"Europäisches Einwanderungsabkommen" enthüllt [DE]
Es wird erwartet, dass Frankreich den ersten Erfolg seiner EU-Ratspräsidentschaft erzielen wird, indem es während eines inoffiziellen Treffens der Justiz- und Innenminister am 7. und 8. Juli 2008 in Cannes ein "europäisches Einwanderungs- und Asylabkommen" offiziell vorlegen wird. Der Text, in den EURACTIV Einsicht hatte, war abgeschwächt worden, um Spanien entgegenzukommen, das eine offenere Einwanderungspolitik befürwortet.
Es wird erwartet, dass Frankreich den ersten Erfolg seiner EU-Ratspräsidentschaft erzielen wird, indem es während eines inoffiziellen Treffens der Justiz- und Innenminister am 7. und 8. Juli 2008 in Cannes ein „europäisches Einwanderungs- und Asylabkommen“ offiziell vorlegen wird. Der Text, in den EURACTIV Einsicht hatte, war abgeschwächt worden, um Spanien entgegenzukommen, das eine offenere Einwanderungspolitik befürwortet.
Das Hauptanliegen der Minister sei es, wie das Abkommen der restlichen Welt nahe gebracht werden könne, berichtete ein Diplomat eines europäischen Landes EURACTIV. Ein erster Versuch könnte seiner Ansicht nach bereits während des Mittelmeergipfels in Paris am 13. Juli 2008 erfolgen.
Intern scheinen die Minister die größten Spannungen überwunden zu haben, indem sie anfängliche Pläne eines verpflichtenden „Integrationsvertrages“ für Einwanderer fallengelassen haben. Ein anderes Hindernis – der Massenlegalisierungen ein Ende zu bereiten – scheint aus dem Weg geräumt, da nun eine flexiblere Formulierung verwendet wird (EURACTIV vom 2. Juli 2008).
Man sei einer Einigung sehr nah, sagte der französische Premierminister François Fillon am Dienstag (1. Juli 2008), nur die Formulierung müsse noch ausgearbeitet werden.
Das Abkommen beginnt mit einer Einleitung, die den Länder der ganzen Welt versichern soll, dass die Union keine „Festung Europa“ werde. Sie erinnert an die Tatsache, dass Europa mehr Einwanderer aufnimmt als Nordamerika und erklärt, dass der Kontinent Immigration aus wirtschaftlichen und demografischen Gründen brauche.
Es wurden fünf Leitlinien entwickelt:
-
Europa besser zu schützen, indem seine Grenzen im Geiste der Solidarität kontrolliert werden. Das Kernstück auf der operativen Seite ist die Förderung von Frontex, der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU. Ein „Etat major“ mit zwei ständigen Befehlsposten wird errichtet werden; einer für die südlichen und einer für die östlichen Grenzen der EU. Die Länder selbst werden für die Kontrolle ihres Teils der Außengrenzen der EU verantwortlich sein; die Länder mit dem meisten Außengrenzen werden eine EU-weite Solidarität erfahren.
-
Legale Migration in Einklang mit der Kapazität eines jeden Mitgliedstaates zu organisieren, um Einwanderer im Geiste der Solidarität aufzunehmen. Hier liegt der Fokus auf der europäischen „Blue Card“-Iniative, insbesondere seit der andere Vorschlag – „Integrationsverträge für Immigranten – fallengelassen wurde. Ziel ist es, die Entwicklung in Europa umzukehren, das derzeit im Vergleich zu Kanada und den USA in den meisten Fällen gering qualifizierte Einwanderer aufnimmt.
-
Die selektive Rückführung illegaler Einwanderer zu organisieren. Die kürzlich angenommene Rückführungsrichtlinie deckt diesen Bereich bereits weitgehend ab (EURACTIV vom 19. Juni 2008). Das Abkommen fügt dem eine verbesserte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten hinzu, die zur Rückführung illegaler Einwanderer gemeinsame Flügen ntuzen könnte. Zudem könnten die Rechtsgrundlage von Abkommen über die Rückübernahme von Personen verbessert und die Bekämpfung des Menschenhandels intensiviert werden.
-
Die Bildung eines Europas des Asyls. Es wird erwartet, dass die Länder sich bis 2010 auf gemeinsame Garantien im Bereich Asyl und einen einheitlichen Flüchtlingsstatus einigen.
-
Die Unterstützung der Entwicklung der Einwanderungsländer. Im Gegenzug für ihre Zusicherung, gemeinsame Antworten auf die Bekämpfung illegaler Migration zu finden, wird die EU Drittstaaten Möglichkeiten zur legalen Migration – zur Arbeit oder zum Studium – anbieten. Die Maßnahmen werden auch angenommen, um die Rückführung Drittstaatenangehöriger in ihr Herkunftsland zu unterstützen – zum Nutzen ihrer Gesellschaften. Die Kommission wird aufgefordert, Mechanismen zu schaffen, die den Immigranten erleichtern, ihr Einkommen in ihren Heimatländern zu investieren.