EuGH kippt Veröffentlichung von Agrarsubventionen

Die Pflicht zur personenbezogenen Veröffentlichung von EU-Agrarbeihilfen war unzulässig. Der EuGH sieht eine Verletzung des Datenschutzes. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner sieht sich bestätigt. Das Urteil sei eine "gewaltige Ohrfeige für die Kommission".

Wieviel Geld steckt die EU in Europas Landwirtschaft? Foto: isinor / pixelio.de
Wieviel Geld steckt die EU in Europas Landwirtschaft? Foto: isinor / pixelio.de

Die Pflicht zur personenbezogenen Veröffentlichung von EU-Agrarbeihilfen war unzulässig. Der EuGH sieht eine Verletzung des Datenschutzes.
Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner sieht sich bestätigt. Das Urteil sei eine „gewaltige Ohrfeige für die Kommission“.

Die personenbezogene Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen ist teilweise unzulässig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute festgestellt hat. Der Datenschutz sei in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zwei Betroffene hatten vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Veröffentlichung geklagt. 

Die Zahlen für das Haushaltsjahr 2009 werden hierzulande in der Datenbank Agrar-fischerei-zahlungen.de veröffentlicht. Nach dem Luxemburger Urteil ist dies künftig anfechtbar (Az: C-92/09). Bis zu einer EU-weiten Neuregelung wird die Veröffentlichung von Bund und Ländern ausgesetzt, teilte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) mit.

Deutschland hat im August 2009 erst nach einer angedrohten Klage der EU-Kommission alle Subventionsempfänger in die Datenbank eingetragen (EURACTIV.de vom 3. August 2009). Die europäischen Bauern erhalten jährlich etwa 60 Milliarden Euro an EU-Subventionen.

Die NGO Farmsubsidy.org hat ein Computerprogramm entwickelt, um die Recherche der Daten zu vereinfachen. 

Alle Hilfen sind online

Die Empfänger weiterer EU-Finanzhilfen 2009 werden in einer gesonderten Online-Datenbank veröffentlicht. Damit legt die EU-Kommission offen, wer Geld von der EU für Forschung, Bildung und Kultur, Energie und Verkehr sowie Außenhilfe erhalten hat.

Stichproben der EURACTIV-Redaktion ergaben zum Beispiel: Die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft (IABG) in Ottobrunn (Bayern) erhielt 2009 im Rahmen eines EU-Programms zur Terror-Abwehr 498.000 Euro für eine Studie zur Identifizierung kritischer Punkte im Bereich Internet und Telekommunikation. 

Für den Aufbau eines Offshore-Windparks in der Nordsee erhielt die Wetfeet Offshore Windenergy GmbH aus Wolfschlugen (Baden-Württemberg) 2009 insgesamt 58.540.893 Euro.

Reaktionen

Seine großen Bedenken gegen die Veröffentlichungen der EU-Agrarzahlungen im Internet sieht Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner durch die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. "Wir haben von Anfang an davor gewarnt, persönliche Daten ins Netz zu stellen, die womöglich vom Gesetzgeber im Nachhinein als schützenswert eingestuft werden", sagte Brunner in München. Genau das sei nun eingetreten. Das Gericht sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung des Datenschutzes und hat deshalb die zugrunde liegende Verordnung im Wesentlichen für ungültig erklärt.

Das Urteil ist nach Aussage des Ministers auch "eine gewaltige Ohrfeige für die Kommission". Als einziges Bundesland hatte sich der Freistaat im April vergangenen Jahres dagegen gewehrt, die Daten ins Netz zu stellen, bevor das laufende Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Brunner hatte sich auch bei der damaligen EU-Kommissarin Mariann Fischer-Boel für einen Stopp der Veröffentlichung eingesetzt. Erst auf massiven Druck der Kommission, die mit Strafzahlungen drohte, hatte sich Brunner entschlossen, die Daten zu veröffentlichen und mit erläuternden Informationen zu versehen.

Brunner forderte den Bund auf, die Daten nun schnellstmöglich aus dem Netz zu nehmen, bis die EU-Kommission ihre Hausaufgaben gemacht und den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen hat.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das Urteil, da er damit seine schon lange vorgetragenen Bedenken zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes bestätigt findet.
 
Der DBV fordert Bund und Länder auf, die deutsche Internetseite für die Veröffentlichung der Direktzahlungen bis zur Änderung des EU-Rechtes abzuschalten und nicht mehr fortzuführen. Es dürfe keine "Lex Landwirtschaft", also eine nur für Landwirte personenbezogene Transparenz geben.

awr

Links


Mehr zum Thema

EURACTIV.de: EU-Agrargeld: Topverdiener, Intransparenz, Korruption (6. Mai 2010)

EURACTIV.de: Agrarsubventionen – Liste der deutschen Empfänger (17. Juni 2009)

EURACTIV.de: EU-Finanzhilfen – Wer bekommt was? (2. Juli 2010)


Dokumente

EuGH: Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-92/09 und C-93/09
Volker und Markus Schecke GbR und Hartmut Eifert / Land Hessen. Pressemitteilung
(9. November 2010)

EU-Kommission: Online-Portal "Finanzhilfeempfänger und Auftragnehmer der EU"

EU-Kommission: Kommission veröffentlicht Einzelheiten zu den Empfängern von EU-Mitteln (2. Juli 2010)