EU-Pläne zu Industrieemissionen: Mehr Tierhalter betroffen als angenommen
Die Pläne der EU zur Senkung der Industrieemissionen könnten wegen veralteter Datensätze mehr als dreimal so viele Schweine- und fast viermal so viele Geflügelbetriebe betreffen wie angenommen. Das geht aus einem Dokument der Kommission hervor, das EURACTIV vorliegt.
Die Pläne der EU zur Senkung der Industrieemissionen könnten wegen veralteter Datensätze mehr als dreimal so viele Schweine- und fast viermal so viele Geflügelbetriebe betreffen wie angenommen. Das geht aus einem Dokument der Kommission hervor, das EURACTIV vorliegt.
Das Dokument, das von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission in der Arbeitsgruppe Umwelt des EU-Rates am 30. Januar vorgestellt wurde, bietet einen Überblick über den aktuellen Stand des Vorschlags für die Richtlinie über Industrieemissionen (IED).
Die Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie, die die EU-Kommission im April 2022 vorgestellt hatte, zielt darauf ab, schädliche Emissionen aus Industrieanlagen zu reduzieren. Dabei soll der Geltungsbereich auch auf große Tierhaltungsbetriebe in der EU ausgeweitet werden.
Die Präsentation, die EURACTIV vorliegt, zeigt, dass die Daten, die als Grundlage für den aktuellen Vorschlag verwendet werden, aus einer Eurostat-Erhebung über landwirtschaftliche Betriebe aus dem Jahr 2016 stammen.
Dazu gehört auch der umstrittene Schwellenwert für die Anzahl „Großvieheinheiten“ (GVE), ab dem landwirtschaftliche Betriebe als „industriell“ definiert und daher im Rahmen der Richtlinie für übermäßige Emissionen sanktioniert werden.
Die Erhebung, die Informationen über die Größe und Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU liefert, wurde als Grundlage für die Folgenabschätzung der Kommission und als Grundlage für die Berechnung des Schwellenwertes von 150 Großvieheinheiten verwendet.
Auf diese Weise berechnet, belaufen sich die Schätzungen für die Auswirkungen dieses vorgeschlagenen Wertes auf 18 Prozent der Schweine-, 15 Prozent der Geflügel- und 10 Prozent der Rinderbetriebe, was über die gesamte EU gerechnet durchschnittlich 13 Prozent der tierischen Erzeugung entspricht.
Gegenüber aktuelleren Daten zeigen sich deutliche Unterschiede.
Rechnet man dagegen auf Grundlage der neuesten Zahlen für 2020, so verdreifacht sich der Prozentsatz der betroffenen Betriebe auf 61 Prozent bei den Schweinen und 58 Prozent bei den Geflügelbetrieben. Bei Rindern hingegen steigt der Anteil nur um 2,5 Prozent auf 12,5 Prozent.
Zusammen mit den gemischten Betrieben, von denen 27 Prozent betroffen sein dürften, erhöht sich der Gesamtdurchschnitt der betroffenen Tierhaltungsbetriebe in der EU auf 20 Prozent.
Im Vergleich dazu wären bei einem Schwellenwert von 300 Großvieheinheiten – die derzeit von den Landwirtschaftsminister:innen favorisiert wird – 47 Prozent der Schweinebetriebe, 41 Prozent der Geflügelbetriebe und nur drei Prozent der Rinderbetriebe betroffen, was einen EU-weiten Durchschnitt von neun Prozent ergibt.
Die Daten aus den Eurostat-Erhebungen über landwirtschaftliche Betriebe für das Jahr 2020 werden jedoch derzeit vom statistischen Amt der EU abschließend geprüft und sind daher noch nicht offiziell veröffentlicht worden. Das Fehlen aktueller Informationen hat die politischen Entscheidungsträger:innen jedoch nicht davon abgehalten, den Vorschlag voranzutreiben.
In ihrer jetzigen Form deckt die Richtlinie bereits eine kleine Anzahl von Tierhaltungsbetrieben ab – etwa 2 Prozent der Tierhaltungsbetriebe in der EU.
Die EU-Kommission hat jedoch vorgeschlagen, diesen Rahmen anzupassen und auf einen größeren Teil des Tierhaltungssektors auszudehnen, um den Emissionsreduktionspfad mit den Zielen des Green Deal und der Methanstrategie der EU in Einklang zu bringen.
Der Präsentation zufolge ist der Grund für die Verringerung der Zahl der Betriebe eine Kombination aus einer Konzentration des Sektors zwischen 2016 und 2020, insbesondere im Schweine- und Geflügelsektor, und einer verbesserten Methodik zur Verringerung des Risikos der Doppelzählung von gemischten Betrieben.
„Die vorgeschlagenen 150 Großvieheinheiten decken einen insgesamt höheren Anteil des betreffenden Sektors ab, aber deutlich weniger Betriebe“, heißt es in der Präsentation.
Das bedeutet, dass für den Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten ein „höherer Anteil der Schadstoffemissionen abgedeckt wird“ als bei der ursprünglichen Bewertung und eine geringere Anzahl von Betrieben erfasst wird, was „die Verwaltungskosten verringert“, heißt es.
Gleichzeitig wird in der Präsentation argumentiert, dass die größere durchschnittliche Größe der erfassten Betriebe die Effizienz der von den Landwirt:innen getroffenen Maßnahmen erhöht.
Der Schritt führe daher zu einem „positiveren Verhältnis zwischen gesellschaftlichem Nutzen und Kosten.“
Die neuen Berechnungen dürften jedoch sowohl den Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments als auch die Landwirt:innen auf den Plan rufen, die bereits deutlichen Widerstand gegen den aktuell geplanten Schwellenwert gezeigt haben.
Da es sich bei der IED um eine Richtlinie handelt, wird vor ihrem Inkrafttreten eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Richtlinie selbst bei einer Einigung im Jahr 2023 nicht vor 2025 umgesetzt würde – zu diesem Zeitpunkt werden die Daten, die zur Festlegung der Schwellenwerte verwendet werden, fast ein Jahrzehnt alt sein.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Alice Taylor]