EuGH-Urteil: Umweltverbände dürfen klagen
Das oberste EU-Gericht hat die Klagerechte von Umweltverbänden in Deutschland gestärkt. Im Interesse der Allgemeinheit dürfen sie gegen Großprojekte vorgehen, wenn die Umwelt bedroht ist. Der Europäische Gerichtshof kippt damit die bisherigen Beschränkungen im deutschen Recht. Umweltverbände sehen sich gestärkt in ihrem Kampf gegen "klimaschädliche Kohlekraftwerke".
Das oberste EU-Gericht hat die Klagerechte von Umweltverbänden in Deutschland gestärkt. Im Interesse der Allgemeinheit dürfen sie gegen Großprojekte vorgehen, wenn die Umwelt bedroht ist. Der Europäische Gerichtshof kippt damit die bisherigen Beschränkungen im deutschen Recht. Umweltverbände sehen sich gestärkt in ihrem Kampf gegen „klimaschädliche Kohlekraftwerke“.
Der Europäische Gerichtshof hat die Position deutscher Umweltverbände mit seinem gestrigen Urteil deutlich gestärkt. Bisher durften vor deutschen Gerichten nur Beeinträchtigungen Einzelner – nicht aber "der Allgemeinheit" – geltend gemacht werden. Die EU-Richter stellen nun klar, dass Umweltverbände sehr wohl gegen vermeintliche Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des Wassers oder der vorsorgenden Luftreinhaltung klagen dürfen.
Damit haben die EU-Richter einmal mehr deutlich gemacht: EU-Recht bricht deutsches Recht.
Der Fall
Im konkreten Fall hatte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 2008 eine Klage beim Oberverwaltungsgericht (OLG) in Münster gegen das geplante Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen eingereicht. Das Kraftwerk soll 2012 ans Netz gehen und eine elektrische Nettoleistung von 750 MW erbringen. Allerdings befinden sich in einer Entfernung von bis zu 8 km zum Standort des Vorhabens fünf Flora-Fauna-Habitat-Gebiete.
Der BUND macht Verstöße gegen Vorschriften zur Umsetzung der Habitatrichtlinie geltend. Die Umweltschützer bezweifeln die Rechtmäßigkeit eines positiven Vorbescheids und einer Teilgenehmigung für das Vorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bevor das OLG aber über den Inhalt der Klage, also die Zukunft des geplanten Kraftwerks entscheidet, wollte es zunächst geklärt wissen, ob Umweltverbände bei diesem Thema überhaupt ein Klagerecht haben.
Die EU-Richter sagen in ihrem gestrigen Urteil Ja und verweisen dabei auf eine Richtlinie 85/337 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Darin ist geregelt, dass "Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen" ein Interesse an "umweltbezogenen Entscheidungsverfahren" haben. Sie zählen damit zur "betroffenen Öffentlichkeit" und dürfen ihre Bedenken rechtlich überprüfen lassen. Die Entscheidung über den Bau des umstrittenene Kraftwerks liegt nun wieder beim OLG.
Die Konsequenzen
Bei den deutschen Umweltverbänden herrscht große Freude über das Ureil. "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein herausragender Erfolg zur Stärkung der Bürgerrechte in Genehmigungsverfahren für industrielle Großvorhaben", sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier. "Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa können künftig die umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen erwirken."
Es ist bereits absehbar, dass dieses Urteil weitreichende Folgen in der derzeitigen Diskussion um den richtigen Weg eines beschleunigten Atomausstieg haben wird. Zahlreiche Politiker und Energieexperten setzen auf den Neubau von Gas- und Kohlekraftwerken, um den Wegfall der Kernenergie und der alten Kohlekraftwerke zu kompensieren.
Umweltverbände wie der BUND lehnen diesen Weg ab. Mit dem Urteil der EU-Richter sehen sie sich nun gestärkt im rechtlichen Kampf gegen den Bau weiterer Kohlekraftwerke. "Mit dem Urteil steigen auch die Chancen des BUND, als Anwalt von Umwelt- und Naturschutz überflüssige und klimaschädliche Kohlekraftwerke zu verhindern", sagte gestern Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND in Nordrhein-Westfalen.
mka
Links
EuGH: Urteil bezüglich der Klage des BUND bezüglich des Baus des Trianel Kohlekraftwerk Lünen (12. Mai 2011)
Rat: Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (25. Juni 2003)
BUND: Europäischer Gerichtshof stärkt Klagerechte von Umweltverbänden (12. Mai 2011)