Europaabgeordnete verzögern Gesetz über ökologische Erzeugnisse [DE]

Das Parlament hat den Vorschlag zu einer neuen EU-Verordnung über die Erzeugung und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen in den zuständigen Landwirtschaftsauschuss zurückverwiesen, um mehr Zeit zu gewinnen, um über Möglichkeiten zur Begrenzung des Umfangs gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ökologischen Produkten zu verhandeln.

Das Parlament hat den Vorschlag zu einer neuen EU-Verordnung über die Erzeugung und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen in den zuständigen Landwirtschaftsauschuss zurückverwiesen, um mehr Zeit zu gewinnen, um über Möglichkeiten zur Begrenzung des Umfangs gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ökologischen Produkten zu verhandeln.

Das Parlament hat am 29. März 2007 einen Bericht über die „ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ angenommen, der vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorbereitet wurde. Das Plenum kam jedoch dem Gesuch der französischen Berichterstatterin und Europaabgeordneten Marie-Hélène Aubert (Grüner/EFA; Aubert verwies auf Artikel 53 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments) nach und stimmt nicht über die geänderte legislative Entschließung ab und die Verordnung wurde zurück in den zuständigen Landwirtschaftsausschuss verwiesen. Der Rat benötigt diese Entscheidung des Parlaments, bevor das Dossier endgültig verabschiedet werden kann.

Der Grund dafür, den Vorschlag in den Ausschuss zurückzuverweisen, ist, dass das Parlament darauf besteht, dass die neue Verordnung im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens verabschiedet werden sollte. Es kam zu dieser Entscheidung, da die Verordnung neben landwirtschaftlichen Aspekten (die unter das Konsultationsverfahren fallen) ebenfalls die Herstellung und die Verbreitung verarbeiteter Lebensmittel im Binnenmarkt (was unter das Mitentscheidungsverfahren fällt) betrifft. Aubert sagte, die Entscheidung, den Vorschlag in den Ausschuss zurückzuverweisen, ermögliche dem Europaparlament, mit der Kommission über Mitentscheidungsrechte zu verhandeln.

Die wichtigsten Änderungsanträge (die für den Rat nicht verbindlich sind) dieses Berichts schlagen striktere Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen vor und fordert von den Landwirten, dass sie „alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung (einer zufälligen) Kontamination (mit GVOs)“ treffen. Die Kommission wird aufgefordert, bis Januar 2008 eine Rahmenrichtlinie zu entwerfen, die Maßnahmen enthält, mit Hilfe derer „die Kontamination von landwirtschaftlichen Betrieben und Erzeugnissen in der gesamten Nahrungskette ausgeschlossen werden kann“ und das „Verursacherprinzip“ Anwendung finden kann.

Zudem haben die Europaabgeordneten einen Änderungsantrag unterstützt (mit 324 zu 282 Stimmen, und 50 Stimmenthaltungen), der vorsieht, den Schwellenwert der zufälligen Kontamination von 0,9% auf 0,1% für ökologische Produkte herabzusetzen. 

Die Kommissarin für Landwirtschaft, Mariann Fischer Boel, sagte, dass das Parlament eine Reihe von Änderungsanträgen vorgeschlagen habe, die den ursprünglichen Vorschlag verbessern und von der Kommission übernommen werden würden.

Dennoch stimmt die Kommission der Forderung des Parlaments, weitere Details in die Verordnung einzubeziehen, nicht zu.  Die Kommission fordert stattdessen, dass die Grundregeln klarer und logischer festgelegt werden.

Die Kommission lehnt weiterhin ab, den Umfang der Verordnung zu erweitern, um Bereiche wie Textilien, Verpflegungswesen  und Kosmetik einzubeziehen. Man könne nicht alles auf einmal bewältigen, und man habe die derzeitige Verordnung bereits um die Bereiche Wein und Landwirtschaft erweitert, so Fischer Boel. Andere Sektoren befänden sich in sehr frühen Stadien und eine Regulierung würde hier nur eine Behinderung der Entwicklung nach sich ziehen, so Fischer Boel, und fügte hinzu, dass man plane, weitere Bereiche ab 2011 einzubeziehen.