EU-Schuldenregeln: Verteidigungsausgaben könnten Sonderstatus erhalten

Verteidigungsausgaben könnten im Rahmen der neuen EU-Schuldenregeln einen Sonderstatus erhalten, um Investitionen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich gezielt zu fördern. Das geht aus einem Kompromissentwurf hervor, der Euractiv vorliegt.

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Defender Europe military exercise in Drawsko Pomorskie
Der Entwurf, der am vergangenen Freitag von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt wurde und in den Euractiv Einsicht genommen hat, schlägt vor, dass Mitgliedstaaten, die ihre Verteidigungsausgaben erhöhen, mit mehr Nachsicht behandelt werden sollten, wenn sie die EU-Defizitregel überschreiten. Letztere begrenzt die Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten auf maximal 3 Prozent des BIP. [EPA-EFE/Marcin Bielecki POLAND OUT]

Verteidigungsausgaben könnten im Rahmen der neuen EU-Schuldenregeln einen Sonderstatus erhalten, um Investitionen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich gezielt zu fördern. Das geht aus einem Kompromissentwurf hervor, der Euractiv vorliegt.

Gemäß der EU-Regeln für nationale Schulden und Defizite (dem sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt) dürfen Mitgliedsstaaten ein jährliches Defizit von maximal 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukt aufweisen.

Ein Verstoß gegen diese Regel löst ein sogenanntes Defizitverfahren aus, das den betreffenden Mitgliedstaat verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Ein Kompromissvorschlag Spaniens zur aktuellen Reform der Regeln sieht jedoch vor, dass Mitgliedstaaten mit mehr Nachsicht behandelt werden sollen, wenn sie ihre Verteidigungsausgaben erhöhen.

In dem Papier heißt es, dass eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben vor Auslösen eines Defizitverfahrens ausdrücklich berücksichtigt werden sollte.

Verteidigung statt Klima?

Als die Europäische Kommission im Frühjahr ihren Gesetzesvorschlag zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorlegte, war eine solche Regelung nicht vorgesehen.

Die Reform zielte jedoch von Anfang an darauf ab, einen Ausgleich zwischen Schuldenabbau und notwendigen Investitionen zu schaffen.

Konkret wollte die Kommission Investitionen in vier gemeinsame EU-Prioritäten (ökologischer und digitaler Wandel, soziale Rechte und Verteidigung) berücksichtigen. Ausgaben in diese Bereiche sollten erleichtert werden, indem Mitgliedsstaaten mehr Zeit zur Reduzierung ihrer Schuldenstände gegeben wird, wenn sie die entsprechenden Prioritäten in ihren Haushalten nachweisen.

Der Vorschlag des spanischen Ratsvorsitzes besagt, dass die Auswirkungen von „wachstums- und resilienzfördernden“ Reformen und Investitionen berücksichtigt werden sollten. Dies solle eine „angemessene Bewertung der fiskalischen Nachhaltigkeit in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten.“

Von den vier gemeinsamen europäischen Prioritäten, die in der Verordnung definiert sind, wird jedoch nur die Verteidigung in dem Papier ausdrücklich genannt.

Sollte dieser Schritt umgesetzt werden, könnte er es den 27 EU-Mitgliedsstaaten erleichtern, nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine Anfang 2022 mehr Geld für die Verteidigung auszugeben.

Mitgliedsstaaten entlastet

„Wegen des Krieges in der Ukraine müssen wir mehr produzieren und daher mehr ausgeben“, hieß es aus EU-Diplomatenkreisen.

In diesem Zusammenhang „würden die Verteidigungsausgaben von einem ‚good money‘-Label im Gegensatz zu einem ‚bad money‘-Label profitieren, um Anreize für Investitionen zu schaffen“, hieß es weiter.

Die neueste Version des Papiers verändert auch die Berechnungsmethode für Verteidigungsausgaben. Diese sollen mit den Ausgaben in dem vierjährigen Anpassungszeitraum verglichen werden, der nach der Verabschiedung der neuen Regeln vorgesehen ist. Frühere Versionen des Textes vom September, die Euractiv einsehen konnte, erwähnten dieses Kriterium nicht.

Auch wenn es sich um eine kleine Änderung handelt, würde sie den Mitgliedstaaten zugutekommen und ein politisches Signal an die Industrie sein, die Produktionskapazitäten langfristig zu erhöhen. Dies könnte ein Anreiz für Banken und private Fonds sein, der Industrie einen besseren Zugang zu Krediten zu gewähren.

„Aber es ist keine wirkliche Ausnahmeregelung“, hieß es aus der Verteidigungsindustrie auf die Frage von Euractiv, was sie von dieser Regelung hielten.

Mehr Gespräche erforderlich

Aufgrund zu unterschiedlicher nationaler Positionen scheint es unwahrscheinlich, dass es noch in dieser Woche zu einer Einigung der Finanzminister kommen wird. Diese treffen sich am Donnerstag (9. November), um die neuen Schuldenregeln zu diskutieren.

Aus Diplomatenkreisen hieß es, dass die Mitgliedsstaaten auch Raum für Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel benötigen, während der vorgeschlagene Entwurf in dieser Hinsicht nicht den gleichen Spielraum wie bei der Verteidigung bietet.

Von anderen Diplomaten hieß es jedoch, das Defizitverfahren sei ein Instrument, um die Staatsverschuldung unter Kontrolle zu bringen, und jeder relevante Faktor außer der Verschuldung, der explizit erwähnt werde, schaffe ein „potenzielles Schlupfloch.“

Darüber hinaus planen nicht alle 27 Mitgliedstaaten, ihre Verteidigungsausgaben zu erhöhen. Daher würde die Regel nur denjenigen, die dies tun, einen Vorteil verschaffen. Die Investitionen in den Klimaschutz müssten in den nächsten Jahren jedoch überall erhöht werden.

„Staatliche Investitionen in die Verteidigung“ müssten besser definiert werden, bevor eine Einigung erzielt werden könne, hieß es zudem.

Die Verteidigungsinvestitionen seien an eine Einigung über die Fiskalregeln insgesamt geknüpft: „Nichts ist vereinbart, bevor nicht alles vereinbart ist.“

Und „alles“ ist noch lange nicht vereinbart, denn Deutschland besteht immer noch auf strengeren numerischen Schwellenwerten für den Schulden- und Defizitabbau, während Frankreich und andere EU-Mitgliedstaaten auf mehr Flexibilität bei den Investitionen pochen.

János Allenbach-Ammann trug zur Berichterstattung bei.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann /Alice Taylor]