EuGH kippt Glücksspiel-Monopol
Wetten auf Formel 1-Rennen, Bundesligaspiele und andere Sportereignisse erfreuen sich großer Beliebtheit: Die deutsche Glücksspielbranche macht jährlich 7,8 Milliarden Euro Umsatz. In Deutschland durfte bislang nur der Staat Sportwetten anbieten. Doch die Realität sah längst anders aus: Private Wettanbieter boomen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt nun rechtliche Klarheit. Der EU-Abgeordnete Werner Langen (CDU) begrüßte die Entscheidung.
Wetten auf Formel 1-Rennen, Bundesligaspiele und andere Sportereignisse erfreuen sich großer Beliebtheit: Die deutsche Glücksspielbranche macht jährlich 7,8 Milliarden Euro Umsatz. In Deutschland durfte bislang nur der Staat Sportwetten anbieten. Doch die Realität sah längst anders aus: Private Wettanbieter boomen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt nun rechtliche Klarheit. Der EU-Abgeordnete Werner Langen (CDU) begrüßte die Entscheidung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (8. September) das deutsche Glücksspielmonopol gekippt. Das Urteil klärt die Rechtslage für die privaten Wettanbieter.
Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland bislang ein staatliches Monopol auf Lotto, Sportwetten und andere Formen des Glücksspiels. Das regelte der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), in dem auch das Online-Glücksspiel verboten wurde.
Einziger legaler Anbieter von Sportwetten war bisher das staatliche Unternehmen Oddset. Private Wettveranstalter aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten gegen dieses Monopol geklagt.
Bekämpfung der Spielsucht?
Deutschland verteidigte das Monopol damit, der Staat müsse Spielsucht und Manipulation verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung 2006 mit Hinweis auf diese Argumentation für zulässig erklärt.
Die Kläger meinten, die Regelung schränke private Anbieter zu sehr ein und verletze die europäische Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH gab ihnen heute recht und entkräftete die deutsche Argumentation. Die Spielsucht werde durch das Monopol nicht wirksam bekämpft, da es nicht einheitlich gelte: Glücksspielautomaten sind von dem Monopol ausgenommen. Außerdem werbe der Staat massiv für seine eigenen Glücksspielangebote.
Der Gerichtshof entschied heute zwar nur in den Einzelfällen. Dennoch hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung, da der GlüStV in Zukunft nicht mehr angewandt werden darf. Damit bestimmt das Urteil maßgeblich den zukünftigen Umgang aller deutschen Bundesländer mit privaten Sportwettenanbietern.
Paradoxe Realität
Trotz des geltenden Sportwettenmonopols gibt es in Deutschland bereits seit einigen Jahren private Wettbüros und Onlineanbieter. Diese umgehen das Verbot, indem sie Sportwetten aus dem EU-Ausland vermitteln und berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit.
Diese paradoxe Situation kostete den deutschen Staat viel Geld: Die privaten Anbieter mussten auf ihre Gewinne weder Steuern noch Abgaben zahlen, da sie sich in einer unklaren Rechtslage befanden. Dank breiterer Angebote und besserer Gewinnquoten sind die geduldeten privaten Wettbüros für Kunden außerdem deutlich attraktiver als die staatlichen Wettbüros.
Eine Studie der Beratungsfirma Goldmedia kam zu dem Ergebnis, dass 94 Prozent der Wettumsätze mittlerweile in privaten Wettbüros gemacht werden. Mit einem derart geringen Marktanteil könne der Staat nicht mehr wirksam gegen Glücksspielsucht vorgehen.
Teil-Liberalisierung geplant
Der EU-Abgeordnete Werner Langen (CDU) begrüßte das Urteil. "Der EuGH sorgt endlich für gleiche Wettbewerbschancen staatlicher und privater Wettanbieter. Der Staatsvertrag muss nun umgehend angepasst und überarbeitet werden."
Vorschläge zu einem überarbeiteten GlüStV liegen bereits vor. Eine Anpassung kann laut Langen daher "innerhalb weniger Wochen erfolgen". Schleswig-Holstein spricht sich seit langem für eine kontrollierte Teil-Liberalisierung des Glücksspielmarktes aus. Das Bundesland möchte unter anderem mit einer kontrollierten Lizenzvergabe den blühenden Schwarzmarkt eindämmen, die Anbieter im Blick behalten und sich seinen Anteil an den Gewinnen sichern.
Auch der Glücksspielsucht soll so wirksamer entgegengetreten werden. Der Kieler Abgeordnete Hans-Jörn Arp (CDU) sagte: "Wenn alles über einen zentralen Server liefe, könnten Anzeichen von Spielmanipulation und Spielsucht erkannt werden."
Grundsatzurteil?
Ein Großteil der Wettgewinne wird im Internet erzielt. Wolfgang Zankl, Universitätsprofessor für Zivilrecht in Wien, ist skeptisch, was die Signalwirkung des Urteils für das Online-Glücksspiel angeht. Er sagte: "Der EuGH wird das grundlegende Problem nicht lösen, sondern nur Detailfragen klären können. In Europa fehlen schlicht und einfach zeitgemäße Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiel."
Zankl fordert die Politik auf, für eine eindeutige Gesetzeslage zu sorgen anstatt "andauernd neue Verfahren vor dem EuGH zu führen." Wichtig seien vor allem starke, unabhängige Aufsichtsbehörden, verbraucherschutzrechtliche Regelungen und die Angleichung der Zulassungsvoraussetzungen für Anbieter. Die Glückspielindustrie in Europa ist ein bedeutender Erwerbszweig, der über 70 Milliarden Euro Umsatz im Jahr macht.
hme
Links
Informationen
EU-Kommission: Glücksspiel im Internet: Hindernisse in Italien beseitigt (5. Mai 2010)
EU-Parlament: Online-Glücksspiele unter der Lupe (19. Februar 2010)
Bundesministerium für Gesundheit: Glücksspielstaatsvertrag