EU-Parlament: Einsatz von Spionagesoftware im "Catalan-Gate" nicht gerechtfertigt

Der Einsatz der Spionagesoftware Pegasus gegen katalanische Unabhängigkeitspolitiker:innen durch die spanische Regierung war nicht gerechtfertigt, da keine Bedrohung für die Sicherheit des Landes bestand, so ein vorläufiger Bericht des Europäischen Parlaments.

/ EFE
Madrid,,Spain,-,April,25,2022:nso,Group,Logo.,Israeli,Company
Laut dem am Dienstag veröffentlichten Bericht sei es "nicht möglich, eine angebliche Bedrohung der nationalen Sicherheit festzustellen", auf die sich die spanische Regierung beruft, um den Einsatz der Pegasus-Spionagesoftware gegen katalanische Unabhängigkeitspolitiker:innen zu rechtfertigen. [Shutterstock/www.mariomartija.es]

Der Einsatz der Spionagesoftware Pegasus gegen katalanische Unabhängigkeitspolitiker:innen durch die spanische Regierung war nicht gerechtfertigt, denn es bestand keine Bedrohung für die Sicherheit des Landes, so ein vorläufiger Bericht des Europäischen Parlaments.

Laut dem am Dienstag veröffentlichten Bericht sei es „nicht möglich, eine angebliche Bedrohung der nationalen Sicherheit festzustellen“, auf die sich die spanische Regierung beruft, um den Einsatz der Pegasus-Spionagesoftware gegen katalanische Unabhängigkeitspolitiker:innen zu rechtfertigen.

Bei dem Dokument handele es sich um eine erste Fassung der Schlussfolgerungen des parlamentarischen Ausschusses zum Einsatz von Pegasus, die von der niederländischen liberalen Abgeordneten Sophie in ‚t Veld verfasst wurde.

Der Entwurf soll jedoch abgeändert werden, da einige spanische Mitglieder von Ciudadanos, die zusammen mit ihrer Partei ebenfalls der liberalen Renew-Fraktion im EU-Parlament angehören, sich mit dem Wortlaut des Textes „nicht wohlfühlen“, wie aus der spanischen Partei zu hören ist.

Der Text hebt den als „Catalan-Gate“ bezeichneten Skandal sowie die Bespitzelung von Spaniens Premierminister Pedro Sánchez und zwei seiner Minister hervor. Spanien ist neben Griechenland, Zypern, Polen und Ungarn einer der fünf Mitgliedstaaten, denen ein eigenes Kapitel in dem Bericht gewidmet ist.

Der spanische Abschnitt warnt insbesondere davor, dass bestimmte gesetzliche Garantien für das Recht auf den Schutz der Privatsphäre der Kommunikation in Spanien aus einer Zeit stammen, in der die Überwachung weit weniger fortgeschritten war als heute.

„Die spanische Regierung war wahrscheinlich der erste EU-Kunde der NSO-Gruppe“, des Unternehmens, dem Pegasus gehört, heißt es in dem Bericht, der sich auf einen Pressebericht stützt.

In Bezug auf den konkreten Abhörfall bei katalanischen pro-Unabhängigkeitspolitiker:innen, spricht der Bericht von einem „klaren Trend“ bei den Versuchen, Geräte zu infizieren, die mit politisch relevanten Momenten wie Gerichtsverfahren, öffentlichen Kundgebungen oder der Kommunikation mit Anhängern eines unabhängigen Kataloniens, die sich außerhalb Spaniens befanden, „zusammenfallen.“

„Da die [spanischen] Behörden nur 18 der 65 [Spionagefälle mit Pegasus] bestätigt haben und die Anträge für diese Fälle nicht veröffentlicht wurden, ist es nicht möglich festzustellen, inwiefern [die Fälle] eine unmittelbare Auswirkung gehabt hätten oder eine unmittelbare Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die Integrität des [spanischen] Staates dargestellt hätten“, heißt es in dem Bericht.

„Ich verstehe, dass dies ein heikles Thema ist, und ich möchte die spanischen Behörden herzlich bitten, uns mehr Informationen zu geben, damit wir die Situation beurteilen können“, sagte In’t Veld auf einer Pressekonferenz in Brüssel nach der Veröffentlichung des Berichts.

Eine der Empfehlungen des Berichts betrifft die Definition der „nationalen Sicherheit“ als Grund für die Rechtfertigung von Spionage und weist darauf hin, dass neben der Nennung des Begriffs auch nachgewiesen werden müsse, dass eine Gefahr für die nationale Sicherheit bestehe.

„Wir brauchen eine gemeinsame europäische Definition der ’nationalen Sicherheit‘, die festlegt, welche rechtliche Regelung in diesen Angelegenheiten gilt, sowie eine klare Abgrenzung des Bereichs, in dem eine solche Sonderregelung gelten könnte“, betonte In ‚t Veld.

Die Veröffentlichung dieses Berichts eröffnet nun eine neue Phase im Pegasus-Ausschuss des Europäischen Parlaments, der nach den Enthüllungen über den Einsatz von Spionagesoftware in EU-Ländern eingerichtet wurde.

Der nächste Schritt wird die Einrichtung einer Diskussionsgruppe zu dem am Dienstag veröffentlichten Berichtsentwurf sein. Anschließend können alle Mitglieder befristet Änderungsanträge einreichen und schließlich wird über die endgültige Form des Textes abgestimmt, der unverbindliche Empfehlungen an Regierungen und EU-Institutionen enthalten wird.