Feinstaubalarm in Deutschland
Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die Schadstoffbelastung in der Luft überschreitet regelmäßig die vorgegebenen Grenzwerte. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen der Kommission Stellung zu nehmen.
Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die Schadstoffbelastung in der Luft überschreitet regelmäßig die vorgegebenen Grenzwerte. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen der Kommission Stellung zu nehmen.
Deutschland hält die europäischen Luftqualitätsnormen nicht ein. Vor allem in Duisburg und Münster ist die Luft nach Auffassung der EU-Kommission zu schlecht.
Umweltkommissar Janez Poto?nik ermahnte die Bundesrepublik am Donnerstag (30. September) in Brüssel, ihr Verhalten zu ändern: "Die Luftverschmutzung verursacht noch immer jedes Jahr mehr als 350.000 vorzeitige Todesfälle in Europa."
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Seit 2005 gelten in der EU Obergrenzen für die jährliche Konzentration sowie für die tägliche Konzentration an Feinstaub. Die Mitgliedsstaaten können eine Fristverlängerung beantragen.
Deutschland erfüllt Bedingungen nicht
Dazu müssen sie nachweisen, dass sie Maßnahmen getroffen haben, um innerhalb der verlängerten Frist für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Außerdem müssen sie für jedes Luftqualitätsgebiet einen entsprechenden Plan zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durchführen.
Zwar hat Deutschland beantragt, die Frist für Duisburg zu verlängern. Die EU-Kommission ist aber der Ansicht, dass die entsprechenden Bedingungen nicht erfüllt sind. Neben Deutschland wurden auch Tschechien, Österreich, Polen und die Slowakei von der EU-Kommission getadelt.
Hintergrund
Feinstaub-Partikel (PM10) finden sich vor allem in Schadstoffemissionen von Industrie, Verkehr und Heizungsanlagen in Wohnungen und Häusern. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verkürzen.
Nach der europäischen Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten für PM10 eine Obergrenze von maximal 40 ?g/m3 im Jahresdurchschnitt sowie 50 ?g/m3 pro Tag einhalten. Diese Grenzen dürfen nicht mehr als 35 Mal im Jahr überschritten werden.
hme
Links / Dokumente
Mehr zum Thema
EURACTIV.de: Neues Umweltregister für Europas Fabriken (9. November 2009)
EURACTIV.de: Rat verwässert Industrieauflagen (25. Juni 2009)
Informationen
EU-Kommission: Luftqualität: Kommission mahnt fünf Mitgliedstaaten zur Einhaltung des EU-Rechts (30. September 2010)
EU-Kommission: Liste der Gebiete, in denen die Grenzwerte überschritten werden
EU-Kommission: Website zur Fristverlängerung
EU-Kommission: Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren