EU-Pläne zur Gentechnik: das Problem der Koexistenz

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Lockerung des Gentechnikrechts bereitet vor allem dem Biosektor Bauchschmerzen. Die Sorge: Eine Deregulierung könnte bedeuten, dass Bio-Bauern keine gentechnikfreie Produktion mehr garantieren können.

Euractiv.com
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Als die Europäische Kommission letzte Woche ihren Vorschlag zur Deregulierung bestimmter neuer genomischer Techniken (NGTs) vorstellte, mangelte es gewiss nicht an Meinungsverschiedenheiten und Gegenstimmen. [Esich Elena/EPA]

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Lockerung des Gentechnikrechts bereitet vor allem dem Biosektor Bauchschmerzen. Die Sorge: Eine Deregulierung könnte bedeuten, dass Bio-Bauern keine gentechnikfreie Produktion mehr garantieren können.

Als die Europäische Kommission vor Kurzem ihren Vorschlag zur Deregulierung bestimmter neuer genomischer Techniken (NGTs) vorstellte, mangelte es nicht an Gegenstimmen.

Zu den schärfsten Kritikern gehören jedoch Vertreter des Biosektors, die befürchten, dass die Reform die Branche in ihrer Existenz bedrohen könnte.

Bislang fallen alle Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken (NGTs) erzeugt werden, unter die strengen Regeln der EU-Gentechnikgesetzgebung.

Die EU-Kommission möchte jedoch das Potenzial neuer Gentechniken als „innovative Instrumente zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit unseres Lebensmittelsystems“ nutzen und hat vorgeschlagen, für bestimmte geneditierte Pflanzen die Regeln zu lockern.

In der Praxis bedeutet dies, dass mithilfe neuer Gentechniken hergestellte Pflanzen, die als vergleichbar mit natürlich gezüchteten Pflanzen angesehen werden, grundsätzlich auch wie solche behandelt werden.

Hierin liegt das Problem für Biohöfe, die nachweisen müssen, dass ihre Produktion frei von Gentechnik ist – eine Aufgabe, so befürchten viele, die sehr schwierig oder sogar unmöglich werden könnte, sollte der Vorschlag der Kommission angenommen werden.

Um die Koexistenz zwischen Biolandwirtschaft und Gentechnik zu ermöglichen, müsste die Gesetzgebung sicherstellen, dass Biohöfe weiterhin wissen und belegen können, dass sie ausschließlich Saatgut verwenden, das ohne Gentechnik gezüchtet wurde.

In einer Erklärung forderte die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) die europäischen Gesetzgeber auf, „die Freiheit der Landwirte und Verbraucher zu schützen, keine mit Gentechnik hergestellten Produkte zu verwenden oder zu kaufen.“

Auch die deutschen und österreichischen Agrarminister – zwei EU-Länder mit einer besonders langen Bio-Tradition und einer großen ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft – haben sich dafür ausgesprochen, den Kommissionsvorschlag zu ändern und eine Koexistenz zu ermöglichen.

Inwieweit diese jedoch in der Praxis gewährleistet werden kann, ist unklar. Zum Problem werden könnte dabei die „Kontaminierung“ durch benachbarte Höfe.

Die Sorge vieler Ökohöfe ist folgende: Selbst wenn sie sicherstellen können, dass ihr eigenes Saatgut gentechnikfrei ist, was, wenn ihr konventioneller Nachbarbetrieb gentechnisch veränderte Pflanzen verwendet? Und was ist, wenn diese die ökologische Produktion „kontaminieren?“

„Schon jetzt haben wir große Probleme mit Kontamination“, wenn benachbarte Betriebe beispielsweise synthetische Pestizide verwenden, die im ökologischen Landbau nicht eingesetzt werden dürfen, betonte die grüne Europaabgeordnete und Biobäuerin Sarah Wiener gegenüber Journalisten.

Bio-Produzenten befürchten, dass sie haftbar gemacht werden könnten, wenn gentechnisch veränderte Samen oder Pflanzen auf ihren Feldern gefunden werden.

Aus Kommissionskreisen hieß es jedoch gegenüber EURACTIV, dass es bei jüngsten Feldversuchen nie zu einer Kontamination durch benachbarte Felder gekommen sei und dass „die Landwirte einfach zusammenarbeiten müssen“, um die Koexistenz sicherzustellen.

Doch gleichzeitig stellt sich noch eine andere, grundlegendere Frage für die Biobranche: Könnte der ökologische Landbau nicht einfach umdefiniert werden, um auch Biobauern die Nutzung neuer Gentechniken zu erlauben?

Mit anderen Worten: Wenn die gentechnisch veränderten Pflanzen, die dereguliert werden sollen, von traditionell gezüchteten Pflanzen nicht zu unterscheiden sind, spielt es dann überhaupt eine Rolle, ob Biobauern sie verwenden?

Für die Bio-Lobby IFOAM ist die Antwort klar: Eine gentechnikfreie Produktion ist Teil der DNA des Biolandbaus.

Der Erfolg des Biolandbaus „hängt vom Vertrauen der Verbraucher ab, und die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung aller gentechnisch veränderten Organismen sind unerlässlich, um den Biomarkt und den Ruf von Bio-Produkten zu schützen“, so Jan Plagge, Präsident von IFOAM Europe.

Diese Ansicht wird vor allem von der deutschen und österreichischen Biobranche geteilt, die stolz auf ihre lange Tradition der Gentechnikfreiheit ist.

„Das Tolle ist, dass die EU-Öko-Verordnung nicht als Order von oben kam, sondern von innen heraus entstand, um einen Ansatz zu definieren, den die Bio-Verbände bereits verfolgten“, betonte Wiener, deren Betrieb in Österreich liegt, die aber auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Aus ihrer Sicht ist die Idee, den Biolandbau von seiner Verpflichtung zur Gentechnikfreiheit zu entbinden, „lächerlich.“

Eine an dem Vorschlag beteiligte EU-Beamte deutete jedoch an, dass diese Ansicht im Sektor womöglich nicht einhellig geteilt wird.

Einige Vertreter des Bio-Sektors hätten den Reformvorschlag der Kommission akzeptabel gefunden und sich offen für die Verwendung neuer Gentechniken auch im Biosektor gezeigt, obwohl sich der größte Verband dagegen ausgesprochen habe, erklärte sie.

Immerhin besteht eine der größten Herausforderungen für die ökologische Landwirtschaft nach wie vor darin, dass die Erträge hinter jenen der konventionellen Landwirtschaft zurückbleiben – wenn neue Gentechniken dazu beitragen könnten, diese Lücke zu schließen, könnten einige im Sektor in Versuchung geraten.

In der Praxis ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Kriterien für den Biolandbau geändert werden, um die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu ermöglichen.

Die EU-Öko-Verordnung wurde erst vor kurzem reformiert, sodass es unwahrscheinlich ist, dass sie bald wieder geändert wird. Und in ihrem Vorschlag zur Gentechnik sieht die Kommission weiterhin ein Verbot der Verwendung aller Gentechniken im Biolandbau vor.