EU verschärft Finanzaufsicht

Die Europäische Kommission hat heute (23. September 2009) ihre Legislativentwürfe beschlossen, um die Aufsicht über den Finanzsektor in Europa erheblich zu verschärfen. Laut Kommissionspräsident Barroso sollen europäische Steuerzahler künftig vor schwarzen Tagen geschützt werden.

Finanzmarkt – ein Kampf um Kuchen und Krümel (Karikatur: EURACTIV.de/Slava Nikolaev)
Finanzmarkt - ein Kampf um Kuchen und Krümel (Karikatur: EURACTIV.de/Slava Nikolaev)

Die Europäische Kommission hat heute (23. September 2009) ihre Legislativentwürfe beschlossen, um die Aufsicht über den Finanzsektor in Europa erheblich zu verschärfen. Laut Kommissionspräsident Barroso sollen europäische Steuerzahler künftig vor schwarzen Tagen geschützt werden.

Die Vorschriften sollen die Zusammenarbeit verbessern, um 1.) die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, 2.) die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, 3.) Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, 4.) in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und 5.) Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen.

Die Makroaufsicht

Es wird ein neuer Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingesetzt, dessen Aufgabe darin besteht, Risiken für das Finanzsystem als Ganzes zu erkennen und insbesondere Frühwarnungen abzugeben, auf die dann möglichst schnell reagiert werden soll.

Initiates file downloadVorschlag der Kommission zur Makroaufsicht

Die Mikroaufsicht

Ferner wird ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) geschaffen, das sich aus den nationalen Aufsichtsbehörden und drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für die Bereiche Bankwesen, Wertpapierhandel sowie Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zusammensetzt.

Initiates file downloadVorschlag der Kommission für das Bankwesen
Initiates file downloadVorschlag der Kommission für den Wertpapierhandel
Initiates file downloadVorschlag der Kommission für das Versicherungswesen

Europäisches Vorbild für Pittsburgh

Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte dazu: "Finanzmärkte sind heute nicht mehr national, sondern europäisch und global ausgerichtet, so dass auch die Aufsicht europäisch und global sein muss. Wir schlagen heute ein neues europäisches Aufsichtssystem vor, das die politische Rückendeckung der Mitgliedstaaten hat und sich auf den de Larosière-Bericht stützt."

Man wolle den europäischen Steuerzahler vor weiteren schwarzen Tagen wie im Herbst 2008 schützen, als die Regierungen Milliarden Euro in die Rettung der Banken investieren mussten. "Dieses europäische System kann als Vorbild für ein weltweites System dienen, und genau dafür werden wir uns in Pittsburgh stark machen", sagte Barroso.

Neue Strukturen ab 2010

Der für den Bereich Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy fügte hinzu: "Dieses Paket ist Ergebnis des raschen und entschlossenen Handelns der Kommission, die Mängel in der europäischen Finanzaufsicht beheben will, um künftige Finanzkrisen zu verhindern. Ich hoffe auf eine rasche Verabschiedung dieses Pakets durch Rat und Parlament, damit die neuen Strukturen im Jahr 2010 ihre Arbeit aufnehmen können."

"Die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken ist ein Meilenstein, um die Verwerfungen der Finanzsysteme und die Schwächen unserer Finanzaufsicht zu bewältigen, die zumindest teilweise für die Finanzkrise verantwortlich sind", ergänzte Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia

Die derzeitige Finanzkrise habe Schwächen im Aufsichtssystem der EU zutage treten lassen und gezeigt, dass trotz des über zehnjährigen Bestehens des europäischen Binnenmarkts und der wichtigen Rolle, die Europäische Einrichtungen mittlerweile spielen, die Aufsicht nach wie vor national organisiert sei, heißt es in einer Information der EU-Kommission.

Die heutigen Legislativvorschläge schaffen:

  • einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll ("Makroaufsicht").  Der ESRB gibt Frühwarnungen für Systemrisiken ab und empfiehlt konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung; 
  • ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute ("Mikroaufsicht"). Hierbei handelt es sich um ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den neuen Europäischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, die aus den bestehenden Ausschüssen für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen,
  • Geplant sind eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).

Der ESRB wird befugt sein, Warnungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (einschließlich der nationalen Aufsichtsbehörden) und die Europäischen Aufsichtsbehörden zu richten, die den Vorgaben Folge zu leisten haben oder begründen müssen, warum sie untätig bleiben wollen.

Am ESRB beteiligt sind die Präsidenten der EZB, der nationalen Zentralbanken sowie der Europäischen und der nationalen Aufsichtsbehörden. Die Schaffung des ESRB steht in Einklang mit verschiedenen multilateralen und außerhalb der EU laufenden Initiativen wie der Einsetzung des Gremiums für Finanzstabilität durch die G20.

Im Bereich Finanzdienstleistungen gibt es auf EU-Ebene derzeit drei Ausschüsse, die für die Mikroaufsicht (d. h. die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute) zuständig sind, allerdings nur beratende Funktionen besitzen: den Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS), den Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) und den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR).

Zusätzliche Funktionen

Die neuen Behörden übernehmen sämtliche Funktionen dieser Ausschüsse, erhalten darüber hinaus aber auch folgende zusätzliche Aufgaben:

·  Erarbeitung von Vorschlägen für technische Standards, die sich an den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung orientieren;

·  Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden, wenn diese aufgrund bestehender Rechtsvorschriften verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten oder sich zu einigen;

·  Beitrag zur Gewährleistung einer konsequenten Anwendung technischer Gemeinschaftsvorschriften (auch im Wege von "Peer-Reviews");

·  direkte Beaufsichtigung der Rating-Agenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde;

·  Koordinierung im Krisenfall.

Hintergrund

Der Rat der EU-Finanzminister (Ecofin) hatte der EU-Kommission im Juni 2009 den Auftrag gegeben, ein neues System zur EU-Finanzaufsicht auszuarbeiten. In den Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der EU-Finanzaufsicht (10. Juni 2009 / deutsch) finden sich alle relevanten Vorgaben.

Die EU-Finanzaufsicht soll in Form eines "operativen europäischen Netzverbunds" arbeiten und die nationalen Aufsichtsbehörden nicht ersetzen. Die Idee einer einheitlichen Bankenaufsicht, die über die täglichen Geschäfte aller Geldhäuser in der EU wacht, scheiterte unter anderem am Widerstand Großbritanniens.

Umstritten blieb bislang, welche Eingreifmöglichkeiten die neuen EU-Behörden erhalten sollen. Die EU-Staaten einigten sich bislang darauf, dass sich Maßnahmen der neuen EU-Aufsichtsbehörden nicht auf die nationalen Haushalte auswirken dürfen. Das heißt, die EU-Behörden können z. B. keinen Mitgliedsstaat dazu zwingen, eine Bank zu retten – selbst wenn sie als "systemrelevant" gilt und kurz vor dem Kollaps steht. Großbritannien und Deutschland haben diese Beschränkung durchgesetzt. Medienberichten zufolge plant die Kommission allerdings, die EU-Aufseher mit erheblicher Autorität auszustatten. Sie sollen im Notfall an den nationalen Aufsichtsbehörden vorbei Geldinstituten Anweisungen geben dürfen (Siehe EURACTIV.de vom 10. September 2009).

Die für Bankenaufsicht zuständige European Banking Authority (EBA) soll in London angesiedelt werden. Das Geschäft mit Versicherungen und Pensionsfonds soll von Frankfurt aus von der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) überwacht werden. In Paris soll die European Securities and Markets Authority (ESMA) die Börsenaufsicht übernehmen.

Frühwarnsystem für "systemische" Risiken

Bereits seit längerem in der Planung ist der European Systemic Risk Council (ESRC), angesiedelt bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt. Dieser soll ein "unabhängiges, sämtliche Finanzsektoren abdeckendes Gremium für die makroökonomische Aufsicht" bilden, wie es in den Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der EU-Finanzaufsicht (10. Juni 2009) heißt. 

Das Ziel: Systemische Risiken auf den Finanzmärkten sollen möglichst früh erkannt und gemeldet werden. Vor gut einem Jahr war das globale Finanzsystem in Folge der Pleite der US-Bank Lehman Brothers an den Rand des Zusammenbruchs geraten. Damals war kaum noch zu überschauen, wieviele "toxische" Wertpapiere auf den Finanzmärkten im Umlauf waren und welche Banken knapp vor der Pleite standen. Ähnliche Vorgänge sollen sich nicht wiederholen.

Wichtige Dokumente

Kommission

Kommission verabschiedet Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa (Pressemitteilung, 23. September 2009)

Initiates file downloadVorschlag der Kommission zur Makroaufsicht (23. September 2009)
Initiates file downloadVorschlag der Kommission für das Bankwesen
Initiates file downloadVorschlag der Kommission für den Wertpapierhandel
Initiates file downloadVorschlag der Kommission für das Versicherungswesen

"Larosière"-Bericht" zur EU-Finanzaufsicht (25. Februar 2009)

Vorschläge zurgestärkten EU-Finanzaufsicht (27. Mai 2009)

Übersicht zur EU-Reaktion auf die Finanzkrise

ECOFIN

Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der
EU-Finanzaufsicht
(10. Juni 2009 / Deutsch)