EU-Parlament verabschiedet Gesetz zu Digitalisierung von Visaverfahren

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (18. Oktober) die Vereinbarungen über die Digitalisierung von Visa im Schengen-Raum formell angenommen und damit den vorletzten Schritt unternommen, um das Dossier zu einem Rechtsakt zu machen.

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Im Rahmen der Verordnungen werden die Visaanträge von Drittstaatsangehörigen für den Schengen-Raum sowie für EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Schengen-Raum angehören, digitalisiert. Nach Ansicht der EU-Abgeordneten werden die Visumanträge dadurch schneller und kostengünstiger, aber auch sicherer, da sie kryptografisch signiert werden und somit schwerer zu fälschen sind. [Shutterstock/Viacheslav Lopatin]

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (18. Oktober) die Vereinbarungen über die Digitalisierung von Visa im Schengen-Raum formell angenommen. Damit ist eine der letzten Hürden für die Verabschiedung genommen. 

Im Rahmen der Verordnungen werden die Visaanträge von Drittstaatsangehörigen für den Schengen-Raum sowie für EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Schengen-Raum angehören, digitalisiert. Nach Ansicht der EU-Abgeordneten werden die Visumanträge dadurch schneller und kostengünstiger, aber auch sicherer, da sie kryptografisch signiert werden und somit schwerer zu fälschen sind.

„Europa hinkt derzeit bei den digitalen Visaverfahren hinter seinen Konkurrenten her. Mit dieser Reform werden wir aufholen, und der gesamte Prozess wird günstiger und einfacher für die Antragsteller werden“, so der Europaabgeordnete und Berichterstatter des Vorschlags Matjaž Nemec (S&D) in einer Erklärung.

„Dieses einheitliche EU-Visum auf einer zentralen Plattform wird ein Baustein für Europa als einheitliche geografische Einheit sein“, fügte er hinzu.

Die EU-Institutionen hatten sich im Juni nach Trilog-Verhandlungen auf die Verordnung geeinigt.

Bei den Gesprächen konnte das Europäische Parlament erreichen, dass im Falle von Antragstellern, die keinen Internetzugang haben, auch ein Antrag auf Papier möglich ist.

Der endgültige Text enthält auch Bestimmungen für Menschen mit Sprachbarrieren oder Behinderungen, um das Antragsverfahren „für alle zugänglich“ zu machen.

EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Schengen-Raum angehören, wie Bulgarien und Rumänien, werden ebenfalls von den Rechtsvorschriften profitieren. Obwohl sie keine Schengen-Visa ausstellen werden, werden auch rumänische und bulgarische Visa digitalisiert.

Die Antragsbearbeitung wird über eine einzige Online-Plattform erfolgen, die den Antragstellern bei Reisen in mehrere Länder mitteilt, in welchem Land sie den Antrag erhalten werden.

Die Online-Plattform wird von der EU-Agentur für das ‚Betriebsmanagement von IT-Großsystemen‘ verwaltet – auch ‚eu-LISA‘ genannt –, die seit 2011 tätig ist.

Jetzt muss das neue Gesetz noch durch die EU-Minister im Rat bestätigt werden. Dies ist für den 12. November vorgesehen. Die Gesetzgebung wird sieben Jahre nach ihrer Verabschiedung verbindlich sein.

„Wir gehen davon aus, dass die Anwendung wahrscheinlich ab 2031 oder 2032 verpflichtend und ab 2025 freiwillig sein wird“, sagte eine Quelle des Europäischen Parlaments gegenüber Euractiv.