EU nimmt verhaltensbezogene Werbung ins Visier [DE]

Die Europäische Kommission hat gestern (14. April) ein Rechtwidrigkeitsverfahren gegen Großbritannien eröffnet, bei der es um verhaltensbezogene Onlinewerbung geht, die die neue Front der Zielwerbung darstellt, aber erhebliche Datenschutzprobleme aufwirft.

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Die Europäische Kommission hat gestern (14. April) ein Rechtwidrigkeitsverfahren gegen Großbritannien eröffnet, bei der es um verhaltensbezogene Onlinewerbung geht, die die neue Front der Zielwerbung darstellt, aber erhebliche Datenschutzprobleme aufwirft.

Die Kommissarin für die Informationsgesellschaft, Viviane Reding schreibt den britischen Behörden vor, ihre nationale Gesetzgebung zu ändern und persönliche Informationen besser zu schützen. Der Schritt folgt einer Reihe von Benutzerbeschwerden durch den Gebrauch von Phorm, einer verhaltensbezogenen Werbetechnologie, die von der British Telecom getestet wurde, ohne die Kunden zu informieren. 

Phorm erlaubt es Internetanbietern wie BT die Suchaktivitäten von Internetbenutzern zurück zu verfolgen. Die gesammelten Daten werden benutzt um Profile zu erstellen, die dann an Werbefirmen verkauft werden. Dank Phorm haben Firmen besseren Überblick über die Interessen ihrer Kunden und können so ihre Marketingstrategien verbessern. Daraus folgt, dass wenn ein Nutzer zu oft auf pharmazeutischem Webseiten surft, er letztlich nur noch medikamentenbezogene Werbung erhalten würde.

Das Problem ist, dass BT nicht nach dem Einverständnis seiner Kunden gefragt hat, bevor sie ihre Bewegungen im Internet verfolgten. In den Jahren 2006 und 2007 wurden ohne das Wissen der Kunden tausende von Benutzerprofilen geschaffen. Trotzdem stand die das Vorgehen von BT im Einklang mit den britischen Datenschutzgesetzen. 

In der Tatsächlich legt Großbritannien die europäischen Vorschriften zum Datenschutz nur sehr locker aus, die welche vorgeben, dass das Einverständnis des Nutzers „spezifisch”, „informiert” und aus „freiem Willen” stattfinden muss. Die britische Gesetzgebung besagt stattdessen, dass das Sammeln von Daten möglich sei, wenn es vernünftige Gründe gebe anzunehmen, dass das Einverständnis gegeben wurde. 

Sie rufe alle Behörden Englands dazu auf, ihre nationalen Gesetze zu ändern und zu versichern, dass nationale Behörden in der Lage sind, anständige Sanktionsmittel zur Verfügung zu haben, um das EU-Recht zur Geheimhaltung von Kommunikation durchzusetzen, sagte Kommissarin Reding in einer Ankündigung.   

Eine Warnung an Google?

Das Timing der Entscheidung wurde nicht zufällig ausgewählt, da sie erst herauskam kurz nachdem Google, Hauptveräußerer von Online-Zielwerbung, anfing YouTube-Besucher mit verhaltensbezogener Werbung zu überhäufen. Diese Werbung wird auch auf Webseiten verwendet, die mit der weit verbreiteten AdSense Software ausgestattet sind, die von Google kostenlos vergeben wird und Internetredakteuren dabei hilft, die Werbeeinnahmen zu erhöhen. 

Interessensbasierte Werbung, so wie Google verhaltensbezogene Werbung bezeichnet, erlaubt es Nutzern, ihre Interessenskategorien zu verändern oder zu löschen, für die sie keine Werbung erhalten möchten. Man gebe Nutzern die Kontrolle über die Daten, erklärte ein Repräsentant von Google in Brüssel. Letztlich können Nutzer den Service auch komplett ausschalten, wenn sie gar keine interessensbasierte Werbung erhalten möchten. 

Dennoch liegt das Problem bei diesem Ansatz genau in dieser „Ausschalteoption“. Eine restriktivere Interpretation der EU-Datenschutzregeln, die so langsam in den EU -Institutionen aufkommt und durch den Phorm Fall belegt wird, scheint sich stattdessen auf eine „Einschalteoption“ hinzubewegen. 

Das Ausschaltemodell sei in der EU nicht erlaubt, erklärte Martin Selmayer, der Sprecher der Kommissarin Reding. Dies impliziert, dass Google und wer immer noch verhaltensbezogene Werbung verwenden will, gezwungen sein wird, zuerst die Zustimmung der Nutzer zu verlangen. Dieses System könnte das gesamte Geschäftsmodell zerstören. 

Der Schritt von Reding folgt der strengen Richtung gegen verhaltensbezogene Werbung, die im April von der Verbraucherschutzkommissarin Magdalena Kuneva eingeschlagen wurde (EURACTIV vom 1.April 2009) und der harten Meinung die von der Gruppe der nationalen Datenschutzbehörden vertreten wurde.