EU verklagt Frankreich und Spanien wegen "Telekom-Steuern"

Die EU-Kommission verklagt Frankreich und Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach wie vor würden dort besondere Abgaben auf den Umsatz von Telekom-Betreibern erhoben und damit EU-Recht verletzt. Gegen Ungarn wird wegen der "Telekom-Steuer" ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Die EU-Kommission zieht Frankreich und Spanien wegen der dortigen Telekommunikationssteuer vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Foto: dpa
Die EU-Kommission zieht Frankreich und Spanien wegen der dortigen Telekommunikationssteuer vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Foto: dpa

Die EU-Kommission verklagt Frankreich und Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach wie vor würden dort besondere Abgaben auf den Umsatz von Telekom-Betreibern erhoben und damit EU-Recht verletzt. Gegen Ungarn wird wegen der „Telekom-Steuer“ ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Die Kommission hält die in Frankreich und Spanien erhobenen "Telekom-Steuern" für nicht vereinbar mit dem EU-Telekommunikationsrecht. Demnach können Betreibern nur Abgaben auferlegt werden, die sich speziell und direkt auf die Deckung der Regulierungskosten im Telekom-Sektor beziehen.

Die Kommission hatte Frankreich und Spanien im Oktober 2010 aufgefordert, diese "Telekom-Steuern" einzustellen. Bislang ist dieses jedoch noch nicht geschehen. Auch gegen Ungarn hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – ein weiterer Fall derartiger "Telekom-Steuern".

Nach den EU-Vorschriften dürfen Telekom-Betreibern nur solche Abgaben auferlegt werden, die der Deckung bestimmter administrativer und mit der Regulierung zusammenhängender Kosten dienen und zudem objektiv, transparent und angemessen sind.

Frankreich: Einnahmen von ca. 400 Millionen Euro

In Frankreich müssen Telekom-Betreiber die Abgabe seit März 2009 entrichten, nachdem die französische Regierung beschlossen hatte, keine Werbung mehr auf öffentlich-rechtlichen TV-Kanälen zuzulassen. Diese Abgabe wird zugelassenen Telekom-Betreibern auferlegt, die ihre Dienstleistungen in Frankreich erbringen. Sie entrichten 0,9 Prozent auf alle Abonnement-Einnahmen, die die Schwelle von 5 Millionen Euro übersteigen. Diese neue Abgabe beschert dem französischen Finanzministerium Einnahmen von jährlich schätzungsweise 400 Millionen Euro. Abgabenpflichtige Betreiber haben diese Steuer seit ihrer Einführung in monatlichen Raten gezahlt.

Spanien: ca. 230 Millionen Euro

Das Gesetz über die Finanzierung der spanischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt RTVE, das im September 2009 in Kraft trat, belegt die Bruttoeinnahmen der Telekom-Betreiber mit einer Abgabe von 0,9 Prozent als Ausgleich für die Einnahmen, die dieser Rundfunk- und Fernsehanstalt infolge des Werbeverbots entgehen. Im Oktober 2010 leisteten die Telekom-Betreiber erste Zahlungen an die CMT, die nationale Telekom-Regulierungsbehörde. Die Einnahmen aus der Abgabe für 2010 wurden auf rund 230 Millionen Euro geschätzt.

Ungarn hat zwei Monate Zeit

Im Oktober 2010 hatte die ungarische Regierung eine neue "Sondersteuer" für drei Wirtschaftssektoren eingeführt, nämlich den Einzelhandel, die Telekommunikations- und die Energiebranche. Geltungsbereich und Höhe der Steuern sind je nach Branche und Umsatz individuell festgelegt: Für Telekom-Betreiber bewegen sich die Sätze je nach Gesamtumsatz (ohne Mehrwertsteuer) zwischen 0 Prozent und 6,5 Prozent.

Aufgrund der von den ungarischen Behörden übermittelten Informationen befürchtet die Kommission, dass mit der "Sondersteuer" für Telekom-Betreiber Kosten gedeckt werden sollen, die nicht mit der Verwaltung und Regulierung des Telekom-Sektors im Zusammenhang stehen, was im Widerspruch zum EU-Telekommunikationsrecht steht. Die "Sondersteuer" für 2010 war im letzten Dezember fällig und wurde von den Unternehmen bereits entrichtet. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden mit jährlich rund 220 Millionen Euro veranschlagt.

Die ungarische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Auskunftsersuchen zu reagieren. Erhält die Kommission keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort hinsichtlich der Vereinbarkeit der "Sondersteuer" mit dem EU-Telekommunikationsrecht, so kann sie das Land in einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" auffordern, den EU-Vorschriften über die Besteuerung von Telekommunikationsunternehmen nachzukommen.

Die Anwendung der "Sondersteuer" auf Einzelhandelsunternehmen und Energieversorger wird von der Kommission derzeit noch untersucht.

dto

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Dokumente

EU-Kommission: Europäische Kommission verklagt Frankreich und Spanien wegen der Erhebung von "Telekom-Steuern" vor dem Gerichtshof (14. März 2011)

EU-Kommission: Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen "Telekom-Steuer" (14. März 2011)