Europäische Wettbewerbsfähigkeit: EU-Minister beraten Bürokratieabbau

Die EU-Industrieminister beraten aktuell über eine Vereinfachung der europäischen Unternehmensvorschriften. Zuvor hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu einer Priorität ihrer zweiten Amtszeit zu machen.

EURACTIV.com
European Parliament session in Strasbourg
„Einer der ersten Schritte unseres neuen Mandats wird deswegen ein neues Sammelgesetz sein“, sagte von der Leyen (Bild) vor der Bestätigung ihres Kollegiums. [EPA-EFE/RONALD WITTEK]

Die EU-Industrieminister beraten aktuell über eine Vereinfachung der europäischen Unternehmensvorschriften. Zuvor hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu einer Priorität ihrer zweiten Amtszeit zu machen.

Minister aus den 27 EU-Staaten werden am Donnerstag (28. November) in Brüssel zusammenkommen, um über „bessere Regulierungen“, die Auswirkungen der EU-Gesetze auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und die politischen Prioritäten der bevorstehenden polnischen EU-Ratspräsidentschaft zu diskutieren.

Das Treffen findet einen Tag nach der Bestätigung des neuen Kommissionsteams um Ursula von der Leyen im EU-Parlament statt. Zuvor hatte sie versprochen, dass die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit „den Rahmen für unsere Arbeit während des gesamten Mandats bilden“ werde.

Außerdem werde die „erste größere Initiative der neuen Kommission ein Kompass für Wettbewerbsfähigkeit sein“, der auf den „drei Säulen“ des Draghi-Berichts – Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit – basiere.

Einer der ersten Schritte unseres neuen Mandats wird deswegen ein neues Sammelgesetz sein, sagte von der Leyen vor der Bestätigung ihres Kollegiums. Die Idee wurde ursprünglich vom Chemieverband CEFIC in der einflussreichen branchenübergreifenden ‚Antwerpener Erklärung‘ im Februar vorgeschlagen und später von den Wirtschaftsministern Frankreichs, Deutschlands und Italiens aufgegriffen.

Das Sammlungsgesetz, in Fachkreisen auch Omnibusgesetz genannt, soll Änderungen an mehreren bestehenden EU-Gesetzen vornehmen, um diese zusammenzufassen. Für von der Leyen ist die Initiative damit ein wichtiger Schritt, um ihr Versprechen umzusetzen, die von der EU verursachten Meldepflichten für Unternehmen um 25 Prozent und für kleinere und mittlere Unternehmen um 35 Prozent zu reduzieren.

Unternehmen „sagen uns, dass die Bürokratie schwer auf ihnen lastet. Zu viel Berichterstattung. Zu viele Überschneidungen“, sagte von der Leyen.

Auf einem informellen Treffen der EU-Regierungschefs Anfang dieses Monats in Budapest wurde dargelegt, dass die EU-Kommission beabsichtigt, die in ihrer ersten Amtszeit verabschiedeten zentralen Nachhaltigkeitsregeln zu überprüfen. Dazu gehören die Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und die grüne Taxonomie zur Bewertung der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten.

Deregulierung vs. Vereinfachung

Einige Interessengruppen haben mit „tiefer Besorgnis“ auf die Ankündigung reagiert. Sie befürchten, dass einige der wichtigsten Errungenschaften der letzten Legislaturperiode in Bezug auf Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung rückgängig gemacht werden könnten.

Letzte Woche warnte Maria van der Heide, Leiterin der EU-Politik bei der NGO ShareAction, dass „eine Schwächung oder Verzögerung dieser entscheidenden Gesetze die Führungsrolle der EU in den Bereichen nachhaltige Finanzen und Unternehmensverantwortung untergraben könnte […] zu einer Zeit, in der die Dringlichkeit, den Klimawandel und soziale Ungleichheiten anzugehen, größer ist als je zuvor“.

Andere Experten kritisieren die oft detaillierten Klimavorschriften als überflüssig und argumentieren, dass der marktbasierte EU-Emissionshandel (ETS) das Hauptinstrument zur Erreichung von Umweltzielen werden sollte, um sektorspezifische Entscheidungen dem Markt zu überlassen.

Wirtschaftsweise Veronika Grimm schrieb in einem Bericht, der am Dienstag (26. November) von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung veröffentlicht wurde: „Der über die Jahre entstandene Flickenteppich an Regeln dürfte die Investitionen oft in die falsche Richtung lenken und zudem die Investitionsanreize reduzieren.“

„Die Politik sollte insbesondere technologiespezifische Instrumente wie die EU-Taxonomie hinterfragen, ebenso wie kleinteilige Regulierung“, schrieb sie. Des Weiteren argumentierte sie, dass diese Regulierungen angesichts der festen Emissionsgrenzwerte die relativen Preise von Emissionen „ohne wesentlichen Mehrwert“ verzerren würde.

Von der Leyen sagte beim vergangenen informellen Treffen in Budapest, dass der „Inhalt der Gesetze gut“ sei und erhalten werden sollte. Die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger bestehe darin, „diesen bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ohne den richtigen Inhalt des Gesetzes zu ändern, den wir alle wollen“.

Übermäßige Anforderungen

Die EU-Industrieminister werden bei ihrem Treffen auch einen Bericht der „Beauftragten für kleinere und mittlere Unternehmen [KMU]“ der EU-Staaten erörtern, einer Gruppe nationaler Politiker, die sich für eine „KMU-freundliche Regulierung“ einsetzen.

Der Bericht stellt fest, dass Gesetze wie die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die grüne Taxonomie für kleinere und mittlere Unternehmen „potenziell belastend“ sein könnten, obwohl sie nicht das Hauptziel der Vorschriften sind.

Dies liege daran, dass die Auswirkungen des Gesetzes auf kleinere Unternehmen „durchsickern“ würden, erklärte der Grünen-Politiker Michael Kellner, Mittelstandsbeauftragter im Bundeswirtschaftsministerium, auf einer Veranstaltung von Unternehmensverbänden in Berlin im Oktober.

Größere Unternehmen fordern ihre Lieferanten auf, im Rahmen ihrer Berichterstattung Informationen bereitzustellen, sagte er. „Wenn Sie beispielsweise ein kleines Unternehmen in der Automobilbranche sind, schickt Ihnen jeder Autohersteller Hunderte von Fragen“, sagte Kellner und argumentierte, dass diese je nach Autohersteller unterschiedlich seien.

Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundeswirtschaftsministerium laut Kellner einen „freiwilligen KMU-Standard“ entwickelt, der als „Obergrenze dafür dienen soll, wie viel man [KMUs] fragen kann“, und auch sicherstellen soll, „dass nicht jeder [Automobilhersteller] unterschiedliche Fragen stellt“.

Laut dem Bericht der Mittelstandsbeauftragten wird dieser Standard in der „zweiten Jahreshälfte 2025“ verfügbar sein, nach einem kostenlosen Online-Tool zur Vereinfachung der Berichterstattung, dem „Deutschen Nachhaltigkeitskodex“.

NGOs und nachhaltige Unternehmen argumentieren jedoch, dass große Unternehmen die Hauptlast der kürzlich verabschiedeten Nachhaltigkeitsregeln tragen müssten.

Das Business and Human Rights Resource Centre hatte vor der Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes argumentiert, dass die neuen Regeln die Sorgfaltspflicht auf größere Unternehmen verlagern würden.

Oxfam sagte, dass die Argumentation mit der Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen in dieser Phase nicht glaubwürdig sei. Was geschehe, hänge im Wesentlichen mit den Auswirkungen auf sehr große Unternehmen zusammen.

[Bearbeitet von Anna Brunetti/Alice Taylor-Braçe/Kjeld Neubert]