EU-Parlament: Google strenger kontrollieren
Die EVP-Fraktion im EU-Parlament drängt die Kommission dazu, Suchmaschinen-Anbieter wie Google strenger zu kontrollieren. Das Ziel: die Verbesserung des Daten- und Verbraucherschutzes im Internet. Die Brüsseler Behörde sieht jedoch bislang kaum Möglichkeiten, die Aktivitäten des Internetriesen zu prüfen.
Die EVP-Fraktion im EU-Parlament drängt die Kommission dazu, Suchmaschinen-Anbieter wie Google strenger zu kontrollieren. Das Ziel: die Verbesserung des Daten- und Verbraucherschutzes im Internet. Die Brüsseler Behörde sieht jedoch bislang kaum Möglichkeiten, die Aktivitäten des Internetriesen zu prüfen.
Die Internet-Arbeitsgruppe der EVP-Fraktion verlangt, dass Suchmaschinen, die ihre Geschäfte ausweiten, die EU-Wettbewerbsregeln einhalten müssten, wenn sie in Wettbewerb zu bestehenden Dienstleistern treten. Dies geht aus einem der Fraktionsführung vorgelegten Papier hervor.
"Wir wollen über die bestehenden Wettbewerbsregeln sicherstellen, dass Missbrauch verhindert wird", sagte die Abgeordnete Angelika Niebler (CSU) der "Financial Times Deutschland".
Nutzt Google beherrschende Stellung aus?
Manfred Weber (CSU), stellvertretender Vorsitzender der EVP-Fraktion, erklärte: "Europa muss den Verbraucher- und Datenschutz auch im globalen Markt des Internets durchsetzen."
Die EU-Kommission hat jedoch bislang kaum Möglichkeiten gesehen, um die Aktivitäten von Google zu prüfen. Der Hinweis in dem Papier kann aber als Aufforderung verstanden werden, zu prüfen, ob Google seine beherrschende Stellung bei den Suchmaschinen ausnutzt.
Verbot des "Profiling"
Zudem soll das sogenannte "Profiling" verboten werden, bei dem personenbezogene Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Die Nutzung solcher Daten soll nach dem Willen der EVP in ganz Europa "auf das Mindestmaß des Erforderlichen" beschränkt werden.
Zusätzlich wird eine Regelung über Speicherung und Nutzung von Daten gefordert, mit denen Personen identifiziert oder ihr Aufenthaltsort ermittelt werden könnten.
"Opt-in"-Prinzip
Für soziale Netzwerke und die Anbieter von E-Mail-Diensten soll grundsätzlich das Prinzip des Opt-in gelten. Hierbei dürfen die Daten nur nach einer aktiven Einverständniserklärung der Nutzer zu Werbezwecken verwendet werden.
Für alle kommerziellen Anbieter im Netz soll künftig europäisches Recht gelten, wenn sie Kunden in der EU suchen. Dies soll auch gelten, wenn es keinen Firmensitz in der EU gibt. Weber sagte hierzu: "Zukünftig soll nicht mehr das Recht des Sitzes der Internetfirma angewendet werden, sondern das Recht von da, wo der Kunde sitzt."
Bereits im Februar hatte die Kommission angekündigt, die Kartellbeschwerden dreier Firmen gegen Google zu prüfen (EURACTIV.de vom 24. Februar 2010). Die Unternehmen werfen dem Unternehmen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gemäß des Vertrags von Lissabon vor. Demnach benachteilige Google diese Firmen bei der Anzeige von Suchergebnissen.
Julia Holtz, bei Google für Wettbewerbsfragen verantwortlich, hatte dazu erklärt, dass es aufgrund der Größe Googles nicht überraschend sei, mit deratigen Beschwerden konfrontiert zu werden.
dto
Links / Dokumente
FTD: EU-Parlament nimmt Google ins Visier (15. Oktober 2010)
EURACTIV.de: Street View erobert deutsche Straßen (10. August 2010)
EURACTIV.de: EU-Kommission nimmt Google ins Visier (24. Februar 2010)
EURACTIV.de: Deutsch-französischer Vorstoß gegen Google (11. Januar 2010)