Menschen in den Tod riss.
Nach Ansicht der Aktivisten ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einbindung Betroffener ein „vielversprechendes Element“, da die lokale Gemeinschaft der Schlüssel zum Verständnis von Risiken und möglichen Auswirkungen sei.
Sie wiesen jedoch auch auf die unzureichenden Begleitmaßnahmen hin, die mit der Verabschiedung des Gesetzes einhergehen und hauptsächlich auf die Unterstützung von Unternehmen abzielen.
„Es gibt nur begrenzte Ressourcen und Projekte, die darauf abzielen, das Bewusstsein zu schärfen und die lokale Bevölkerung über das Gesetz zu informieren“, sagte Cioffo.
Darüber hinaus befürchten die NGOs, dass der Vorschlag letztendlich zu einem Abhaken von Kästchen verwässert werden und den Zugang zur Justiz für Opfer von Unternehmensmissbrauch einschränken könnte.
„Es gibt immer noch Hindernisse für den Zugang zur Justiz, wie etwa die Beweislast für die Kläger“, sagte Johannes Blankenbach, Forscher am Business and Human Rights Resource Centre, gegenüber EURACTIV. „Wenn dies [in den laufenden Verhandlungen] verwässert wird, könnte das Gesetz bedeutungslos werden“, fügte er hinzu.
Haftung für Schäden bei Nichteinhaltung
Die Haftungsbestimmungen im Gesetz – die Unternehmen für Schäden haftbar machen würden, wenn sie die Sorgfaltspflichten nicht erfüllen – beunruhigen ausländische Wirtschaftsvertreter, die sie als zu weitreichend ansehen.
„Das Wesen der Sorgfaltspflicht besteht in der Vorbeugung, Abschwächung und Beseitigung“, sagte Kinoshita. Sie fügte hinzu, dass es zwar eine Haftung geben sollte, wenn diese Elemente nicht beachtet werden, dass diese aber nicht unbegrenzt sein solle.
Aus den USA warnte De Cazotte, dass es in Europa zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten kommen könnte.
„Sie haben die Prozesswelle, die wir in den USA erleben, noch nicht erlebt, und das kann zu unnötigen und spekulativen Klagen führen, die sehr schädlich und kostspielig sind.“
Cioffo zufolge werden sich die USA und andere ausländische Unternehmen letztendlich an die kommenden Sorgfaltspflichtvorschriften und andere nationale Initiativen anpassen müssen, die in vielen Regionen der Welt entstehen.
Im Jahr 2022 hat Japan einen Leitfaden zur Unternehmensverantwortung herausgegeben. In Brasilien wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Sorgfaltspflicht diskutiert, der im vergangenen Jahr vorgelegt wurde.