EU-Staaten beschließen Ausbau von Ladesäulen für E-Autos
Die EU-Mitgliedsstaaten haben am Dienstag (25. Juli) ein Gesetz zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos in Europa final beschlossen. Damit soll eine entscheidende Hürde beim Hochlauf der Elektromobilität beseitigt werden.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben am Dienstag (25. Juli) ein Gesetz zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos in Europa final beschlossen. Damit soll eine entscheidende Hürde beim Hochlauf der Elektromobilität beseitigt werden.
Die sogenannte AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) verpflichtet alle EU-Staaten dazu, öffentliche Elektro-Ladepunkte für Autos und LKW sowie Tankstellen für Wasserstoff-Fahrzeuge auszubauen. Zudem soll der Ladevorgang erleichtert werden.
Bisher konzentrierte sich der Ausbau von Ladesäulen, der insbesondere von privaten Anbietern vorangetrieben wurde, in einigen wenigen Ländern. Dies gilt als entscheidende Hürde für die Ausbreitung der Elektromobilität, da Käufer aufgrund fehlender Lademöglichkeiten bei E-Autos zögern.
Experten sprechen hierbei vom sogenannten „Henne-Ei-Problem“, da sich auch private Investitionen in Ladesäulen erst lohnen, wenn ausreichend Nutzer von E-Autos vorhanden sind.
Das neue Gesetz soll dieses Problem nun lösen. Es verpflichtet alle EU-Staaten, ab 2025 mindestens alle 60 km an Hauptverkehrsachsen Ladestationen bereitzustellen. Auch für LKW sollen Ladestationen alle 60 km bereitgestellt werden, sowie alle 200 km Wasserstoff-Tankstellen – hierfür haben die Länder jedoch länger Zeit.
Zudem soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur parallel zum Ausbau der Elektromobilität verlaufen, weshalb EU-Länder verpflichtet werden, pro verkauftem Elektroauto eine zusätzliche öffentliche Ladekapazität von 1,3 kW bereitzustellen. Pro verkauftem Auto mit Plug-in Hybrid-Technologie gilt ein reduziertes Ziel von 0,8 kW.
Laut Berechnungen des Think-Tanks International Council on Clean Transportation (ICCT) für EURACTIV würde damit ungefähr eine zusätzliche Ladesäule auf 33 verkaufte Elektroautos kommen. Basierend auf den Prognosen der Internationalen Energieagentur (IEA) für verkaufte E-Autos würde das Gesetz in 2025 etwa 600.000 Ladepunkte in der EU vorschreiben, so der ICCT. 2022 lag die Zahl der öffentlichen Ladepunkte in der EU bei etwa 450.000.
Erreicht ein EU-Land einen Anteil von 15 Prozent Elektroautos am Gesamtbestand, kann es eine Ausnahmeregelung beantragen – etwas, wovon die EU mit derzeit 2,3 Prozent jedoch noch weit entfernt ist.
Ziele gehen Autoindustrie nicht weit genug
Unter Experten wird das Gesetz positiv aufgenommen. Es sei ein „bedeutender Schritt nach vorn bei der Erleichterung des Übergangs zur Elektromobilität, mit dem das seit langem bestehende Henne-Ei-Problem bei der Ladeinfrastruktur in Europa angegangen wird“, so Felipe Rodríguez vom ICCT gegenüber EURACTIV.
Anders als andere Länder setze die EU nicht nur unverbindliche Ziele, sondern schreibe diese auch gesetzlich fest, so Rodríguez. „Dieses Konzept kann für andere Länder und Regionen als Vorbild dienen, die mit dem Ausbau der Infrastruktur zu kämpfen haben“.
Der Automobilindustrie gehen die Ziele jedoch nicht weit genug. Sie befürchtet, dass auch weiterhin nicht genügend öffentliche Ladepunkte zur Verfügung stehen – und Käufer deshalb vor dem Umstieg auf E-Autos zurückschrecken.
„Schon heute behindert ein Mangel an Lade- und Tankstellen die Markteinführung von emissionsfreien Fahrzeugen erheblich“, so die Chefin der EU-Automobillobby ACEA, Sigrid de Vries. Auch mit den vereinbarten Zielen werde eine „erhebliche Lücke bei der Infrastruktur“ bleiben, warnte sie im März.
Gemäß der EU-Flottengrenzwerte für PKW sind die Autohersteller verpflichtet, den Anteil der verkauften E-Autos bereits bis 2030 deutlich zu erhöhen – und ab 2035 nur noch emissionsfreie Autos zu verkaufen. Werden diese Ziele verpasst, drohen Geldstrafen.
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich aber gegen noch höhere Ziele für Ladeinfrastruktur gewehrt – da sie die Kosten des Ausbaus fürchteten. Auch Deutschland subventioniert den Ausbau von Ladestationen mit Milliardensummen.
Bei der finalen Abstimmung stimmten letztlich nur Polen und Rumänien gegen das neue Gesetz, während Italien und Lettland sich enthielten. Da alle anderen EU-Staaten für die neuen Regelungen stimmten, konnte die benötigte qualifizierte Mehrheit daher komfortabel erreicht werden.
Vereinfachte Zahlungsmöglichkeiten
Neben der Mindestzahl der Ladesäulen soll das neue Gesetz auch ein weiteres Problem beheben: Derzeit sind Nutzer von Ladesäulen häufig mit komplizierten Zahlungsanbietern oder Abomodellen konfrontiert.
Künftig müssen alle öffentlichen Ladepunkte in der EU den Nutzern ermöglichen, auf Ad-Hoc-Basis, also ohne Abschluss eines Abos, zahlen zu können. Schnellladesäulen über 50 kW müssen zudem verpflichtend mit Kartenlesegeräten ausgestattet sein, sodass eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte möglich ist.
Damit werden Ladestationen „so einfach zu nutzen wie herkömmliche Tankstellen“, so der Europaabgeordnete Petar Vitanov (S&D), der die Verhandlungen zuletzt von seinem sozialdemokratischen Ex-Kollegen Ismail Ertug übernommen hatte.
Neben der Ladeinfrastruktur für E-Autos beinhaltet das Gesetz zahlreiche weitere Vorgaben, etwa für Flug- und Seehäfen.
(Bearbeitet von Oliver Noyan)