EU und USA verstärken Zusammenarbeit bei künstlicher Intelligenz

Washington und Brüssel verstärken ihre formelle Zusammenarbeit in der Forschung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).

Euractiv.com
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European,And,Us,Flag,Composed,Of,Binary,Datastreams,Cybersecurity,Concept [[BeeBright/Shutterstock]]

Washington und Brüssel verstärken ihre formelle Zusammenarbeit in der Forschung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Für die Regulierungsbemühungen der EU kommt die Entscheidung zu einem kritischen Zeitpunkt.

Die Europäische Kommission und die US-Regierung haben am Freitagabend (27. Januar) per virtuellem Spatenstich eine „Verwaltungsvereinbarung über Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl“ unterzeichnet.

Die Vereinbarung wurde im Rahmen des EU-US-Handels- und Technologierates (TTC) unterzeichnet, der 2021 als ständige Plattform für die transatlantische Zusammenarbeit in verschiedenen Schwerpunktbereichen – von der Sicherheit der Lieferkette bis hin zu neuen Technologien – eingerichtet wurde.

Das letzte hochrangige Treffen des TTC fand im Dezember in den USA statt. Die Zusammenarbeit im Bereich künstliche Intelligenz wurden als einer der am weitesten fortgeschrittenen Bereiche für die Zusammenarbeit angesehen.

Eines der wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit stellt hierbei der gemeinsame Fahrplan zur Erreichung eines einheitlichen Ansatzes für kritische Aspekte von künstlicher Intelligenz dar. Dazu gehören beispielsweise Metriken zur Messung der Vertrauenswürdigkeit und Risikomanagementmethoden.

„Auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen werden die Forscher in der EU und den USA ihre Kräfte bündeln, um gesellschaftliche Anwendungen der KI zu entwickeln, und mit anderen internationalen Partnern zusammenarbeiten, um eine globale Wirkung zu erzielen“, erklärte Binnenmarktkommissar Thierry Breton in einer Erklärung.

Zusammenarbeit in der Forschung

Die beiden Wirtschaftsräume setzen hierbei auch auf die Forschung. Insbesondere die Erforschung von neuen Technologien, die helfen können, globale Herausforderungen wie den Klimawandel oder Naturkatastrophen zu bewältigen, sollen ins Auge gefasst werden.

Dabei wurden fünf vorrangige Bereiche festgelegt: Extremwetter- und Klimavorhersage, Notfallmanagement, Verbesserung von Gesundheit und Medizin, Optimierung der Stromnetze und der Landwirtschaft. Diese Art der Zusammenarbeit war bisher enger gefasst und auf spezifischere Themen beschränkt.

Die beiden Partner werden zwar gemeinsame Modelle erstellen, jedoch die Trainingsdatensätze nicht miteinander teilen.

Große Datensätze enthalten oft personenbezogene Daten, die sich nur schwer von den übrigen Daten trennen lassen. Derzeit gibt es keinen Rechtsrahmen für den Austausch personenbezogener Daten über den Atlantik hinweg, da das US-Überwachungssystem nach dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs als unverhältnismäßig eingestuft wurde.

„Die US-Daten bleiben in den USA und die europäischen Daten in der EU, aber wir können ein Modell entwickeln, welches mit beiden Datensätzen kommuniziert, denn je zahlreicher und vielfältiger die Daten sind, desto besser wird das Modell“, erklärte ein hoher US-Beamter gegenüber Reuters.

Die Kommission betonte, dass die beiden Partner im Rahmen des Abkommens die Ergebnisse und Ressourcen mit anderen internationalen Partnern, welche ihre Werte teilen, aber nicht über die technischen Kapazitäten verfügen, teilen würden.

Da sowohl Washington als auch Brüssel anmerken, dass das Abkommen auf der Erklärung zur Zukunft des Internets aufbaut, sind die Unterzeichner der Erklärung potenzielle Kandidaten, die von den Ergebnissen der Forschung profitieren könnten.

Rahmen für das Risikomanagement

Während die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich der künstlichen Intelligenz mit dem Verwaltungsabkommen einen – vorerst symbolischen – Schritt nach vorn bedeutete, prescht Washington derzeit auch mit einigen Alleingängen nach vorne und setzt auf eigene Standards bei KI.

Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte das National Institute of Standards and Technology (NIST) des US-Handelsministeriums sein Artificial Intelligence Risk Management Framework, das Leitlinien für KI-Entwickler zur Erfassung, Messung und Verwaltung von Risiken enthält.

Dieser freiwillige Rahmen, der in Absprache mit Privatunternehmen und öffentlichen Verwaltungen entwickelt wurde, ist ein gutes Beispiel für den unverbindlichen amerikanischen Ansatz im Umgang mit neuen Technologien. Wenn sie reguliert werden, geschieht dies häufig auf staatlicher Ebene in Bezug auf bestimmte Sektoren wie das Gesundheitswesen.

Im Gegensatz dazu treibt die EU derzeit die Arbeit am KI-Gesetz voran, das KI-Anwendungsfälle auf der Grundlage ihres Risikoniveaus regulieren soll.

Es wird erwartet, dass das KI-Gesetz sehr einflussreich sein wird und über den so genannten Brüsseler Effekt möglicherweise internationale Standards für verschiedene Regulierungsaspekte setzen wird. Da die meisten der weltweit führenden Unternehmen in diesem Bereich aus den USA kommen, ist es nicht verwunderlich, dass die US-Regierung versucht hat, das Gesetz durch seine eigenen Regelungen zu beeinflussen.

Im Oktober enthüllte EURACTIV, dass Washington darauf drängt, dass die Einstufung in die Risikoklasse auf einer individuelleren Risikobewertung basiert. Die US-Regierung schlug vor, dass die Einhaltung der NIST-Standards als alternativer Weg zur Einhaltung der im KI-Gesetzesentwurf der EU vorgeschriebenen Selbstbewertung betrachtet werden sollte.

Die Veröffentlichung dieses Rahmenwerks kommt zu einem kritischen Zeitpunkt für das KI-Gesetz, da die Abgeordneten auf dem Weg sind, ihre Position abzuschließen, bevor sie die interinstitutionellen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten aufnehmen.

„Das KI-Risikomanagement-Rahmenwerk kann Unternehmen und anderen Organisationen jeder Branche und Größe helfen, ihre KI-Risikomanagement-Ansätze zu starten oder zu verbessern“, sagte NIST-Direktorin Laurie Locascio in einer Erklärung.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]