EuGH: Hunde gelten im Flugverkehr als Gepäck
„Der Gerichtshof stellt fest, dass Haustiere nicht vom Gepäckbegriff ausgenommen sind“, so der EuGH in seiner Entscheidung.
Haustiere gelten im juristischen Sinne als „Gepäck“ – das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil zum Fall eines entwischten Hundes entschieden.
Der Fall reicht zurück ins Jahr 2019: Eine Passagierin war mit der spanischen Fluggesellschaft Iberia von Buenos Aires aus unterwegs. Da ihr Hund zu groß für die Kabine war, wurde das Tier als Fracht im Laderaum eingecheckt.
„Der Hund entkam während des Transports zum Flugzeug und konnte nicht wiedergefunden werden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Im Kern ging es allerdings nicht um Sicherheitsfragen oder die offensichtliche Nachlässigkeit der argentinischen Bodenabfertigung – sondern um den Wert des Tieres.
Teurer Vierbeiner
Die Besitzerin gab an, ihr Hund sei 5.000 Euro wert, und forderte eine entsprechende Entschädigung.
Iberia erklärte sich zwar verantwortlich, verwies jedoch auf die Haftungsgrenze des internationalen Luftverkehrsrechts: Nach dem Montrealer Übereinkommen von 1999 liegt diese bei rund 1.870 Euro.
„Der Gerichtshof stellt fest, dass Haustiere nicht vom Gepäckbegriff ausgenommen sind“, so der EuGH in seiner Entscheidung.
Den vollen Betrag dürfte die Klägerin allerdings nicht erhalten: Sie hatte beim Check-in keine besondere Wertangabe gemacht.
Begrenzte Haftung
„Das Gericht weist darauf hin, dass – sofern kein besonderes Interesse an der Auslieferung am Zielort erklärt wurde – die Haftungsgrenze der Fluggesellschaft sowohl immaterielle als auch materielle Schäden umfasst“, heißt es weiter.
Damit ist klar: Die Passagierin kann höchstens die gesetzlich festgelegte Entschädigung erwarten – unabhängig vom tatsächlichen oder persönlichen Wert des Tieres.
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der zwischen dem Europäisches Parlament und den Mitgliedstaaten ohnehin Streit über Passagierrechte tobt – insbesondere über das Recht auf kostenloses Handgepäck und Entschädigungen bei Verspätungen.
Die Frage nach tierischem „Gepäck“ spielt in den Verhandlungen bislang keine Rolle. Doch die Gespräche auf EU-Ebene laufen – und das Thema könnte noch auf den Tisch kommen.
(rh, jl)